Sprachlernbegleiter für „FIT in Deutsch“ gesucht

Förderprogramm für zugewanderte Kinder gibt es seit 2018

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Damit diese Kinder und Jugendlichen auch während der Ferien ihre Deutschkenntnisse verbessern können, gibt es das vom NRW-Schulministerium geförderte „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“. In Ratingen wird das Programm seit 2018 angeboten. Es findet dreimal jährlich für rund 65 Kinder und Jugendliche in den Oster-, Sommer- und Herbstferien statt. Für die geplanten Maßnahmen 2026 sucht die Stadt noch Sprachlernbegleiterinnen und -begleiter.

„FIT in Deutsch“ richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in den letzten (zwei) Jahren nach Deutschland zugewandert sind und deren Deutschniveau noch unterhalb B1 des europäischen Referenzrahmens liegt. Die Teilnahme ist für sie kostenlos. 

Die Herkunftsländer der Teilnehmenden verteilen sich über den gesamten Globus und reichen von Afghanistan über die Europäische Union bis nach Somalia oder in die Ukraine. So sind neben den Herkunftssprachen auch die Bildungsbiografien sehr unterschiedlich, weshalb jede Gruppe von zwei Sprachlernbegleiterinnen oder Sprachlernbegleitern unterrichtet und betreut wird. Damit diese der Herausforderung gewachsen sind, absolvieren sie vor ihrem Einsatz eine spezielle Schulung. 

Die Maßnahmen in den Ferien erstrecken sich über sieben Zeitstunden täglich und werden von den Sprachlernbegleitungen individuell geplant und vorbereitet. Ziel ist die Erweiterung der Sprach- und Alltagskompetenzen bei den Kindern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden örtliche Kooperationspartner mit eingebunden und besucht, denn das Programm enthält neben Unterricht auch einen Freizeitaspekt. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz werden die Kinder motiviert, die neue Sprache in authentischen Situationen anzuwenden, darüber hinaus lernen sie ihre neue Umgebung kennen. 

Die Sprachlernbegleiterinnen und -begleiter erhalten für ihre Tätigkeit einen im Fördererlass festgelegten Pauschalbetrag als Honorar. Interessierte Personen, die als Sprachlernbegleitung arbeiten möchten, können sich bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für alle Ferienzeiträume im Folgejahr bewerben. Auch in 2026 hofft die Verwaltung wieder auf eine Berücksichtigung im Förderprogramm.

Bewerbungen sind an die Stadt Ratingen, Amt für Schulverwaltung und Sport, Minoritenstraße 2-6, 40878 Ratingen, oder per Mail an amt40@ratingen.de zu richten. Entsprechende Qualifikationsnachweise sowie ein Nachweis über das Vorliegen eines Deutschniveaus C1 gemäß europäischem Referenzrahmen sind beizufügen. Qualifikationsnachweise können beispielsweise Studienbescheinigungen oder Arbeitsverträge sein. Als C1-Nachweis wird neben einem entsprechenden Sprachzertifikat ein Abiturzeugnis oder eine Studienbescheinigung/Bachelor-Urkunde anerkannt. 

Stadt Ratingen