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Für die Festsetzung der Elternbeiträge gelten die Regelungen des § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der jeweils gültigen Satzung der Stadt Ratingen für die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und / oder einer Tagespflegestelle.
Befindet sich das ältere Kind in den letzten beiden Kindergartenjahren vor der Einschulung, so ist das Kind nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beitragsbefreit. Dies gilt seit dem 01.08.2014 auch für das Geschwisterkind. Der Rat der Stadt Ratingen hat ebenfalls seit dem 01.08.2020 das drittletzte Kindergartenjahr vom Elternbeitrag befreit. Dies gilt ebenfalls für das Geschwisterkind. Sofern sich Ihr Kind in einem der letzten drei Jahre vor Schuleintritt in Kindertagesbetreuung befindet, wird kein Elterneinkommen herangezogen. Dennoch werden Einkommensnachweise eingefordert. Diese dienen einer Rückrechnung der vorangegangenen Beitragsjahre. Diese Freistellung für das drittletzte Kindergartenjahr gilt nicht für gemeindefremde Kinder.
Nach o.g. Vorschriften entfällt der Beitrag für das 2. und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen. Ergeben sich unterschiedliche Beiträge, so ist der höchste Betrag zu entrichten.
Wir bitten um Terminvereinbarung
Montag: 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
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