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Mit dem Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westphalen, welches am 19.12.2024 in Kraft getreten ist, ist die Pflicht zur flächendeckenden Wärmeplanung auf die planungsverantwortlichen Stellen der Gemeinden übergegangen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine flächendeckende und systematische Wärmeplanung vorgelegt wird. In der Konsequenz bedeutet dies, dass alle Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten.
Hintergrund ist, dass zum Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland bis 2045, die Energiewende auch im Wärmesektor voranzutreiben ist, da dieser mit etwa 55 Prozent des heutigen Endenergieverbrauchs einen wesentlichen Anteil der Treibhausgasemissionen verursacht.
Die kommunale Wärmeplanung bildet also die Grundlage für Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene mit dem Ziel, die gegebenen Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung strategisch und in Abstimmung mit den relevanten Akteuren anzugehen.
Für alle Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2028 zu erarbeiten. Die Wärmepläne sind alle 5 Jahre fortzuschreiben.
Der Wärmeplan ist zunächst eine informelle Planung auf Gemeindeebene, mit dem Ziel für die Gemeinde eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung als langfristige Perspektive darzustellen und Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen zu benennen. Dabei ist ein Transformationspfad zu entwerfen.
Der Prozess der Wärmeplanung besteht aus vier Phasen:
1. Bestandsanalayse
2. Potenzialanalyse
3. Zielszenario
4. Handlungsstrategien / Maßnahmenkatalog
Die kommunale Wärmeplanung, der Transformationsprozess und die Maßnahmen zur Umsetzung können als Teil der Daseinsvorsorge der Gemeinde betrachtet werden. Damit gliedert sich die Planung als neues informelles Instrument in die kommunalen Planungsebenen ein und interagiert mit diesen. Sie ist formal vergleichbar mit integrierten Stadtentwicklungskonzepten oder sonstigen städtebaulichen Planungen. Übergeordnete Planungen sind zu integrieren.
Nach Abschluss der Wärmeplanung ist die Umsetzung rechtlich durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu initiieren und technisch zu koordinieren. Dazu sind seitens der Kommune die Entscheidungen zu treffen, wie vor dem Hintergrund der unterschiedlichen stadträumlichen Situationen, die zentralen und dezentralen Versorgungsmaßnahmen umgesetzt werden und welcher städtebaulicher und stadtentwicklungstechnischer Instrumente es dazu bedarf.
Die disperse Stadtstruktur Ratingens erfordert voraussichtlich vielfältige Lösungsansätze.
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