Die Stadt Ratingen ist im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gem. § 1 BGG NRW entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
Darüber hinaus ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch ihre Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen und die Entwicklung einer barrierefreien Stadt Ratingen zu fördern und umzusetzen. Die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben wird gemäß Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert.
Auf Initiative des betroffenen Personenkreises wurde der Beirat für Menschen mit Behinderungen gegründet. Am 31. August 2023 fand die 1. konstituierende Sitzung des Beirates statt.
Die Aufgaben des Beirats sind:
1. Schaffung von Rahmenbedingungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (z.B. in den Bereichen Bauen, Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wohnen, öffentliches Leben).
2. Beratung des Rates und seiner Ausschüsse in Fragen rund um Behinderung, einschließlich der Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
3. Beratung und Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen.
4. Öffentlichkeitsarbeit zu den Problemen von Menschen mit Behinderung.
5. Hinwirken auf den barrierefreien Ausbau bei Objekten öffentlicher und privater Träger und die Kontrolle der Umsetzung.
6. Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Führung eines selbstbestimmten Lebens.
7. Beteiligung
Um seine Aufgaben zu erfüllen, entsendet der Beirat für Menschen mit Behinderungen seine Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen des Rates. Ziel ist es, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und aus der Expertise der behinderungsrelevanten Betroffenheit den Rat und die Ausschüsse zu beraten.
Mitglieder des Beirates:
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich aus stimmberechtigten und aus beratenden Mitgliedern zusammen.
Der Stadtrat bestellt die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sie ist an die Ratsperiode gekoppelt. Die erste Amtszeit des Beirates endet 2025 mit dem Ende der Ratsperiode.
Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens dreimal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich, Besucher sind herzlich eingeladen und willkommen. Die Termine der Sitzungen können auf diese Homepage im Ratsinformationssystem gefunden werden.
Kontakt:
Den Beirat erreichen sie unter: info@beirat-ratingen.de
Bewerbungsverfahren für die neue Legislaturperiode 2025-2030:
Die Stadt Ratingen hat die Aktionsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen in Ratingen e.V. beauftragt für die kommende Legislaturperiode eine Vorschlagsliste zu erstellen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Weiterführende Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website der Aktionsgemeinschaft: www.aktion-ratingen.de/beirat
Der Beirat bietet eine große Chance Ratingen mitzugestalten - für alle, die sich gerne sachorientiert einbringen wollen in die politische Zusammenarbeit mit Stadtrat und Stadtverwaltung bei behinderungsrelevanten Themen.
Gesucht werden Kandidat/-innen, die
Den Interessenbekundungsbogen ausfüllen, ausdrucken und diesen bis spätestens zum 20.09.2025 per Post senden an:
Sprechzeiten von Montags bis Donnerstags von 09:00 – 15:30 Uhr.
Das Bewerbungsformular können Sie persönlich in der Beratungsstelle abholen oder auch auf dieser Website abrufen unter: Interessenbekundungsbogen
Am 8. Oktober 2025 tritt die Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V. zusammen. Nach festgelegten Kriterien erstellt sie eine Vorschlagsliste. Diese bekommt die Stadt Ratingen. Der Stadtrat bestellt die Mitglieder frühestens im November.
Der Beirat ist eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Der Beirat will, dass alle gleichbehandelt und Teilhabebarrieren abgebaut werden.
Er berät die Politik und die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, wenn es um die Belange von Menschen mit Behinderungen geht.
Der Beirat hat zehn sachkundige Einwohner*innen der Stadt Ratingen mit Behinderung, fünf Organisationsvertreter*innen und jeweils einen Vertretenden jeder Fraktion. Hinzu kommen die Stellvertretenden.