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Grundwasser ge- langen können, sind verboten; 3) das Durchsuchen der auf Straßen und in Anlagen aufgestellten Müllbehälter, des zur Abholung bereitgestellten Sperrgutes sowie das Öffnen von Müllsäcken; 4) das Hineinwerfen von Küchen- und sonstigen Haus- und Geschäftsabfällen in Pa- pierkörbe, die auf Straßen
Art sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden. Mehrere Verursacher haften gesamtschuldnerisch. Dies gilt insbesondere für durch ungeord- nete Müllentsorgung oder mutwillige Verschmutzungen der Unterkünfte erforderlich werden- de zusätzliche Reinigungsleistungen. (2) Die Stadt Ratingen haftet nicht für
beizutragen (z.B. Angabe von Personalien) und den Unfall bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. § 6 Verbot und Verschmutzung Es ist verboten, Müll, Asche und sonstige Abfälle, ungeklärte Abwässer, Fette, Öle, Brenn- stoffe und feste Gegenstände in das Wasser einzubringen. § 7 Betriebs- und Sic
Wirkstoffe aller Art dürfen nur in verdeckter Auslage in Sicherheitsköderstationen verwendet werden. § 6 Vorbeugende Maßnahmen (1) Alle Ansammlungen von Müll und Gerümpel, die das Entstehen von Rattenherden be- günstigen, sind von den Verpflichteten nach § 2 zu vermeiden oder unverzüglich zu beseiti- gen
treten. 7. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin sichtbare Notaustritte und -treppen sind unzuläs- sig. (5) Mülltonnen Standplätze Zur öffentlichen Verkehrsfläche hin sichtbare Mülltonnen-Standplätze sind unzulässig. § 2 Abweichungen gemäß § 73 (1) BauO NRW 1. Die in § 6 Abs. 5 u. 6 BauO NRW vorgeschriebenen [...] , Kirchgasse und zur Grabenstraße Nr. 3 - 15 sichtbare Notaustritte und -treppen sind unzu- lässig. (5) Mülltonnen-Standplätze Zur öffentlichen Verkehrsfläche hin sichtbare Mülltonnen-Standplätze sind unzulässig. § 4 Abweichungen gemäß § 73 (1) BauO NRW 1. Die in § 6 Abs. 5 u. 6 BauO NRW vorgeschriebenen [...] , Fassadenverkleidungen, Versorgungsschächte, Lüftungsschächte, Notaus- stiege, Auskragungen, Arkaden, Kolonnaden, Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen in Gehwegen. 2. Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Geschäftseröffnun- gen, Räumungsverkäufe im Zusammenhang mit
birgit.courage@ratingen.de 7. DEZEMBER 2020 Seite 2 Das Team des Innenstadtbüro präsentiert sich seit August 2020 in neuer Aufstellung. Nachdem Hendrika Müller in Elternzeit gegangen ist, hat Lisa Czerwonka die Leitung des Quartiersmanagements übernommen. Erik Vorwerk ist weiterhin für den Bereich Citymanagement
, Fassadenverkleidungen, Versorgungsschächte, Lüftungsschächte, Notaus- stiege, Auskragungen, Arkaden, Kolonnaden, Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen in Gehwegen. b) Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen an der Stätte der Leistung, insbesondere Schluss- und Ausverkäufe
bzw. folgender Herkunft ausgeschlossen: 1. Stoffe - auch in zerkleinertem Zustand -, die zu Ablagerungen und Verstopfungen führen können, z.B.: Asche, Müll, Textilien, Pappe, grobes Papier, Kunststoffe, Glas, Kunstharze, Schlacke, Latices, Kieselgur Kalk, Zement, u.a. Baustoffe, Schutt, Kies Abfälle aus
Grundstücksbewoh- nerin und Woche ein Restmüllbehältervolumen von mindestens 30 Litern vorzuhalten. Die Zuteilung des Volumens beim Restmüllgefäß erfolgt auf der Grundlage des festgesetzten Restmüllbehältervolumens pro Person und Woche. 2. Das Restmüllbehältervolumen kann auf Antrag auf bis zu 13 Liter [...] grundstücksbezogene Abfallentsorgung mit Abfallgefäßen (Rest- müll-, Bioabfall- oder Altpapierbehälter), durch eine grundstücksbezogene Sammlungen im Holsystem (Entsorgung von sperrigen Abfällen, wie z.B. me- tallhaltigem bzw. brennbarem Sperrmüll, Altholz oder Weihnachtsbäumen, so- wie Entsorgung von sperrigen [...] die gemeinsam in einem Restmüllgefäß gesammelt werden können, wird das nach § 11 Abs. 2 berechnete Behältervolumen zu dem nach § 11 Abs. 1 zur Verfügung zu stellendem Behältervolumen hinzugerechnet. Für diesen Fall ent- fällt die Pflicht zur Nutzung einer Pflichtrestmülltonne je Abfallerzeuger/-in bzw
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