Die Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Briefwahlbüro öffnet am 8. August

Die Bürgerinnen und Bürger erkennen es an den Wahlplakaten im Stadtgebiet: In wenigen Wochen sind Kommunalwahlen. Die Vorbereitungen für den Urnengang am 14. September sind in vollem Gang. In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und versandt. Hier die wichtigsten ersten Informationen zur Wahl:

Wer und was wird am 14. September gewählt?

Bei den Kommunalwahlen können die Wahlberechtigten, das sind in Ratingen rund 71.000, gleich vier Stimmzettel ausfüllen: Auf Kreisebene werden ein neuer Landrat bzw. eine neue Landrätin sowie der Kreistag gewählt, auf der Ebene der Stadt ein neuer Bürgermeister bzw. eine neue Bürgermeisterin und der Stadtrat. Zeitgleich wählen Ratingerinnen und Ratinger mit Migrationshintergrund den neuen Integrationsrat (rund 22.000 Wahlberechtigte). Falls bei der Landrats- und der Bürgermeisterwahl am 14. September kein Bewerber bzw. keine Bewerberin mindestens 50 Prozent der Stimmen erhält, gibt es am 28. September eine Stichwahl zwischen den jeweils zwei Bestplatzierten.


Wann werden die Wahlbenachrichtigungen versandt?

Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses war der 3. August 2025. Ab sofort werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und gleich im Anschluss an alle Wahlberechtigten versandt. Erstmals erhalten die Wahlberechtigten keine Karte, sondern ein Schreiben in einem Briefumschlag. Spätestens bis zum 24. August sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Diese enthält weitere Informationen, zum Beispiel zum richtigen Wahllokal am 14. September und zur Möglichkeit, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

1. Der Briefwahlantrag kann mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite des Schreibens) gestellt werden. Hierbei kann auch angegeben werden, ob der Antrag auch für den Fall einer Stichwahl am 28. September gelten soll. Das Wahlamt weist bei Nutzung dieser Option auf die kurze Frist von 14 Tagen bis zur Stichwahl und die verlängerten Postlaufzeiten hin.

2. Die Unterlagen können online (www.ratingen.de) beantragt werden. Die entsprechende Möglichkeit wird zeitglich mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen freigeschaltet.

3. Auch ein formloser Antrag ist möglich, entweder per Post oder per E-Mail an wahlen@​ratingen.de. Ganz wichtig dabei: Neben dem vollständigen Namen muss das Geburtsdatum angegeben werden, um bei Namensgleichheit Verwechslungen auszuschließen.

4. Schließlich kann man Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro beantragen.

Wann öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus?

Das Briefwahlbüro im Rathaus (Minoritenstraße 2-6, Eingang Ratssaal, 1. Obergeschoss) öffnet am 8. August. Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Bürgerbüros: 

Montag und Dienstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch:                     8 bis 12 Uhr
Donnerstag:                 8 bis 18 Uhr 
Freitag:                        8 bis 12 Uhr
Samstag:                     10 bis 13 Uhr

Das Briefwahlbüro wird letztmalig am Freitag, 12. September, von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Am Samstag, 13. September, ist es geschlossen. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, öffnet das Briefwahlbüro dann wieder am Dienstag, 16. September.

Was sollte man tun, sobald die Briefwahlunterlagen eingetroffen sind? 

Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt unverzüglich auszufüllen und zurückzusenden. Wer die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt, kann dort auch direkt seine Stimme abgeben.

Weitere Informationen folgen in den nächsten Wochen durch Veröffentlichungen über die Medien und auf der städtischen Homepage www.ratingen.de. Über die Startseite gelangt man bereits jetzt zu allen Informationen rund um die Kommunal- und die Integrationsratswahl.

Stadt Ratingen