Abfallbehälter und Abfallgebühren

Abfallbehälter

Anträge für An-, Ab- und Ummeldungen von Rest-, Bio- und Altpapierbehälter müssen von der Grundstückseigentümerin /dem Grundstückseigentümer oder einer von ihr/ihm bevollmächtigten Person bzw. Hausverwaltung schriftlich gestellt werden. So sind alle Grundstücke an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen, wenn dies von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt wird.

Der Grundstückseigentümer/Die Grundstückseigentümerin hat der Stadt Ratingen den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge, die Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle, ihrer Menge oder der auf dem Grunstück gemeldeten Personenzahl bzw. Gewerbebetriebe unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Wechselt der Grundstückseigentümer/ die Grundstückseigentümerin, so sind sowohl der/die bisherige als auch der neue Eigentümer/die neue Eigentümerin verpflichtet, die Stadt Ratingen unverzüglich zu beachrichtigen.

Die Satzung über die Kreislaufwirtschaft in der Stadt Ratingen (Abfallentsorgungssatzung) können Sie in der Ortsrecht-Sammlung (Nr. 722) als pdf-Datei aufrufen.

Privathaushalte:

Die Anzahl und Größe der Restabfallbehälter richtet sich danach, wie viele Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldet sind. Pro Person und Woche werden mindestens 30 Liter berechnet. Das Restabfallbehältervolumen kann bis auf 13 Liter pro Person und Woche reduziert werden. Voraussetzung für die Volumenreduzierung ist eine schriftliche Erklärung (siehe Formular: Selbstverpflichtungserklärung) der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers bzw. der Hausverwaltung, dass Abfälle soweit wie möglich vermieden und für bereits im Haushalt angefallene Abfälle alle dafür vorgesehenen Verwertungssysteme konsequent genutzt werden.

Gewerbebetriebe:

Das Restabfallbehältervolumen wird nach Einwohnergleichwerten (EWG) festgelegt. Das Mindesbehältervolumen ist auf 30 Liter pro EWG und Woche festgesetzt. Die Festsetzung der Einwohnergleichwerte entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Auskunftsbogen für Gewerbebetriebe.

Soweit sich die gewerbliche Nutzung keiner der in der Tabelle aufgeführten Branchen zuordnen lässt (z.B. bei Veranstaltungen oder Kultur- und Sporteinrichtungen), richtet sich das Behältervolumen nach dem tatsächlichen Bedarf und wird im Einzelfall von der Stadt Ratingen festgesetzt.

Gemischt genutzte Objekte:

Die Aufteilung des Abfallbehältervolumens zwischen Personen und Gewerbe muss bei gemischt genutzten Grundstücken genau angegeben werden. Das Mindestvolumen errechnet sich nach den zuvor genannten Vorgaben.


Der gebührenpflichtige graue Restabfallbehälter gibt es mit folgenden Volumengrößen:

  • zweirädig = 60, 80, 120, 140, 240  Liter

  • vierrädrig = 770, 1.100 Liter.

Die Antragstellung erfolgt mit den hier auf der Seite zur Verfügung gestellten Formanträgen.

Die Bioabfallentsorgung wird über die Restabfallgebühr mitfinanziert. Deshalb ist die Gebühr deutlich geringer als beim Restabfall. Das Bioabfallbehältervolumen darf das Zehnfache des Restabfallbehältervolumens nicht überschreiten.

Der gebührenpflichtige Bioabfallbehälter wird 14-täglich geleert.

Folgende Volumengrößen stehen zur Verfügung:

  • zweirädig = 120, 240  Liter

  • vierrädrig = 1.100 Liter

Anträge auf Änderung des Bioabfallbehältervolumens werden maximal einmal im Kalenderjahr genehmigt.

Die Antragstellung erfolgt mit den hier auf der Seite zur Verfügung gestellten Formanträgen.

 

Der Altpapierabfallbehälter ist für Privathaushalte kostenfrei.

Für die gewerbliche/industrielle Nutzung ist das Altpapierbehältervolumen auf die Höhe des zugeteilten wöchentlichen Restbafallbehältervolumens begrenzt. Daürber hinaus kann kostenpflichtig ein höheres wöchentliches Altpapierbehältervolumen nach dem erforderlichen Bedarf beantragt werden.

Der Altpapierabfallbehälter wird 14-täglich geleert und folgende Volumengrößen stehen zur Verfügung:

  • zweirädig = 120, 240  Liter

  • vierrädrig = 1.100 Liter

Anträge auf Änderung des Altpapierabfallbehältervolumens werden grundsätzlich einmal im Kalenderjahr genehmigt.

Die Antragstellung erfolgt mit den hier auf der Seite zur Verfügung gestellten Formanträgen.

In den gelben Behälter gehören Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen. Für die Nutzung der gelben Tonne bzw. Säcke entstehen Ihnen keine Kosten.

Folgende Behältergrößen gibt es:

  • Tonnen 2-rädrig mit einem Volumen von 120 oder 240 Liter

  • Großbehälter 4-rädrig mit einem Volumen von 1.100 Liter

Die Leerung erfolgt 14-tägig.

Die Bestellung eines gelben Behälters richten Sie bitte an die Firma RMG Rohstoffmanagent GmbH.

Die gelben Säcke für leere Verkaufsverpackungen werden ebenfalls von dem Entsorgungsunternehmen RMG GmbH zur Verfügung gestellt. Die Verteilstellen für gelbe Säcke finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Ratingen nicht zuständig ist und zu den Belangen der gelben Behälter/Säcke keine Auskunft geben kann.

Name Adresse Ortsteil  
Zigarren Krings Marktplatz 3, 40878 Ratingen Zentrum  
Post & Shop West Erfurter Straße 39, 40880 Ratingen West  
Haarmoden Dittrich Sohlstättenstraße 4, 40880 Ratingen Tiefenbroich  
Edeka Kels Homberger Straße 6, 40882 Ratingen Ost  
Edeka Kels Heiligenhauser Straße 1-5, 40883 Ratingen Hösel  
Trinkhalle A. Kremer Bahnhofstraße 156, 40883 Ratingen Hösel  
All-In am Hösel-Center Heiligenhauser Straße 3, 40883 Ratingen Hösel  
Gesundheitszentrum "TuSfit" Brandsheide 30, 40885 Ratingen Lintorf  
Herz-Apotheke Duisburger Straße 23, 40885 Ratingen Lintorf  
Schley's Blumenparadies Kölner Straße 81, 40885 Ratingen Breitscheid  
Activ-Apotheke im Kaufland An der Hoffnung 125, 40885 Ratingen Breitscheid  

Die Gebühr für Restabfallsäcke (50 Liter) beträgt 2,78 € und für Laubsäcke  (120 l) 0,65 € je Sack.

Die Leerung aller Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 60 l, 80 l, 120 l, 140 l und 240 l sowie alle Bioabfall- und Altpapierbehälter erfolgt generell 14-täglich nach einem von der Stadt Ratingen festgesetzten Abfuhrplan.

Die Abfallbehälter dürfen nur zu den von der Stadt Ratingen festgesetzten Abfuhrzeiten und nur so am Straßenrand zur Abfuhr bereitgestellt werden, dass die Entleerung ohne Schwierigkeiten und ohne Zeitverlust möglich ist. Insbesondere sind die Behinderung und die Gefährdung von Fußgängern und fließendem Verkehr auszuschließen. Nach der Leerung sind die Abfallbehälter durch die Anschlussnehmer unverzüglich vom Entleerungsort im öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Entstandene Verschmutzungen sind ohne Verzug zu beseitigen.

Die Abfallbehälter sind schonend zu behandeln und dürfen nicht beschädigt werden. Sie dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Es ist verboten, Abfälle in den Abfallgefäßen so zu verpressen oder zu verdichten, dass Abfallbehälter beschädigt werden oder eine Entleerung nicht mehr möglich ist, weil der Inhalt am Abfallsammelfahrzeug nicht mehr geschüttet werden kann und hierdurch der Entleerungsvorgang ausgeschlossen wird. Es ist nicht gestattet, brennende, glühende oder heiße Abfälle in Abfallbehälter zu füllen.

Kann das Abfallsammelfahrzeug nicht am Entsorgungsgrundstück oder dem Bereitstellungsplatz für dessen Abfallbehälter vorfahren oder wäre eine Anfahrt nur durch unzulässige Rückwärtsfahrt sicherzustellen, bestimmt die Stadt Ratingen den Aufstellungsort der Abfallbehälter an einer für das Abfallsammelfahrzeug anfahrbaren Stelle. Die Stadt Ratingen ist nicht verpflichtet, Privatgrundstücke, private Zufahrten oder Straßen und Wege, die nicht den baulichen Anforderungen einer Straße entsprechen, mit Entsorgungsfahrzeugen zu befahren.  

Die Satzung über die Kreislaufwirtschaft in der Stadt Ratingen (Abfallentsorgungssatzung) können Sie in der Ortsrecht-Sammlung  (Nr. 722) als pdf-Datei aufrufen.

Abfallgebühren

Für die Benutzung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Ratingen und die sonstige Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben durch die Stadt Ratingen werden Abfallentsorgungsgebühren nach der zur Abfallentsorgungssatzung erlassenen Gebührensatzung  (Nr. 702) für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Ratingen erhoben.

Für den Restabfall beträgt die Jahresgebühr je 1 Liter wöchentliches Volumen 2,79 €.

Für den Bioabfall beträgt die Jahresgebühr je 1 Liter wöchentliches Volumen 0,24 €.

Altpapierabfallbehälter sind für Privathaushalte gebührenfrei.  Für Altpapierabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen werden 0,56 € jährlich je Liter wöchentliches Mehrvolumen berechnet. Für die wöchentliche Entleerung von 1.100 l Altpapierbehältern werden 0,56 € * 0,5 jährlich je Liter wöchentliches Volumen berechnet.

Die Gebühr für Restabfallsäcke (50 Liter) beträgt 2,78 € und für Laubsäcke  (120 l) 0,65 € je Sack.

Für einmalige Sonderleerungen und Eventtonnen fallen weitere Gebühren für die Bereitstellung / Abholung an.

Ansprechpartner

Straßen von A bis E   Herr Erfurth, Telefon 02102 550 7063

Straßen von F bis J, Sperrmüll, Depotcontainer    Herr Hobold, Telefon 02102 550 7062

Straßen von K bis Z    Frau Brochhausen, Telefon 02102 550 7064

Email-Kontakt:abfallbehaelterverwaltung@​ratingen.de

Verwaltungsgebäude:

  • Sandstr. 25, 40878 Ratingen, 1. OG

Postalische Anschrift:

  • Stadt Ratingen, Amt 70.6,  Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen  oder
  • Stadt Ratingen, Amt 70.6,  Postfach 10 17 40, 40837 Ratingen