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(selbstst.) c) Keine d) Vorstand im Verein „Die Kulturwerker e.V.“ (zur Zeit nicht aktiv) a) Müller, Katharina b) Dipl. Soziale Arbeit c) Keine d) Schriftführung „Solinger Ehrenamt für Kultur e.V.“ a) Müller-Witt, Elisabeth b) Mitglied des Landtages NRW c) keine d) Aufsichtsrat AWOgGmbH Kreis Mettmann;
Ratingen Nr. 06 / 2023 Seite 50 22 Antrag der Fraktion der AfD: Sachstandsbericht der Verwaltung zum Recycling und finalen Verbleib des "gelber Sack Mülls" (A16/2023) 23 Antrag der Fraktion der Bürger-Union: Beschleunigung und Optimierung von Baumaßnahmen durch serielles und schlüsselfertiges Bauen (A19/2023)
Abfallentsorgung werden wie folgt festgesetzt: 1. für die Abfallbehälter Restmüll jährlich je 1 Liter wöchentliches Volumen 3,00 € 2. für Restabfallsäcke mit einem Füllvermögen von 50 Litern je Sack 2,89 € 3. für die Abfallbehälter Biomüll jährlich je 1 Liter wöchentliches Volumen 0,24 € 4. für Laubsäcke mit
Grundstücksbewohnerin und Woche ein Restmüllbehältervolumen von mindestens 30 Litern vorzuhal- ten. Die Zuteilung des Volumens beim Restmüllgefäß erfolgt auf der Grund- lage des festgesetzten Restmüllbehältervolumens pro Person und Woche. 2. Das Restmüllbehältervolumen kann auf Antrag auf bis zu 13 l je [...] eine grundstücksbezogene Abfallentsorgung mit Abfallgefäßen (Restmüll-, Bioabfall- und Altpapierbehälter), durch grundstücksbezogene Sammlungen im Holsystem (Entsorgung von sperrigen Abfällen, wie z.B. metallhaltigem bzw. brennbarem Sperrmüll, Altholz und Weihnachtsbäumen, sowie Entsorgung von sperrigen [...] die gemeinsam in einem Restmüllgefäß gesammelt werden können, wird das nach § 11 Abs. 2 berechnete Behältervolumen zu dem nach § 11 Abs. 1 zur Ver- fügung zu stellendem Behältervolumen hinzugerechnet. Für diesen Fall entfällt die Pflicht zur Nutzung einer Pflichtrestmülltonne je Abfallerzeuger/-in bzw
und Spielwarenhändler (selbstst.) c) Keine d) Vorstand im Verein „Die Kulturwerker e.V.“ (zur Zeit nicht aktiv) a) Müller, Stiwa Joscha b) Polizeibeamter c) Keine d) Keine a) Müller-Witt, Elisabeth b) Mitglied des Landtages NRW c) keine d) Vorsitzende Gesellschafterversamm- lung der AWO Kreis Mettmann
Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 04 / 2022 Seite 20 23 Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Ver- waltungskosten des Altholzes aus den Sperrmüllsamm- lungen im Stadtgebiet 195/2021 Vorlage liegt noch nicht vor 24 Silvesterfeuerwerk Solidaritätsadresse an den VPI auf Antrag der Fraktion der AfD
Abfallentsorgung werden wie folgt fest- gesetzt: 1. für die Abfallbehälter Restmüll jährlich je 1 Liter wöchentliches Volumen 3,00 € 2. für Restabfallsäcke mit einem Füllvermögen von 50 Litern je Sack 2,89 € 3. für die Abfallbehälter Biomüll jährlich je 1 Liter wöchentliches Volumen 0,26 € 4. für Laubsäcke mit
der Marktzeit abgeschlossen sein. (2) Spätestens eine Stunde nach Ende der Marktzeit müssen die Standplätze von Ver- kaufsständen, Waren, Fahrzeugen, Müll und Zubehör geräumt sein. Bei Nichteinhal- tung können sie auf Kosten des Standinhabers zwangsweise entfernt werden. Ein Standabbau vor Ende der Marktzeit
Tiefenbroich Grabfeld Grab-Nr. Letzter bekannter Nut- zungsberechtigter Ruhestätte Ablauf letzte Ruhefrist Ablauf Nutzungszeit 025 055-056 Müller, Arno Müller, Margarete Müller, Friedrich 26.11.2021 25.01.2022 Ratingen, den 30.11.2021 Der Bürgermeister Im Auftrage: Maurer Amtsleiterin 06.12.2021 Amtsblatt der
s gemäß § 10 BauGB 301/2020 1. Erg. zu 199/2020 17 Errichtung eines Bestattungswaldes 326/2020 18 Installation von Pfandringen an zentral gelegenen Müll- eimern im Ratinger Stadtgebiet Auf Empfehlung des Jugendrates 19 Bezuschussung der Werbegemeinschaft Lintorf 20 Den europäischen Gedanken stärken -
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