Beirat für Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Ratingen ist im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gem. § 1 BGG NRW entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
Darüber hinaus ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch ihre Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen und die Entwicklung einer barrierefreien Stadt Ratingen zu fördern und umzusetzen. Die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben wird gemäß Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert.

Auf Initiative des betroffenen Personenkreises wurde der Beirat für Menschen mit Behinderungen gegründet. Am 31. August 2023 fand die 1. konstituierende Sitzung des Beirates statt.


Die Aufgaben des Beirats sind:

1. Schaffung von Rahmenbedingungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (z.B. in den Bereichen Bauen, Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wohnen, öffentliches Leben).

2. Beratung des Rates und seiner Ausschüsse in Fragen rund um Behinderung, einschließlich der Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen.

3. Beratung und Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen.

4. Öffentlichkeitsarbeit zu den Problemen von Menschen mit Behinderung.

5. Hinwirken auf den barrierefreien Ausbau bei Objekten öffentlicher und privater Träger und die Kontrolle der Umsetzung.

6. Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Führung eines selbstbestimmten Lebens.

7. Beteiligung

Um seine Aufgaben zu erfüllen, entsendet der Beirat für Menschen mit Behinderungen seine Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen des Rates. Ziel ist es, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und aus der Expertise der behinderungsrelevanten Betroffenheit den Rat und die Ausschüsse zu beraten.

Mitglieder des Beirates:

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich aus stimmberechtigten und aus beratenden Mitgliedern zusammen.

  • Stimmberechtigte Mitglieder sind: 
    Zehn Mitglieder des Beirates mit Behinderungen mit möglichst unterschiedlichen Behinderungen und je ein Mitglied aus den Fraktionen. Stimmberechtigt sind insgesamt 17 Personen.
     
  • Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht sind:
    Der Dezernent / die Dezernentin des Geschäftsbereich Soziales sowie zwei weitere Mitglieder der Verwaltung sowie jeweils ein Vertreter / eine Vertreterin der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Ratingen.

    Das sind:
    • Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V.
    • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (Kreisverband Mettmann)
    • Sozialverband VdK (Ortsverband Ratingen)
    • SoVD-Kreisverband Düsseldorf (Ortsverband Ratingen-Angerland
    • Evangelisches Familienbildungswerk der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann GmbH

Der Stadtrat bestellt die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sie ist an die Ratsperiode gekoppelt. Die erste Amtszeit des Beirates endet 2025 mit dem Ende der Ratsperiode.

Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens dreimal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich, Besucher sind herzlich eingeladen und willkommen. Die Termine der Sitzungen können auf diese Homepage im Ratsinformationssystem gefunden werden.

Kontakt:

Den Beirat erreichen sie unter: info@​beirat-ratingen.de


Informationen und Bewerbung zur Mitarbeit im Beirat für Menschen mit Behinderungen 2025

Bewerbungsverfahren für die neue Legislaturperiode 2025-2030:

Die Stadt Ratingen hat die Aktionsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen in Ratingen e.V. beauftragt für die kommende Legislaturperiode eine Vorschlagsliste zu erstellen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Weiterführende Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website der Aktionsgemeinschaft: www.aktion-ratingen.de/beirat

Der Beirat bietet eine große Chance Ratingen mitzugestalten - für alle, die sich gerne sachorientiert einbringen wollen in die politische Zusammenarbeit mit Stadtrat und Stadtverwaltung bei behinderungsrelevanten Themen.

Wer kann sich bewerben?

Gesucht werden Kandidat/-innen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • Ihren Hauptwohnsitz in Ratingen haben
  • eine Behinderung haben

So bewerbe ich mich

Den Interessenbekundungsbogen ausfüllen, ausdrucken und diesen bis spätestens zum 20.09.2025 per Post senden an:

  • Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V.
  • August-Wendel-Str. 120
  • 40880 Ratingen
  • oder per E-Mail an info@aktion-ratingen.de 

Fragen und Hilfen beim Ausfüllen 

  • Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen
  • EUTB-Beratungsstelle VIBRA e.V.
  • Am Sandbach 32 im Ärzte Haus West
  • Tel. 02102 7068540 oder 0151 70002373

Sprechzeiten von Montags bis Donnerstags von 09:00 – 15:30 Uhr.

Das Bewerbungsformular können Sie persönlich in der Beratungsstelle abholen oder auch auf dieser Website abrufen unter: Interessenbekundungsbogen

Wie werden die Mitglieder ausgewählt?

Am 8. Oktober 2025 tritt die Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V. zusammen. Nach festgelegten Kriterien erstellt sie eine Vorschlagsliste. Diese bekommt die Stadt Ratingen. Der Stadtrat bestellt die Mitglieder frühestens im November.

Was ist ein Beirat für Menschen mit Behinderungen?

Der Beirat ist eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Der Beirat will, dass alle gleichbehandelt und Teilhabebarrieren abgebaut werden.

Was macht der Beirat?

Er berät die Politik und die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, wenn es um die Belange von Menschen mit Behinderungen geht.

Wer sind die Mitglieder vom Beirat?

Der Beirat hat zehn sachkundige Einwohner*innen der Stadt Ratingen mit Behinderung, fünf Organisationsvertreter*innen und jeweils einen Vertretenden jeder Fraktion. Hinzu kommen die Stellvertretenden.