Straßenunterhaltung & Straßenverkehrsbehörde (Baustellen)

Unterhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Wege und Plätze mit dem zugehörigen Nebenanlagen, Verkehrseinrichtungen und Möblierungen

Das städtische Straßennetz in Ratingen erstreckt sich über etwa 400 Kilometer und umfasst eine Fläche von rund 3,1 Mio. Quadratmeter. 

Um die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit dieser Verkehrsflächen dauerhaft zu gewährleisten, übernimmt die Abteilung Straßenunterhaltung im Tiefbauamt z.B. die hoheitliche Aufgabe, das öffentliche Straßennetz im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht zu pflegen und instand zu halten.

 

Was umfasst die Straßenunterhaltung?

Sie beinhaltet alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Straßen, Wege und Plätze in einem guten Zustand zu erhalten. Dazu zählen regelmäßige Kontrollen durch speziell geschulte Straßenkontrollgänger sowie die schnelle Beseitigung von Gefahrenstellen im Stadtgebiet. Neben kleineren Reparaturen werden auch größere Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, wie beispielsweise die Deckschichterneuerung auf ganzen Straßenzügen.

 

Wie werden die Maßnahmen umgesetzt?

Kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten werden meist durch die Teams des Amtes Kommunale Dienste ausgeführt. Für umfangreichere Maßnahmen werden in der Regel externe Straßen- und Tiefbauunternehmen beauftragt. Ziel ist stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und die Erhaltung eines funktionierenden Verkehrsnetzes.

 

Rechtliche Zuständigkeit

Die Verantwortung für den Unterhalt liegt beim jeweiligen Straßenbaulastträger bzw. Eigentümer:

  • Für städtische Straßen ist die Stadt Ratingen zuständig.

  • Kreisstraßen werden vom Kreis Mettmann betreut.

  • Landes- und Bundesstraßen fallen in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW.

  • Privatstraßen müssen von den jeweiligen Eigentümern unterhalten werden.

 

Datenbasierte Planung

Regelmäßige Zustandserfassungen der öffentlichen Verkehrsflächen bilden die Grundlage für die Planung von Erhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen. Diese Daten sind essenziell für das sogenannte Erhaltungsmanagement und dienen auch der Inventur sowie der Planung größerer Bau- und Sanierungsprojekte. Für die effiziente Verwaltung wird eine umfangreiche Straßendatenbank aufgebaut.

 

Genehmigungen und Baustellenüberwachung

Die Abteilung genehmigt und überwacht die fachgerechte Ausführung von Tiefbauarbeiten, wie z.B. die Aufgrabungen von Versorgungsträgern. Dabei kontrollieren Mitarbeitende ständig die zahlreichen Baustellen im Stadtgebiet, um die Einhaltung der technischen Vorgaben sicherzustellen. 

Zudem ist die Abteilung für die verkehrsrechtliche Steuerung und Genehmigung von Baustellen und Sondernutzungen im Zusammenhang mit Baustellen auf öffentlichen Flächen (z.B. Aufstellung von Containern) zuständig – ausgenommen die Fußgängerzone, für die das Ordnungsamt verantwortlich ist.

Wenn Anlieger (auf ihre eigenen Kosten) eine Zufahrt zu ihrem Grundstück anlegen wollen, müssen sie einen Antrag auf Bordsteinabsenkung bzw. Gehwegüberfahrt stellen. Mitarbeiter der Abteilung prüfen dann den Sachverhalt und erteilen einen zustimmenden oder ablehnenden Bescheid.

 

Koordination von Bauvorhaben

Vor Beginn von größeren Bauarbeiten, etwa beim Verlegen von Glasfaser- oder Wasserleitungen oder eigenen städtischen Maßnahmen, erfolgt eine Koordinierung. Ziel ist es z.B., mehrere Versorger gemeinsam tätig werden zu lassen, um die Beeinträchtigung für die städt. Infrastruktur (und auch die Bürger) so gering wie möglich zu halten. 

 

Schadensbeseitigung und Wartung

Die Abteilung kümmert sich auch um die Beseitigung von Unfall- und Vandalismusschäden an Schildern, Pollern, Wartehallen und anderen Einrichtungen, inklusive Abrechnung mit den Verursachern. Zudem werden die Brunnen im Stadtgebiet und die 3 Aufzüge am Ostbahnhof gewartet.

 

Wofür ist die Abteilung auf Ratinger Straßen z.B. nicht zuständig?

Nicht zuständig ist sie für 

  • Straßenbäume und Straßenbegleitgrün (zuständig: Amt Kommunale Dienste),

  • Sondernutzungen, die nicht im Zusammenhang mit Baustellen stehen (z.B. Umzüge, Gastronomie) 

  • Ampeln bzw. Lichtsignalanlagen (zuständig: Tiefbauamt, Abteilung 66.1),

  • runde Kanalschachtabdeckungen (zuständig: Tiefbauamt, Kanalbetrieb 66.32) sowie

  • Schieber- und Hydrantenkappen, Straßenbeleuchtung und Stadtwerke-Baustellen (zuständig: Stadtwerke Ratingen GmbH).

 

Wo kann ich Schäden melden?

Eine Ampel ist ausgefallen? Auf einem Gehweg oder auf einer Straße befindet sich ein Schlagloch? Ein Straßenschild oder ein Poller ist umgefahren / beschädigt? Der Schachtdeckel in der Straße klappert? 

Hier geht’s zum Mängelmelder der Stadt Ratingen.

 

Ist die Straßenbeleuchtung in der Straße defekt?

Hier geht`s zum Mängelmelder der Stadtwerke Ratingen GmbH.

 

Informationen zu Baustellen

Zur Aufrechterhaltung der Straßen- sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur laufen permanent Baumaßnahmen auf Ratingens Straßen. Informationen zu aktuellen größeren Baustellen des städtischen Straßenbaus mit verkehrlicher Bedeutung finden Sie hier.