Beirat für Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Ratingen ist im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gem. § 1 BGG NRW entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
Darüber hinaus ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch ihre Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen und die Entwicklung einer barrierefreien Stadt Ratingen zu fördern und umzusetzen. Die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben wird gemäß Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert.

Auf Initiative des betroffenen Personenkreises wurde der Beirat für Menschen mit Behinderungen gegründet. Am 31. August 2023 fand die 1. konstituierende Sitzung des Beirates statt.

Zur Vorsitzenden des Beirats für Menschen mit Behinderungen wurde Frau Marion Höltermann gewählt. Stellvertretende Vorsitzende ist Frau Manuela Holtum-Biesecker.


Die Aufgaben des Beirats sind:

1. Schaffung von Rahmenbedingungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (z.B. in den Bereichen Bauen, Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wohnen, öffentliches Leben).

2. Beratung des Rates und seiner Ausschüsse in Fragen rund um Behinderung, einschließlich der Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen.

3. Beratung und Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen.

4. Öffentlichkeitsarbeit zu den Problemen von Menschen mit Behinderung.

5. Hinwirken auf den barrierefreien Ausbau bei Objekten öffentlicher und privater Träger und die Kontrolle der Umsetzung.

6. Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Führung eines selbstbestimmten Lebens.

7. Beteiligung

Um seine Aufgaben zu erfüllen, entsendet der Beirat für Menschen mit Behinderungen seine Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen des Rates. Ziel ist es, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und aus der Expertise der behinderungsrelevanten Betroffenheit den Rat und die Ausschüsse zu beraten.

Mitglieder des Beirates:

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich aus stimmberechtigten und aus beratenden Mitgliedern zusammen.

  • Stimmberechtigte Mitglieder sind:
    Zehn Mitglieder des Beirates mit Behinderungen mit möglichst unterschiedlichen Behinderungen und je ein Mitglied aus den Fraktionen. Stimmberechtigt sind insgesamt 17 Personen.
     
  • Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht sind:
    Der Dezernent / die Dezernentin des Geschäftsbereich Soziales sowie zwei weitere Mitglieder der Verwaltung sowie jeweils ein Vertreter / eine Vertreterin der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Ratingen.

    Das sind:
    • Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V.
    • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (Kreisverband Mettmann)
    • Sozialverband VdK (Ortsverband Ratingen)
    • SoVD-Kreisverband Düsseldorf (Ortsverband Ratingen-Angerland
    • Evangelisches Familienbildungswerk der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann GmbH

Der Stadtrat bestellt die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sie ist an die Ratsperiode gekoppelt. Die erste Amtszeit des Beirates endet 2025 mit dem Ende der Ratsperiode.

Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens dreimal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich, Besucher sind herzlich eingeladen und willkommen. Die Termine der Sitzungen können auf diese Homepage im Ratsinformationssystem gefunden werden.

Kontakt:

Den Beirat erreichen sie unter: info@​beirat-ratingen.de
Vorsitzende Marion Höltermann: hoeltermann@​beirat-ratingen.de
Stellvertretende Vorsitzende: m.holtum-biesecker@​beirat-ratingen.de
 

Treffen:

Die Beiratsmitglieder treffen sich regelmäßig zum Austausch am ersten Dienstag eines Monats um 17.30 Uhr in den Räumen des Türkischen Elternvereins, Mettmanner Straße 5, 40878 Ratingen. Dort sind alle Interessenten willkommen, die an einer politischen Mitarbeit interessiert sind.