OGS-Beiträge werden sozial ausgewogen angepasst

Rat beschloss einstimmig die neuen Beitragsregelungen ab dem Schuljahr 2026/2027

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2026/2027. Die Beitragsanpassung ist sozial ausgewogen. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto geringer fällt auch die Erhöhung aus. Eine Gruppe wird sogar entlastet. Familien mit einem Bruttoeinkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro werden künftig ganz von OGS-Beiträgen befreit. Bislang gilt dies nur für Einkommen unter 30.000 Euro. Den höchsten Beitrag haben Eltern zu zahlen, deren Bruttoeinkommen über 130.000 Euro liegt. Wenn zwei Geschwisterkinder die OGS besuchen, muss für das zweite Kind 30 Prozent des Listenbetrags bezahlt werden. Gleiches gilt, wenn ein Kind der Familie die beitragspflichtige U3-Betreuung in der Kita besucht, auch dann fällt für das Geschwisterkind in der OGS der 30-Prozent-Beitrag an. Ein drittes Geschwisterkind in einer solchen Konstellation ist beitragsfrei.

Dieser Schritt war vor allem aus zwei Gründen notwendig geworden. Erstens sind die aktuellen Beiträge seit sechs Jahren unverändert, während die Betriebskosten im selben Zeitraum erheblich gestiegen sind. Noch wichtiger ist jedoch der mit dem Schuljahr 2026/2027 einsetzende Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Kinder der Schuleingangsklassen. Der Rechtsanspruch, der dann Jahr für Jahr auf weitere Jahrgangsstufen ausgeweitet wird, bis er für alle Grundschülerinnen und Grundschüler gilt, erhöht die Kosten der Städte für die OGS drastisch.

Dies wiederum hat mehrere Gründe. So muss die Stadt ab Sommer zwingend genügend OGS-Plätze vorhalten, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Um das zu erreichen, investiert die Stadt seit Jahren und auch noch in naher Zukunft Millionenbeträge in den Bau und die Ausstattung von OGS-Räumen. In Ratingen sind sogar außergewöhnlich hohe Investitionen erforderlich, weil die Nachfrage nach OGS-Plätzen immer schon sehr groß war und voraussichtlich noch größer wird. Während das Land NRW davon ausgeht, dass der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz mit einer De-facto-Quote von 80 Prozent erfüllt werden kann, wird sich die Nachfrage in Ratingen aller Voraussicht nach bei mehr als 95 Prozent einpendeln. Das bedeutet: Im Prinzip braucht Ratingen OGS-Plätze für alle Grundschulkinder.

Um das Angebot sicherzustellen, wird aber auch erheblich mehr Personal benötigt. Und dies umso mehr, als ab August 2026 eine weitere gesetzliche Neuregelung in Kraft tritt: Die Einrichtungen dürfen künftig nicht länger als vier Wochen im Jahr schließen. Und das führt nicht nur zu einer erheblichen Ausweitung der Betreuungszeiten, sondern auch dazu, dass Urlaubszeiten nicht mehr vollständig während der Schließzeiten abgegolten werden können. Um jederzeit die Betreuung sicherstellen zu können, müssen die Träger also deutlich mehr Personal vorhalten, um den zusätzlichen Bedarf abzudecken und Urlaubszeiten ausgleichen zu können.

Für die dann ausgeweitete Ferienbetreuung fällt ein ebenfalls nach Einkommen (ab 35.000 Euro) gestaffelter Wochenbeitrag an. Die 30-Prozent-Ermäßigungs-Regel für das erste Geschwisterkind gilt auch bei der Ferienbetreuung.

Um die neuen OGS-Beitragsregelungen wurde im Rat und seinen Gremien in mehreren Beratungsrunden hart gerungen, die Fraktionen brachten unterschiedliche Vorstellungen ein. Am Ende wurde ein Kompromiss gefunden, dem sich alle Ratsmitglieder anschließen konnten. Die Eltern werden weniger stark belastet, als es notwendig wäre, um die gesamten OGS-Kosten zu decken, andererseits tragen die Mehreinnahmen dazu bei, dass die Deckungslücke etwas kleiner wird.

Stadt Ratingen, 21.05.2026