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Die Stadt Ratingen ist im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gem. § 1 BGG NRW entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
Darüber hinaus ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch ihre Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen und die Entwicklung einer barrierefreien Stadt Ratingen zu fördern und umzusetzen. Die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben wird gemäß Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert.
Auf Initiative des betroffenen Personenkreises wurde der Beirat für Menschen mit Behinderungen gegründet. Am 31. August 2023 fand die 1. konstituierende Sitzung des Beirates statt.
Die Aufgaben des Beirats sind:
1. Schaffung von Rahmenbedingungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (z.B. in den Bereichen Bauen, Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wohnen, öffentliches Leben).
2. Beratung des Rates und seiner Ausschüsse in Fragen rund um Behinderung, einschließlich der Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
3. Beratung und Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen.
4. Öffentlichkeitsarbeit zu den Problemen von Menschen mit Behinderung.
5. Hinwirken auf den barrierefreien Ausbau bei Objekten öffentlicher und privater Träger und die Kontrolle der Umsetzung.
6. Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Führung eines selbstbestimmten Lebens.
7. Beteiligung
Um seine Aufgaben zu erfüllen, entsendet der Beirat für Menschen mit Behinderungen seine Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen des Rates. Ziel ist es, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und aus der Expertise der behinderungsrelevanten Betroffenheit den Rat und die Ausschüsse zu beraten.
Mitglieder des Beirates:
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich aus stimmberechtigten und aus beratenden Mitgliedern zusammen.
Der Stadtrat bestellt die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sie ist an die Ratsperiode gekoppelt. Die erste Amtszeit des Beirates endet 2025 mit dem Ende der Ratsperiode.
Für die neue Legislaturperiode 2025-2030 konnten bis zum 20.09.2025 Bewerbungsunterlagen an die Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V. eingesendet werden.
Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens dreimal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich, Besucher sind herzlich eingeladen und willkommen. Die Termine der Sitzungen können auf dieser Homepage und im Ratsinformationssystem gefunden werden.
Kontakt:
Den Beirat erreichen sie unter: info@beirat-ratingen.de
Am 8. Oktober 2025 trat die Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V. zusammen, um nach festgelegten Kriterien aus den bis zum 20.09.2025 eingegangenen Bewerbungsunterlagen, eine Vorschlagsliste zu erstellen und diese der Stadt Ratingen zu überreichen.
Der Stadtrat bestellt die Mitglieder frühestens im November 2025.
Der Beirat ist eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Der Beirat will, dass alle gleichbehandelt und Teilhabebarrieren abgebaut werden.
Er berät die Politik und die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, wenn es um die Belange von Menschen mit Behinderungen geht.
Der Beirat hat zehn sachkundige Einwohner*innen der Stadt Ratingen mit Behinderung, fünf Organisationsvertreter*innen und jeweils einen Vertretenden jeder Fraktion. Hinzu kommen die Stellvertretenden.
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