Um mögliche Gefahren zu erkennen und zu vermeiden, führt die Stadt Ratingen aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht auch in diesem Jahr eine umfassende Kontrolle an den Grabsteinen auf den städtischen Friedhöfen durch. Die Kontrollen finden am 27. und 28. Mai statt.
Auch wenn ein Steinmetz ein Grabmal ordnungsgemäß aufgestellt und befestigt hat, kann es im Laufe der Jahre dazu kommen, dass sich ein Grabmal löst und locker wird. Wenn sich dann jemand daran festhält oder sich anlehnt, kann es aufgrund des hohen Gewichtes eines Grabmals zu gefährlichen Situationen kommen. Dies zeigen jedes Jahr bundesweit etwa 100 Unfälle, die auf lose Grabmale zurückzuführen sind.
Damit es möglichst nicht zu solchen Unfällen kommt, wird von den städtischen Mitarbeitenden die so genannte Standsicherheitskontrolle durchgeführt. Sollte ein Grabmal nicht standsicher sein, wird die Friedhofsverwaltung den Grabnutzungsberechtigten informieren und auffordern, die Mängel in einer angemessenen Frist fachgerecht beheben zu lassen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Grabstein aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung gesichert oder umgelegt. Ein Hinweisschild wird auf den Grabstein befestigt und darf erst wieder entfernt werden, wenn der Mangel behoben worden ist. Nachkontrollen werden auf den Friedhöfen am 24. und 25. Juli durchgeführt.
Auch wenn die Stadt Ratingen im Rahmen der Verkehrssicherung die Grabmale jährlich überprüft, so liegt die Haftung für die Grabmale dennoch bei den jeweiligen Nutzungsberechtigten. In einem Schadensfall können gegen die Grabnutzungsberechtigten erhebliche Ansprüche geltenden gemacht werden.
Wer weitere Fragen zur Grabmalkontrolle hat, kann sich gerne an die Friedhofsverwaltung unter Telefon 02102 550-6725 wenden.
Stadt Ratingen