Heiraten - Eheschließung im Ausland

Sie möchten im Ausland heiraten?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen meist ein Ehefähigkeitszeugnis. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, erfragen Sie bitte bei dem Standesamt bzw. der zuständigen Stelle des gewünschten Heiratsortes im Ausland.

Sie haben im Ausland geheiratet?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet haben, können die Nachbeurkundung der Eheschließung beantragen. Die Eheschließung wird dann auch in deutsche Register eingetragen.

Zuständig für die Beantragung eines Ehefähingkeitszeugnisses oder einer Nachbeurkundung ist das Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnortes in Deutschland. Die Antragstellung kann auch über eine Auslandsvertretung (Deutsches Konsulat im Ausland) erfolgen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die rechtliche "Ehefähigkeit" nach deutschem Recht. 

Es wird daher für deutsche Staatsangehörige vom Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnsitzes in Deutschland ausgestellt. 

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, wenden Sie sich zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bitte an Ihr Konsulat oder Ihre Heimatbehörde.

Zur Prüfung der Ehefähigkeit sind immer Unterlagen von beiden Verlobten einzureichen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden, unterscheidet sich individuell. 

Wenn Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r in Ratingen wohnhaft sind/waren und ein Ehefähigkeitszeugniss beantragen möchten, nutzen Sie für Ihre Anfrage zu den erforderlichen Unterlagen sowie für die Beantragung bitte unsere Onlineformulare, zu finden in unserem Serviceportal

Wenn Sie zur Beantragung die erforderlichen Unterlagen persönlich hier einreichen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie die Eheschließung bei einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen. Es wird ein deutsches Eheregister angelegt und Sie können dann auch deutsche Eheurkunden erhalten.

Für die Prüfung zur Nachbeurkundung sind alle Unterlagen einzureichen, die auch für eine Anmeldung der Eheschließung zur Heirat in Deutschland erforderlich gewesen wären. Zusätzlich natürlich die ausländische Eheurkunde, ggf. mit Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) und entsprechender Übersetzung. Welche Unterlagen im einzelnen erforderlich sind, unterscheidet sich individuell. 

Wenn Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r in Ratingen wohnhaft sind/waren und die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung im Ausland beantragen möchten, nutzen Sie für Ihre Anfrage zu den erforderlichen Unterlagen sowie für die Beantragung bitte unsere Onlineformulare, zu finden in unserem Serviceportal

Wenn Sie zur Beantragung die erforderlichen Unterlagen persönlich hier einreichen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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