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2026 wird ein wichtiges Jahr für die Stadt Ratingen. Es ist dann 750 Jahre her, dass Graf Adolf von Berg Ratingen die Stadtrechte verliehen hat – genauer gesagt am 11. Dezember 1276. Damit ist Ratingen eine der ältesten Städte des Landes.
Dieses außergewöhnliche Stadtjubiläum soll natürlich gebührend gefeiert werden, und zwar auf vielfältigste Weise und das ganze Jahr hindurch. Bei zwei öffentlichen Foren gab es bereits viele Ideen von zahlreichen Vereinen, Institutionen und Gruppen aus der Stadtgesellschaft.
Bürgermeister Patrick Anders blickt voraus: „Wir wollen nicht das eine Großereignis, und dann ist das Jubiläum vorbei. Wir wollen das ganze Jahr an unsere bedeutende Stadtgeschichte erinnern, idealerweise sogar über 2026 hinaus. Daher werden wir auch Jubiläumsprojekte realisieren, die dauerhaft einen Mehrwert für unsere Stadt haben – und zwar für Jung und Alt, für alteingesessene Ratinger wie für Besucher unserer Stadt.“
Eine fachübergreifende Projektgruppe der Stadtverwaltung zur zentralen Organisation des Jubiläumsjahrs hat bereits erste Leuchtturmprojekte ins Auge gefasst, etwa ein großes Festmahl für alle Bürgerinnen und Bürger auf einer zentralen Straße der Stadt, die Entwicklung einer Stadtführungs-App, die auch die Stadtgeschichte lebendig werden lässt, oder ein Festakt am Tag der Stadterhebung, dem 11. Dezember, eine historische Publikation und einiges mehr.
Webseite zum Stadtjubiläum
Alle Informationen rund um das 750-jährige Stadtjubiläum - inklusive eines Eventkalenders - finden Sie auf der Jubiläums-Webseite: https://750jahreratingen.de/
Das Jubiläumsjournal
In unserem Jubiläumsjournal, das in mehreren Ausgabe über das Jahr verteilt erscheint, finden Sie Veranstaltungen, Projekte, Termine und Wissenswertes rund ums große Jubiläumsjahr.
Das Journal liegt in gedruckter Form in der Tourist-Info, sowie in unserem Jubiläumsbüro und an vielen anderen Stellen in der Stadt zur kostenlosen Mitnahme aus.
Das Stadtjubiläum soll möglichst die gesamte Ratinger Stadtgesellschaft ansprechen und zusammenbringen. Um die Umsetzung der sicherlich vielen Ideen und Projekte aus der Bürgerschaft zu ermöglichen, stehen Fördergelder in Höhe von 75.000 Euro zur Verfügung. Durch die Förderrichtlinien wird den Antragstellenden ein Leitfaden an die Hand gegeben, an dem sie sich bei der Antragsstellung und Abrechnung orientieren können. Die Förderrichtlinien dienen der Transparenz und Chancengleichheit bei der Antragsbearbeitung, sie wurden ebenso wie der Projektetat vom Rat der Stadt Ratingen beschlossen.
Seit dem 11. Dezember 2024 sind die Förderrichtlinien sowie ein Projektantrag im pdf-Format hier abrufbar:
Der Projektantrag kann auch hier direkt online ausgefüllt und versendet werden
Die Förderung umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten eines Projektes, maximal jedoch 7.500 Euro.
Anträge, die einen Wert von 500 Euro übersteigen, werden im regelmäßig tagenden Kulturausschuss beraten. Der Kulturausschuss bewertet die eingehenden Anträge in erster Linie hinsichtlich ihrer Qualität und nicht nach dem Zeitpunkt, wann sie eingereicht werden. Welche Kriterien außerdem eine wichtige Rolle spielen und welche Punkte gegen eine Förderung sprechen, wird in den folgenden „FAQ“ dargestellt.
Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Gruppen, Initiativen und freie Träger sowie konfessionelle Einrichtungen, Künstlergruppen und Einzelpersonen
Die Antragsteller müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Ratingen haben.
Grundsätzlich können Projekte und Veranstaltungen unterstützt werden, die
ein möglichst inklusives und niedrigschwelliges Angebot für ein breites Publikum bieten,
zur Stärkung der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt Ratingen beitragen,
einen thematischen Bezug zum Stadtjubiläum herstellen und als Teil des inhaltlich breit aufgestellten Jubiläums-Jahresprogramms Wirkung entfalten und
in der Regel vollständig in Ratingen durchgeführt werden.
Maßnahmen, die allgemeinen Vereinszwecken dienen oder sich ausschließlich oder weit überwiegend an die eigenen Mitglieder richten,
Einrichtungen und Projekte, die der Gewinnerzielung dienen sowie kommerziell ausgerichtet sind,
Projekte, die im Schwerpunkt außerhalb von Ratingen stattfinden,
Investitionsmaßnahmen, wenn diese nicht unbedingt für die Durchführung des Projektes erforderlich sind,
Honorarkosten für den Antragsteller, Bewirtungskosten, Übernachtungskosten, Fahr- und Reisekosten
Die Förderung umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts, maximal jedoch 7.500 Euro.
Werden von verschiedenen öffentlichen Stellen Fördermittel gewährt, so sind Fördermittel Dritter vorrangig einzusetzen.
Projekte werden nur bezuschusst, wenn die Träger in angemessenem Umfang Eigenleistungen erbringen (z.B. erbrachte Arbeit, Investitionen etc.).
Bis zur Veröffentlichung der Jubiläums-Website können Anträge über den Projektantrag, der oben auf dieser Website hinterlegt ist, schriftlich eingereicht werden.
Sobald die Jubiläums-Website veröffentlicht ist, erfolgt die Antragstellung über eine Online-Plattform.
Es gibt derzeit kein Enddatum zur Einreichung eines Projektantrages. Anträge, die einen Wert von 500 Euro übersteigen, werden im regelmäßig tagenden Kulturausschuss beraten. Der Kulturausschuss bewertet die eingehenden Anträge in erster Linie hinsichtlich ihrer Qualität und nicht nach dem Zeitpunkt, wann sie eingereicht werden.
Ihr Kontakt und Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Stadtjubiläum ist:
Stadt Ratingen Amt für Kultur und Tourismus Herr Alexander Meinhardt Minoritenstraße 2-6 40878 Ratingen
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