Rückfragen zu Mahnungen bitte per E-Mail

Stadtkasse telefonisch aufgrund von Krankheitsausfällen nur nur eingeschränkt erreichbar

Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle ist die Stadtkasse telefonisch nur eingeschränkt zu erreichen. Daher bittet das Amt darum, vor Rückfragen zu einer Mahnung zunächst zu prüfen, ob alle Fälligkeiten fristgerecht bezahlt wurden. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt werden, findet sich auf der Mahnung. Falls es auch danach noch Klärungsbedarf gibt, sollten sich Kundinnen und Kunden am besten per E-Mail an stadtkasse@​ratingen.de wenden.

Was tun, wenn man ein Lastschriftmandat eingereicht hat, die Fälligkeit aber nicht abgebucht wurde und man deswegen eine Mahnung erhalten hat? In diesem Fall hilft das jeweils zuständige Fachamt, bei dem das Lastschriftmandat eingereicht wurde. Zum Beispiel bei Rückfragen zu Steuerangelegenheiten (Hunde-, Grund,- Gewerbesteuer) an steuer@​ratingen.de, bei Fragen rund um Kita- oder OGATA-Beiträge an Elternbeitraege@​ratingen.de usw.