Im Trauerfall

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger sind unsere Mitarbeitenden in der Friedhofsverwaltung  vor allem im Trauerfall wichtige Adressaten. Denn: Sie bearbeiten Bestattungsanträge, reservieren im Auftrag von Hinterbliebenen oder Bestattungsinstituten den Bestattungstermin, bereiten die erworbene Grabstätte vor und verschließen sie im Anschluss an die Bestattung. Für eine Trauerfeier oder ein gemeinschaftliches Abschiednehmen reservieren sie außerdem die Kapellen oder Trauerräume auf unseren Friedhöfen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über Bestattungen, Grabarten und Kosten informieren sowie nötige Formulare herunterladen.

Grabarten für Urnenbeisetzungen

In einem Urnen-Reihengrab kann nur eine Urne bestattet werden. Auch die Lage der Grabstätte ist nicht frei wählbar. Hinterbliebene dürfen ein Urnen-Reihengrab mit einer Gedenkplatte von maximal 80 cm x 80 cm abdecken.

Welches Nutzungsrecht gilt?

30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung

Wo gibt es Reihengrabstätten für Urnen?

  • Waldfriedhof
  • Friedhof Tiefenbroich
  • Friedhof Lintorf
  • Friedhof Hösel
  • Friedhof Eggerscheidt

Welche Basisgebühren fallen an?

Nutzungsrecht für 30 Jahre:  813,00 EUR

Grabbereitung:                      145,00 EUR

Gesamt:                               958,00 EUR

 

Nach der Feuerbestattung kann die Asche von Verstorbenen in einem Urnen-Wahlgrab beigesetzt werden. Die Grabstätte für ein Urnen-Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. In einem Urnen-Wahlgrab können bis zu sechs Urnen einer Familie bestattet werden. Als Abdeckung kann das die Grabstätte mit einer Platte von ca. 1m x 1m belegt werden. 

Welches Nutzungsrecht gilt?

30 Jahre mit der Möglichkeit einer beliebigen Verlängerung

Wo gibt es Urnen-Wahlgräber?

  • Waldfriedhof
  • Friedhof Tiefenbroich
  • Friedhof Lintorf
  • Friedhof Hösel
  • Eggerscheidt

Welche Basisgebühren fallen an?

Wahlgrab für bis zu 6 Urnen für 30 Jahre:1.330,00 EUR

Grabbereitung:                                             145,00 EUR

Grabeinfassung:                                           126,00 EUR

Gesamt:                                                    1.601,00 EUR

Verlängerung der Nutzungszeit pro Monat: 3,69 EUR

Immer mehr Menschen wünschen sich, „unter einem Baum“ bestattet zu werden. Baumgräber sind immer Urnengräber. Die Urne wird dabei im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde eingebracht. Bündig mit dem Erdniveau kann auf der Grabstätte eine Grabplatte aus unpoliertem Naturstein mit flacher Schrift eingelassen werden (30 cm x 20 cm, 8 cm hoch). Bepflanzungen und Grabschmuck sind nicht erlaubt. Die Gestaltung des Grabfeldes unter dem Baum, die Baumkontrolle und die Baumpflegearbeiten übernimmt die Friedhofsverwaltung.

Welches Nutzungsrecht gilt?

30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung

Wo gibt es Baumgräber?

  • Waldfriedhof
  • Friedhof Tiefenbroich
  • Friedhof Lintorf
  • Friedhof Hösel

Welche Gebühren fallen an?

Nutzungsrecht für 30 Jahre:     813,00 EUR

Grabbereitung:                          145,00 EUR

Grabunterhaltung für 30 Jahre: 494,00 EUR

Gesamt:                                 1.452,00 EUR

Ein anonymes Urnen-Reihengrab ermöglicht, dass Verstorbene auf einem Gemeinschaftsfeld ohne jede Kennzeichnung in einer Urne bestattet werden. Nach der Bestattung säen unsere Mitarbeitenden die Grabstelle mit Rasen ein. Die Pflege des Grabfeldes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Den Termin für die Bestattung und die genaue Lage des Urnen-Reihengrabes kennen nur die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung. Es gibt also weder die Möglichkeit, die Urne zur Bestattung zu begleiten, noch einen direkten Ort des Gedenkens. Für Blumen oder Gestecke gibt es allerdings eine eigens dafür hergerichtete Fläche.

Bei einer (teil)-anonymen Grabanlage gruppieren sich die Urnengräber um ein Denkmal, auf dem eine namentliche Kennzeichnung möglich ist.

Welches Nutzungsrecht gilt?

30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung

Wo gibt es anonyme Urnen-Reihengräber?

  • Waldfriedhof
  • Friedhof Tiefenbroich
  • Friedhof Lintorf

Welche Gebühren fallen an?

Nutzungsrecht für 30 Jahre:    722,00 EUR

Grabbereitung:                         167,00 EUR

Grabunterhaltung für 30 Jahre: 476,00 EUR

Gesamt:                                 1.365,00 EUR

Grabarten für Sargbestattungen

Ein Reihengrab ist eine Grabstätte für eine Einzelperson. Wie der Name bereits andeutet, ist auch die Lage eines Reihengrabes auf dem Friedhof nicht frei wählbar. Er stammt noch aus Zeiten, als Sargbestattungen die Regel waren und die Friedhofsverwaltung ein Grabfeld deshalb der Reihe nach belegen konnte. Heute schließt sie auch Lücken, um Grabfelder als Einheiten zu erhalten.  

Welches Nutzungsrecht gilt?

30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung.

Wo gibt es Reihengräber?

  • Waldfriedhof
  • Friedhof Tiefenbroich
  • Friedhof Lintorf
  • Friedhof Hösel
  • Friedhof Eggerscheidt

Welche Basisgebühren fallen an?

Nutzungsrecht für 30 Jahre: 1.261,00 EUR

Grabbereitung:                        379,00 EUR

Grabeinfassung:                       62,00 EUR

Gesamt:                              1.702,00 EUR

 

Das Wahlgrab ist die traditionelle Grabstätte für eine Sargbestattung. Oftmals sind es Ehepartner oder ganze Familien, die sich für ein Wahlgrab entscheiden. Denn: In einem Wahlgrab können eine oder mehrere Personen sowie bis zu sechs Urnen bestattet werden. Der Platz für ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht werden. In Ratingen gibt es Wahlgräber in „Normallage“ und Wahlgräber in „Sonderlage“. Letztere bestehen aus mehreren Grabstellen in bevorzugter Lage oder mit einer besonderen Bepflanzung in der Umgebung.

Welches Nutzungsrecht gilt?

  • 30 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung

Wo gibt es Einzel- und Mehrstellige -Wahlgräber?

  • Waldfriedhof
  • Friedhof Tiefenbroich,
  • Friedhof Eggerscheidt,
  • Friedhof Hösel,
  • Friedhof Lintorf,

Welche Basisgebühren fallen an?

Einzel-Wahlgrab

Einzelwahlgrab für 30 Jahre:     1.765,00 EUR

Grabbereitung Einzel-Wahlgrab:  455,00 EUR

Grabeinfassung:                           126,00 EUR

Gesamt:                                   2.346,00 EUR

Verlängerung der Nutzungsgebühr pro Monat: 4,46 EUR

 

Doppel-Wahlgrab

Doppel-Wahlgrab für 30 Jahre:   3.530,00 EUR

Grabbereitung Doppel-Wahlgrab:  455,00 EUR

Grabeinfassung:                            157,00 EUR

Gesamt:                                     4.142,00 EUR

Verlängerung der Nutzungsgebühr pro Monat: 9,81 EUR

Anonyme Reihengräber für Sargbestattungen liegen auf einem Gemeinschaftsfeld, sind aber nicht gekennzeichnet. Nach der Bestattung säen unsere Mitarbeitenden die Fläche mit Rasen ein, die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Sowohl den Termin für die Bestattung als auch die genaue Lage des Grabes kennt nur die Friedhofsverwaltung. Hinterbliebene sollten deshalb bedenken, dass sie den Sarg weder zum Grab begleiten können, noch einen gekennzeichneten Ort des Gedenkens haben. Für Blumen oder Gestecke steht allerdings eine eigens dafür hergerichtete Fläche bereit.

 

Welches Nutzungsrecht gilt?

30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung

Wo gibt es Anonyme Reihengräber?

  • Friedhof Tiefenbroich
  • Waldfriedhof

Welche Basisgebühren fallen an?

Nutzungsrecht für 30 Jahre:    1.135,00 EUR

Grabbereitung:                            379,00 EUR

Grabunterhaltung für 30 Jahre: 1.426,00 EUR

Gesamt:                                    2.940,00 EUR

 

 

Ein Sarg kann auch in einem Rasen-Reihengrab bestattet werden. Nach der Bestattung wird die Grabstätte mit Rasen eingesät. Hinterbliebene können eine Grabplatte mit den Abmessungen 50cm x 40cm x (6-12cm) auf die Grabstätte legen lassen, Grabschmuck wie Blumen und Kerzen sind nicht erlaubt. Unsere Mitarbeitenden kümmern sich um die Pflege des Grabfeldes . Für Hinterbliebene, die zum Beispiel immobil sind, weit entfernt wohnen, oder aus anderen Gründen keine Möglichkeit zur Grabpflege sehen, sind Rasen-Reihengräber eine pflegeleichte Alternative.

 

Welches Nutzungsrecht gilt?

30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung

Wo gibt es Rasen-Reihengräber?

  • Waldfriedhof

Welche Basisgebühren fallen an?

Nutzungsrecht für 30 Jahre:     1.135,00 EUR

Grabbereitung:                             379,00 EUR

Grabunterhaltung für 30 Jahre: 1.426,00 EUR

Gesamt:                                    2.940,00 EUR

Grabstätten für Kinder

Die Erfahrung, ein Kind zu verlieren, ist für Eltern nur schwer zu verkraften. In einer solchen Situation lässt die Friedhofsverwaltung sie nicht alleine, sondern bietet ihnen auf verschiedenen Friedhöfen eine gebührenfreie Grabstätte an. Auch Eltern von früh- oder totgeborenen Babys müssen in Ratingen nicht mehr erdulden, dass ihre „Sternenkinder“ nur dann bestattet werden können, wenn sie ein bestimmtes Gewicht erreicht haben. Seitdem der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Bestattung zulässt, hat für uns der Wunsch der Eltern nach einem Ort der Trauer Priorität.

Gebührenfreie Reihengräber für Kinder

Ein in Ratingen verstorbenes Kind bis zum Alter von fünf Jahren erhält auf den kommunalen Friedhöfen ein kostenloses Reihengrab. Kinder können dort in einem Sarg oder einer Urne bestattet werden. Die Ruhefrist für ein solches Reihengrab beträgt normalerweise 25 Jahre. Sollten Sie nach  Ablauf der Ruhefrist eine Verlängerung wünschen, kontaktieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung.

Auf folgenden Friedhöfen gibt es Reihengrabstätten für Kinder:

  • Waldfriedhof: für Sarg- und Urnenbestattungen sowie für islamische Bestattungen
  • Friedhof Tiefenbroich: für Sarg- oder Urnenbestattungen
  • Friedhof Lintorf: für Sarg- oder Urnenbestattungen
  • Friedhof Hösel: für Sarg- oder Urnenbestattungen

 

Auf dem Waldfriedhof wurde ein Gräberfeld für Sternenkinder eingerichtet. Die Grabstellen sind als Rasenfläche angelegt und werden von der Stadt Ratingen gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die Pflege des Grabfeldes erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Auch die Ratinger Beerdigungsinstitute bestatten Sternenkinder kostenfrei. Die Firma Gustav Witzel aus Düsseldorf hat dafür ein Grabdenkmal gespendet auf dem eine Namensplatte angebracht werden kann.

Eine Bestattung nach islamischem Glauben vollzieht sich nach festen Ritualen. Viele können wir möglich machen, andere sind nicht mit den deutschen Gesetzen vereinbar.

  • Menschen islamischen Glaubens dürfen in Nordrhein-Westfahlen innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Tod bestattet werden.
  • Weil die Sargpflicht in NRW nicht mehr besteht, machen wir in Ratingen die Bestattung in einem Leinentuch ohne Sarg möglich. Der Transport muss jedoch in einem Sarg erfolgen.
  • Im Islam haben Verstorbene ein ewiges Ruherecht. Dies gilt in Ratingen nicht. Bei einem Wahlgrab kann das Nutzungsrecht aber nach der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden.
  • Die rituellen Waschungen können auf dem Friedhof Tiefenbroich in einem speziellen Raum erfolgen.
  • Auf dem muslimischen Grabfeldern gibt es Wahlgräber und Reihengräber
  • Alle Grabstätten sind nach Mekka ausgerichtet.

 

Wo gibt es Grabstätten für Menschen muslimischen Glaubens?

  • Friedhof Tiefenbroich
  • Waldfriedhof

Welche Basisgebühren fallen an?

Wahlgrab (mindestens 30 Jahre, Verlängerung möglich)

Nutzungsrecht für 30 Jahre: 1.765,00 EUR

Grabbereitung:                        455,00 EUR

Grabeinfassung:                      126,00 EUR

Gesamt:                               2.346,00 EUR

Verlängerung der Nutzungsgebühr pro Monat: 4,90 EUR

Reihengrab ( 30 Jahre, keine Verlängerung möglich)

Nutzungsrecht für 30 Jahre: 1.261,00 EUR

Grabbereitung:                         379,00 EUR

Grabeinfassung:                         62,00 EUR

Gesamt:                                1.702,00 EUR

 

Kindergräber:

Ein in Ratingen verstorbenes Kind bis zum Alter von fünf Jahren erhält in Ratingen ein kostenloses Reihengrab

 

Auf dem Waldfriedhof Ratingen Ost befindet sich ein Grabfeld für Verstorbene des alevitischen Glaubens

Welche Basisgebühren fallen an?

Wahlgrab (mindestens 30 Jahre, Verlängerung möglich)

Nutzungsrecht für 30 Jahre: 1.765,00 EUR

Grabbereitung:                        455,00 EUR

Grabeinfassung:                      126,00 EUR

Gesamt:                               2.346,00 EUR

Verlängerung der Nutzungsgebühr pro Monat: 4,90 EUR

Reihengrab ( 30 Jahre, keine Verlängerung möglich)

Nutzungsrecht für 30 Jahre: 1.261,00 EUR

Grabbereitung:                         379,00 EUR

Grabeinfassung:                         62,00 EUR

Gesamt:                                1.702,00 EUR

 

Kindergräber:

Ein in Ratingen verstorbenes Kind bis zum Alter von fünf Jahren erhält in Ratingen ein kostenloses Reihengrab

Friedhofskapellen

Abschied in der Friedhofskapelle

Für die Nutzung de Kapelle ist eine Terminabsprache erforderlich. Hierbei hilft Ihnen der Bestatter oder Sie wenden sich an die Friedhofsverwaltung.

Auf jedem Friedhof gibt es eine Friedhofskapelle.

Eine Orgel sowie Grunddekoration mit Kunstpflanzen, Kerzen und Kranzständern ist vorhanden.


Welche Gebühren fallen an?
Die Nutzung der Kapelle kostet 224,00 EUR
 

Waldfriedhof Ratingen Ost

40 Sitzplätze, 10 Stehplätze, kein Vordach vor der Kapelle

Friedhof Tiefenbroich

55 Sitzplätze, 25 Stehplätze, 40 Stehplätze unter dem Vordach der Kapelle

Friedhof Lintorf

50 Sitzplätze, 10 Stehplätze, 40 Stehplätze unter dem Vordach der Kapelle

Friedhof Hösel

40 Sitzplätze, 15 Stehplätze, 25 Stehplätze im Vorraum der Kapelle

Friedhof Eggerscheidt

30 Sitzplätze, 15 Stehplätze, 30 Stehplätze unter dem Vordach der Kapelle

Trauerräume

Trauerräume

Abschied im Trauerraum
Vielen Hinterbliebenen hilft es, sich persönlich vom Verstorbenen zu verabschieden. Ein Trauerraum bietet Angehörigen einen würdevollen Rahmen für das Abschied nehmen.

Für die Nutzung des Trauerraumes ist eine Terminabsprache erforderlich. Hierbei hilft Ihnen der Bestatter oder Sie wenden sich an die Friedhofsverwaltung.

Wann ist das Abschiednehmen im Trauerraum möglich?

  • Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 14:00 Uhr
  • Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr


Wo gibt es Trauerräume?

  •  Friedhof Tiefenbroich
  •  Friedhof Lintorf


Welche Gebühren fallen an?
Die Nutzung des Trauerraumes kostet 186,00 EUR
 

Umbettungen

Bei einer Umbettung wird ein Grab geöffnet und der Sarg oder die Urne anschließend in ein neues Grab verlegt. Umbettungen können generell nur nach der Ruhefrist geschehen – es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor. Diese Gründe können auf Seiten der Friedhofsverwaltung oder auf Seiten der Angehörigen liegen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung

Die Beziehungen zwischen Menschen und Tieren sind vielfach sehr innig. Immer wieder wünschen Menschen sich deshalb, dass ihr Haustier in ihrem Grab bestattet wird. Seit September 2017 erlaubt das Friedhofs- und Bestattungsrecht dies. Die Totenasche eines kremierten Haustiers kann nun also als Beigabe im Grab von Verstorbenen bestattet werden.

Für die Gestaltung der Grabstätte gelten jedoch Regeln. So darf das verstorbene Tier zum Beispiel nicht durch eine Inschrift oder auf eine Weise hervorgehoben werden, die das Pietätsempfinden Dritter beeinträchtigen könnte.

Welche Gebühren fallen an?

Die Bestattung der Totenasche eines Tieres kostet 145,00 EUR.

Informationen für Bestatter

Friedhofsverwaltung

Lintorfer Str. 38

40878 Ratingen

friedhofsverwaltung@​ratingen.de

Telefon: 02102 550 6721 oder 6722

Fax: 02102 550 9672

 

Informationen für Beisetzungen auf den Friedhöfen der Stadt Ratingen

 

Adresse der Friedhöfe:

Waldfriedhof Ost, Am Waldfriedhof 1d, 40882 Ratingen

Friedhof Tiefenbroich, Am Gratenpoet 69, 40880

Friedhof Lintorf, Krummenweger Str. 193, 40885 Ratingen

Ratingen Hösel, Sinkesbruch 50, 40883 Ratingen

Friedhof Eggerscheidt, Hölenderweg 102, 40883 Ratingen

 

  • Anmeldung/Terminvergabe für Bestattungen grundsätzlich nur telefonisch über die Friedhofsverwaltung.
     
  • Nach der Terminvergabe muss zur Bestätigung innerhalb von zwei Tagen eine Kopie des vollständig ausgefüllten Bestattungsauftrages per Mail an die friedhofsverwaltung@​ratingen.de gesendet werden. (Alternativ als Fax)
     
  • Erfolgt dies nicht, wird der vergebene Termin storniert. Bei Erdbestattungen sowie Aufbahrungen ist schnellstmöglich die Zusendung der Todesbescheinigung per Mail erforderlich.
     
  • Eine Grabausschmückung durch die Friedhofsverwaltung erfolgt nicht.
     
  • Träger sowie Organisten werden nicht durch die Stadt Ratingen gestellt.
     
  • Der Bestattungsauftrag (2-seitig) muss im Original unterschrieben zusammen mit den sonstigen erforderlichen Unterlagen (Sterbeurkunde, evtl. Einäscherungsbescheinigung, evtl. Zustimmung des Nutzungsberechtigten bei vorhandenen Wahlgrabstätten) zur Beisetzung vor Ort auf dem Friedhof abgegeben werden.
     
  • Bei Beisetzungen ohne Bestatter kann eine Urne durch die Friedhofsmitarbeiter vor dem Termin in die Kapelle, an das Grab oder bereits in das Grab gestellt werden.
     
  • Erfolgt zur Beisetzung in mehrstelligen Wahlgräbern keine Angabe zur Platzierung einer Urne bzw. eines Sarges auf dem Bestattungsauftrag, entscheidet dies die Friedhofsverwaltung.

 

 

Gebührenübersicht und Satzungen

    Grab- und Bestattungsgebühren 2024 auf städtischen Friedhöfen    
           Grabart

Gebühren
Reihengrab
120x240
anonymes-
Reihengrab 
nur Waldfriedhof /Tiefenbroich
Rasen-reihengrab   nur Waldfriedhof Kinder-
reihengrab
60x90 (f. Pers. bis 5 Jahre)
Wahlgrab
130x240 + 6Urnen
 2stelliges
Wahlgrab
Baumbestattung 
Lintorf / Waldfriedhof / Tiefenbroich / Hösel
Urnenreihengrab 80x80
wahlweise
mit Grabplatte
anonymes Urnenreihengrab 
Waldfriedhof/ Tiefenbroich/ Lintorf
teilanonymes Urnenreihengrab
Waldfriedhof / Lintorf 
Urnenwahlgrab (6 Urnen)
wahlweise mit Grabplatte
Urnengemeinschaftsgrab              Anlage mit 15 Gräbern    -Waldfriedhof-
Verlängerung/     Jahr und Monat         58,83/J   4,90/M 117,67/J   9,81/M         44,33/J  3,69/M  
Ruhefrist 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 25 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre
Grabkammer                        
Grabstätte 1.261,00 1.135,00 1.135,00   1.765,00 3.530,00 813,00 813,00 722,00 722,00 1.330,00 813,00
Beisetzung 379,00 379,00 379,00   455,00 455,00 145,00 145,00 167,00 167,00 145,00 145,00
Grabeinfassung 62,00       126,00 157,00         126,00  
Grabpflege Angeh. 1.426,00 1.426,00 Angeh. Angeh. Angeh. 494,00 Angeh. 476,00 476,00 Angeh. 1.370,00
  1.702,00 2.940,00 2.940,00 0,00 2.346,00 4.142,00 1.452,00 958,00 1.365,00 1.365,00 1.601,00 2.328,00
Grabplatte     *                 *
Einmeißelung                    *205,00    
optional                        
Kapelle 224,00 224,00 224,00   224,00 224,00 224,00 224,00 224,00 224,00 224,00 224,00
Trauerraum 205,00 205,00 205,00   205,00 205,00 205,00 205,00 205,00 205,00 205,00 205,00
Kühlzelle oder Sezierraum 161,00 161,00 161,00   161,00 161,00 161,00 161,00 161,00 161,00 161,00 161,00
Bahrwagen ohne
Kapellennutzung
125,00   125,00   125,00 125,00            
rituelle Waschung 230,00       230,00 230,00            
Wiese der Kinder (Fötenfeld) und Kindergrab (bis 5 J.) gebührenfrei                                                         

 
  * optional    
       
       

Kontakt

Friedhofsverwaltung Stadt Ratingen
Lintorfer Str. 38
40878 Ratingen

Öffnungszeiten
Mo.- Fr.   8:30 - 12 Uhr
Di.           14 - 16 Uhr
Do.          14 - 18 Uhr

 

Stadt Ratingen

Der Bürgermeister

Kommunale Dienste

Postfach 101740

40837 Ratingen

Telefon 02102 550 6721 oder 6722, Grabmalgenehmigungen 6725