Kindertagespflege

Kindertagespflege gewährleistet die Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren durch qualifizierte und durch den Fachdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie die Fachberatung des SkF überprüften Tagespflegeperson.

Die Kindertagespflegeperson bietet Betreuung  im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten an. Es können bis zu fünf Kinder durch eine qualifizierte Tagespflegeperson gleichzeitig betreut werden. Eine weitere Betreuungsform der Kindertagespflege, ist die Großtagespflege. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss zweier Tagespflegepersonen. Dort können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden. Die kleinen Gruppen gewährleisten einen familienähnlichen Charakter und bieten den Kleinsten einen geschützten Rahmen der Kinderbetreuung.      

 

 Sie sind auf der Suche nach einem Kindertagespflegeplatz?

Die Betreuungsplatzvergabe für die Kindertagespflege wird in der Kommune durch die Fachberatung des SkF koordiniert.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu Platzkapazitäten an folgende Kontaktpersonen:

https://caritas.erzbistum-koeln.de/ratingen_skf/hilfe-beratung/familie/kindertagespflege/

 

Die aktuellen Elternbeiträge entnehmen Sie bitte den Beitragstabellen der Stadt Ratingen.

 

Sie möchten Kindertagespflegeperson werden?

Wer Kinder gegen Entgelt mehr als 15 Wochenstunden und über einen Zeitraum von 3 Monaten hinaus betreuen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII

Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis sind u.a.

  • Freude am Umgang mit Kindern
  • Bereitschaft, auf längere Zeit verlässlich eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen
  • Geeignete, Kindern zugewandte Persönlichkeit
  • ausreichend Platz zum Spielen und Schlafen für Kinder (kindgerechte Räumlichkeiten)
  • Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) in Kooperation mit dem katholischen Bildungsforum Kreis Mettmann und der Stadt Ratingen
  • Gesundheit und Belastbarkeit
  • Vorlage eines erweiterten behördlichen, polizeilichen Führungszeugnisses, eines Gesundheitszeugnisses der Kindertagespflegeperson sowie aller über 18-jährigen im Haushalt lebenden Personen
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie der Fachberatungsstelle des SkF.

Zuständig für das Eignungsverfahren zur Kindertagespflegeperson und für die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Ratingen.