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Schutz vor Kellerüberflutungen und Rückstauschutz bei Starkregenereignissen
In den letzten Jahren sind vielerorts sog. Katastrophenregen aufgetreten. Gemeint sind damit sehr lokal begrenzt auftretende und außergewöhnlich starke Regenereignisse, bei denen in kürzester Zeit (z.B. innerhalb einer halber Stunde) so viel Regen fällt, wie ansonsten in mehreren Monaten insgesamt. Die Folge dieser auch von den Wetterdiensten bislang kaum örtlich präzise vorhersagbaren Katastrophenregen ist, dass nicht nur die öffentlichen Abwasserkanäle das Regenwasser nicht mehr aufnehmen können. Regenwasser läuft ebenso aus völlig überlasteten Dachrinnen über und spritzt aus Regenfallrohren heraus, weil diese aufgrund ihrer Dimensionierung nicht mehr in der Lage sind, das Regenwasser nach unten wegzuführen. Hierdurch werden dann nicht nur die Grundstücke überflutet, sondern auch die öffentlichen Straßen. Ganze Straßen und Privatgrundstücke stehen in der Folge unter Wasser, wobei dieses Oberflächenwasser über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Häuser eindringen und so hohe Schäden verursachen kann.
Bei den Katastrophenregen handelt es sich um höhere Gewalt, für die ein Kanalnetz nicht dimensioniert wird. Keine Gemeinde kann es leisten, dass sie für jedes Regenereignis, also auch erheblich über dem Durchschnitt liegenden Niederschlag, ein überdimensioniertes Kanalnetz baut, weil dieses budgetmäßig nicht vertretbar wäre. Eine Haftung der Stadt scheidet in diesen Fällen von höherer Gewalt aus.
Ein Großteil dieser Schäden könnte jedoch vermieden werden, wenn die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer besser vorsorgen würden. Denn sie sind laut städtischer Entwässerungssatzung für die Unterhaltung und Wartung ihrer Grundstücksentwässerung verantwortlich.
Starkregengefahrenkarte
Ende Oktober hat das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie die Starkregengefahrenkarten für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) werden die Karten der Öffentlichkeit digital zur Verfügung gestellt.
Die topographische Starkregengefahrenkarte vermittelt einen Eindruck von den Gebietseigenschaften und potenziellen Gefahrenpunkten. Auf der Grundlage eines digitalen Geländemodells und mit Hilfe GIS-gestützter Berechnungsverfahren werden Höhenunterschiede, Geländetiefpunkte (Senken, Mulden) dargestellt, so dass erkennbar wird, an welchen Stellen sich das Wasser bei Starkregenereignissen sammelt. Die Ergebnisse werden in den Karten durch Darstellung der Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten grundstücksscharf abgebildet.
Entsprechend der „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ sind für die Erstellung der Starkregengefahrenkarten bestimmte Niederschlagsszenarien zu verwenden:
außergewöhnliches Ereignis: ein regional differenziertes Niederschlagsereignis von der Dauer einer Stunde, mit dem nach statistischer Wahrscheinlichkeit etwa alle 100 Jahren einmal gerechnet werden muss und das zu einem außergewöhnlichen Oberflächenabflussereignis führt
extremes Ereignis: ein extremes Niederschlagsereignis von der Dauer einer Stunde mit einer Niederschlagsmenge von 90 mm, das zu einem extremen Oberflächenabflussereignis führt
Rückstauschutz
Abwasseranlagen, die unterhalb der so genannten Rückstauebene liegen, dies entspricht etwa der Oberkante der Straße vor dem Grundstück, dürfen nur über eine Pumpe fachgerecht und sicher entwässert werden.
Sinkkastenabläufe in Kellern müssen durch Rückstauschieber vor Abwasserrückfluss gesi-chert sein. Diese Schieber dürfen nur zum Ablassen von Wasser kurzfristig geöffnet werden.
Außenliegende rückstaugefährdete Ablaufstellen können nur vor Überflutung geschützt wer-den, wenn zum Beispiel bei Kellerabgängen eine Versickerung vorgesehen ist. Größere tief-liegende Flächen sind allerdings über eine Hebeanlage zu entwässern
Das Tiefbauamt weist darauf hin, die vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen der Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig durchzuführen.
Überflutungsschutz
Besonders zu beachten!
Gefällesituation des Grundstücks Grundstücke können auch durch Oberflächenabfluss von angrenzenden Flächen (Straßen, Nachbargrundstücken, landwirtschaftliche Flächen) gefährdet sein. Hier ist zu beachten, dass bei Extremniederschlägen auch von Grünflächen Wasser abfließen kann.
tiefliegende Hauseingänge, Garagenzufahrten, Kellerabgänge und Kellerfenster stellen eine besondere Gefahr dar.
die Topographie um das Objekt herum. Hier stellt sich die Fragen, wieviel Oberflächenwasser, das auf dem Grundstück selbst anfällt, kann topographisch bedingt tiefliegenden Objektbereichen zufließen.
Vor einer Überflutung von außen kann man sein Objekt nur durch „bautechnische Maßnahmen“ wie erhöhte Aufkantungen, erhöhte Hauseingänge, Verwallungen, wasserdichte Kellerfenster, mobile Schutzelemente etc., wirksam schützen.
Versicherungsschutz
Sollte es zu Schäden in Folge von Starkregenereignissen kommen, stellt sich die Frage des Versicherungsschutzes. Die Stadt weist daher die Grundstückseigentümer bzw. die Mieter/Pächter darauf hin, dass ein Versicherungsschutz gegen Schäden durch sog. Katastrophenregen grundsätzlich möglich ist. Hierzu gehört eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur Schäden durch Leitungswasser, sondern auch Schäden durch Wasser abdeckt, welches von außen in das Gebäude eindringt. Mit der Wohngebäudeversicherung ist ein Haus standardmäßig nur gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert. Wassermassen, die von außen kommen, gelten als Elementarschäden. Hierfür gibt es aber unter gewissen Randbedingungen bei der Wohngebäudeversicherung Zusatzmodule (Zusatzpolicen), die auch Schäden durch Überschwemmungen des Gebäudes von außen abdecken (die sog. Elementarschadensversicherung; vgl. hierzu auch das Informationsblatt „Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser" des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV - www.gdv.de - Stichwort: Elementarschadensversicherung). Zusätzlich sollte der Grundstückseigentümer aber ebenso der Mieter/Pächter seine Hausratversicherung darauf überprüfen, ob diese auch etwaige Überschwemmungsschäden (Elementarschäden) einschließt, denn auch hier ist nach Prüfung des Einzelfalles eine Ergänzung der Hausratpolice gegen die Folgen von Überschwemmungen möglich. Daher die dringende Empfehlung, dass jeder seinen privaten Versicherungsschutz überprüfen und abwägen sollte, ob die Risiken von den bestehenden Versicherungen abgedeckt sind.
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