Flughafen-Antrag auf Kapazitätserweiterung wird erneut öffentlich ausgelegt

Einsicht ist bis 1. Oktober möglich

Die Bezirksregierung Düsseldorf legt zum dritten Mal die Unterlagen zum Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung öffentlich aus. Grund ist eine Änderung des Antrags durch den Flughafen vom Dezember 2025. Der Flughafen zielt nicht mehr auf eine Erhöhung der maximal möglichen Flugbewegungen ab, sondern im Wesentlichen auf eine Flexibilisierung der bisherigen Betriebsregelungen. Die Antragsunterlagen können unter anderem online und im technischen Rathaus der Stadt Ratingen eingesehen werden.

Der ursprüngliche Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH an das NRW-Verkehrsministerium auf Kapazitätserweiterung stammt vom 16. Februar 2015. Damals wollte der Flughafen auch erreichen, dass die bestehende Deckelung der Starts und Landungen bei 131.000 in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres aufgehoben wird. Das wird nun nicht mehr beantragt. Innerhalb der weiterhin geltenden Begrenzung sollen künftig bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen zulässig sein.

Andere Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsablaufs bleiben jedoch nach wie vor Gegenstand des Antrags. Das sind zum Beispiel bauliche Maßnahmen, etwa zur Herstellung von acht neuen Flugzeug-Abstellpositionen und zur Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich). Auch sollen betriebliche Festlegungen am Tage gelockert werden. So will der Flughafen künftig maximal 60 Flugbewegungen in den nachfragestarken Stunden abwickeln, in denen beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen. In den Stunden, in denen nur die südliche Start- und Landebahn zur Verfügung steht, sollen dann 45 Starts und Landungen abgewickelt werden dürfen.

Dies ist nun die dritte Offenlage. Die geänderten Unterlagen werden für die Dauer eines Monats vom 2. September 2026 bis einschließlich 1. Oktober 2026 für alle Interessierten öffentlich ausgelegt, und zwar in allen Städten, die von Fluglärm betroffen sind. In Ratingen liegen die Unterlagen im Verwaltungsgebäude am Stadionring 17, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, 2. OG, Flur links, gegenüber von Raum 2.37. Einsicht genommen kann während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Eine Anmeldung unter Telefon 02102 550-6117 oder per E-Mail an amt61@ratingen.de ist wünschenswert.

Die vollständigen Unterlagen sind vom 2. September bis 1. Oktober auch rund um die Uhr online einsehbar, und zwar auf dem Beteiligungsportal der Bezirksregierung unter https://beteiligung.nrw.de/k/1025382, das auch von der Website der Stadt Ratingen (www.ratingen.de) aus verlinkt wird.

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 2. September bis einschließlich 15. Oktober 2026 (Posteingang) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, oder bei den genannten Offenlagekommunen eingereicht werden. Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Alternativ können Einwendungen über das Beteiligungsportal NRW eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Die bereits in den Jahren 2016 und 2020 eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen bleiben gültig und müssen nicht erneut vorgebracht werden.

Stadt Ratingen, 28.08.2026