Kinder und Jugendliche haben Rechte. Sie haben ein Recht, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten, ihre Meinung zu äußern und vor jeglicher Form von Gewalt geschützt zu werden.
Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung und jeglicher Form von Gewalt zu schützen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt in gemeinsamer Verantwortung aller Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die Kinder und Jugendliche und Familien begleiten, betreuen oder beraten.
Kinderschutz gelingt in gemeinsamer Verantwortung. Dafür braucht es eine wachsame Öffentlichkeit und ein gut funktionierendes Netzwerk, um Gefährdungen frühzeitig wahrzunehmen und abzuwenden.
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Personen, die beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, finden hier Informationen zum Thema Kinderschutz sowie Ansprechpartner, hilfreiche Materialien und Fortbildungsangebote.
Die Kinderschutzkoordinatorinnen sind Ansprechpartnerinnen für alle Fachkräfte und Akteure, die in und für Ratingen mit Themen und Fragen des Kinderschutzes betraut sind.
Das Ziel der Kinderschutzkoordination besteht darin, eine strukturierte, effektive und verlässliche Zusammenarbeit aller am Kindeswohl beteiligten Akteure zu erwirken und damit die Qualität im Kinderschutz in Ratingen zu verbessern.
Zu den Aufgaben der Kinderschutzkoordination gehören:
Mit dem im Mai 2022 verabschiedeten Landeskinderschutzgesetz sind die Jugendämter in NRW dazu verpflichtet interdisziplinäre Kinderschutznetzwerke zu bilden und zu koordinieren.
Ziel des Netzwerkes Kinderschutz ist es, die Qualität des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteur*innen im Kinderschutz zu verbessern und Rahmenbedingungen für einen gelingenden Kinderschutz zu gestalten durch
Im Netzwerk Kinderschutz sollen Akteur*innen zusammenkommen, die den Kinderschutz in Ratingen mitgestalten. Der Gesetzgeber sieht Vertretungen insbesondere folgender Einrichtungen oder Berufsgruppen vor:
Das Netzwerk Kinderschutz in Ratingen wird koordiniert und begleitet durch die Kinderschutzkoordination.
Haben Sie Fragen zum Netzwerk Kinderschutz? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe
müssen nach § 8a SGB VIII nach einem standardisierten Verfahren vorgehen. Bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen müssen sie
Wichtig: Niemals alleine im Kinderschutz! Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Beobachtungen oder Besorgnis und informieren Sie Ihre Leitung. Ziehen Sie eine Kinderschutzfachkraft zur Beratung hinzu!
Berufsgeheimnisträger
Angehörige bestimmter Berufsgruppen sind Berufsgeheimnisträger. Dazu gehören:
Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger sind nach dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4 KKG) dazu angehalten, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine Gefährdungseinschätzung durchzuführen, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen und im Gespräch auf Hilfen hinzuwirken.
In diesem Prozess haben sie den gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft.
Personen, die beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen:
Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, können sich ebenfalls durch eine Kinderschutzfachkraft beraten lassen (nach § 8b SGB VIII). Dazu gehören z.B.
Wen kontaktiere ich für eine Beratung?
Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe halten in der Regel eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz für die Beratung vor. Fragen Sie als Fachkraft bei Ihrem Träger nach.
Sowohl die Kinderschutzkoordinatorinnen , als auch der Kinderschutzbund (Frau Junggeburth und Frau Hamann) stehen Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.
Für die Ratinger Schulen ist festgelegt, dass die Beratung durch den Kinderschutzbund erfolgt.
Arbeiten Sie in einer Kindertageseinrichtung und benötigen eine Beratung? Dann finden Sie in der folgende Liste entsprechende Kontaktdaten.
Kinderschutzfachkräfte sind für die Beratung in Kinderschutzfällen entsprechend fortgebildete und erfahrene pädagogische Fachkräfte:
Die Beratung durch die Kinderschutzfachkraft erfolgt anonymisiert bzw. pseudonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf die betroffenen Personen erfolgen kann.
Die insoweit erfahrenen Fachkräfte in Ratingen werden durch die Kinderschutzkoordination begleitet und vernetzt.
Risikoeinschätzungsbögen
Im Vorfeld oder während einer Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft sollen Risikoeinschätzungsbögen dabei unterstützen, subjektive Eindrücke und Beobachtungen altersgerecht einzuschätzen.
Nutzen sie für die Einschätzung gerne die Bögen der Stadt Ratingen. Sie finden diese weiter unten.
Für Fachkräfte in Ratingen, die Kinder im Alter von 6 - 18 Jahren beraten, betreuen und begleiten besteht das Angebot sich mit einem multiprofessionellen Beratungsteam anonym beraten zu lassen.
Eine Beratung macht Sinn, wenn Sie
sich fragen, wie sie einen jungen Menschen bestmöglich unterstützen können
sich Sorgen machen
sich anonym und multiprofessionell mit Fachkräften aus der Kinder und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen austauschen möchten
Sie Ideen oder Klarheit über die nächsten Handlungsschritter brauchen
Das Beratungsteam besteht aus Fachkräften aus den Bereichen:
Bezirkssozialdienst
Beratungsstelle für Kinder, Jugend und Familie
offene Kinder- und Jugendarbeit
Kinderschutzbund
Sozialpsychiatrischer Dienst
Kinderschutzkoordination
04.03.25 10.00 bis 12.00 Uhr
29.04.25 14:00 bis 16.00 Uhr
24.06.25 10.00 bis 12.00 Uhr
02.09.25 14.00 bis 16.00 Uhr
28.10.25 10.00 bis 12.00 Uhr
09.12.25 14.00 bis 16.00 Uhr
Das Beratungsangebot findet im JUZ Hösel statt. Bitte melden Sie sich für die Beratung an bei:
anna.bieber@ratingen.de
Tel. 02102 5505650
Bei dringendem Beratungsbedarf können nach Rücksprache individuelle Termine vergeben werden.
Bei akutem Beratungsbedarf im Kinderschutz kann jederzeit die Beratung einer Kinderschutzfachkraft in Anspruch genommen werden.
Julia Kaiser
Tel.: 02102 5505177
julia.kaiser@ratingen.de
Justyna Miga
Tel.: 02102 5505176
justyna.miga@ratingen.de