Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ist das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration, politischen Partizipation und gesellschaftlichen Teilhabe von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Er ist zugleich die demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte gegenüber dem Rat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.

Die Stadt Ratingen ist nach § 27 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, einen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu bilden. Dieser besteht aus 18 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder werden in geheimer Wahl direkt von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern Ratingens gewählt und sechs Mitglieder werden vom Rat der Stadt Ratingen entsandt.

Zusammen mit den Kommunalwahlen am 14 September 2025 wurde der aktuelle Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Geschäftsführung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration iegt bei der Integrationsbeauftragten.

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berichtet über seine Aktivitäten auf einer eigenen Homepage.