Beirat für Menschen mit Behinderungen

Beirat für Menschen mit Behinderungen stellt sich neu auf – Fokus auf Teilhabe und Barrierefreiheit

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Ratingen hat sich in seiner konstituierenden Sitzung am 5.Februar 2026 neu aufgestellt und damit offiziell seine Arbeit für die kommende Legislaturperiode aufgenommen.

In der Sitzung wurden Vorsitz und Stellvertretung gewählt sowie die organisatorischen Grundlagen für die künftige Arbeit des Beirats geschaffen. Damit ist der Beirat damit formell arbeitsfähig und kann seine beratende Rolle gegenüber Politik und Verwaltung wahrnehmen.

Der Beirat versteht sich als fachliches Gremium zur Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen und orientiert sich in seiner Arbeit an den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel ist es, gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu stärken und Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken – in der Stadtentwicklung, im sozialen Bereich sowie bei weiteren kommunalen Vorhaben.

„Uns ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen frühzeitig einbezogen werden und ihre Perspektiven selbstverständlich in Entscheidungen einfließen“, betont die neu gewählte Vorsitzende Kirsten Gerding. „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist dabei für uns eine wichtige Orientierung: Sie macht deutlich, dass Teilhabe ein Menschenrecht ist – und kein freiwilliges Extra.“

Für die Startphase hat sich der Beirat vorgenommen, seine Arbeit strukturiert aufzubauen und in engem Austausch mit der Stadtverwaltung, der Politik sowie relevanten Akteurinnen und Akteuren zu stehen. Der konstruktive Dialog und eine sachorientierte Zusammenarbeit sollen die Grundlage für eine wirksame Beteiligung bilden.

Der Beirat wird sich in den kommenden Monaten schrittweise in die laufenden Themen einarbeiten und seine inhaltlichen Schwerpunkte weiterentwickeln. Sie erreichen den Beirat unter der E-Mail-Adresse: info@beirat-ratingen.de


Die Aufgaben des Beirats sind:

1. Schaffung von Rahmenbedingungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (z.B. in den Bereichen Bauen, Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wohnen, öffentliches Leben).

2. Beratung des Rates und seiner Ausschüsse in Fragen rund um Behinderung, einschließlich der Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen.

3. Beratung und Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen.

4. Öffentlichkeitsarbeit zu den Problemen von Menschen mit Behinderung.

5. Hinwirken auf den barrierefreien Ausbau bei Objekten öffentlicher und privater Träger und die Kontrolle der Umsetzung.

6. Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Führung eines selbstbestimmten Lebens.

7. Beteiligung

Um seine Aufgaben zu erfüllen, entsendet der Beirat für Menschen mit Behinderungen seine Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen des Rates. Ziel ist es, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und aus der Expertise der behinderungsrelevanten Betroffenheit den Rat und die Ausschüsse zu beraten.

Mitglieder des Beirates:

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich aus stimmberechtigten und aus beratenden Mitgliedern zusammen.

  • Stimmberechtigte Mitglieder sind: 
    Zehn Mitglieder des Beirates mit Behinderungen mit möglichst unterschiedlichen Behinderungen und je ein Mitglied aus den Fraktionen. Stimmberechtigt sind insgesamt 16 Personen.
     
  • Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht sind:
    Der Dezernent / die Dezernentin des Geschäftsbereich Soziales sowie zwei weitere Mitglieder der Verwaltung sowie jeweils ein Vertreter / eine Vertreterin der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Ratingen.

    Das sind:
    • Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V.
    • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (Kreisverband Mettmann)
    • Sozialverband VdK (Ortsverband Ratingen)
    • SoVD-Kreisverband Düsseldorf (Ortsverband Ratingen-Angerland
    • Evangelisches Familienbildungswerk der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann GmbH

Der Stadtrat bestellt die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sie ist an die Ratsperiode gekoppelt. Die zweite Amtszeit des Beirates endet 2030 mit dem Ende der Ratsperiode.

Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens dreimal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich, Besucher sind herzlich eingeladen und willkommen. Die Termine der Sitzungen können auf dieser Homepage und im Ratsinformationssystem gefunden werden.

Kontakt:

Den Beirat erreichen sie unter: info@beirat-ratingen.de


Wie wurden die Mitglieder ausgewählt?

Am 8. Oktober 2025 trat die Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V. zusammen, um nach festgelegten Kriterien aus den bis zum 20.09.2025 eingegangenen Bewerbungsunterlagen, eine Vorschlagsliste zu erstellen und diese der Stadt Ratingen zu überreichen. 

Der Stadtrat bestellt die Mitglieder frühestens im November 2025.

Was ist ein Beirat für Menschen mit Behinderungen?

Der Beirat ist eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Der Beirat will, dass alle gleichbehandelt und Teilhabebarrieren abgebaut werden.

Was macht der Beirat?

Er berät die Politik und die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, wenn es um die Belange von Menschen mit Behinderungen geht.

Wer sind die Mitglieder vom Beirat?

Der Beirat hat zehn sachkundige Einwohner*innen der Stadt Ratingen mit Behinderung, fünf Organisationsvertreter*innen und jeweils einen Vertretenden jeder Fraktion. Hinzu kommen die Stellvertretenden.