Heiraten - Eheschließung im Ausland

Sie möchten im Ausland heiraten?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen meist ein Ehefähigkeitszeugnis. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, erfragen Sie bitte bei dem Standesamt bzw. der zuständigen Stelle des gewünschten Heiratsortes im Ausland.

Sie haben im Ausland geheiratet?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet haben, können die Nachbeurkundung der Eheschließung beantragen. Die Eheschließung wird dann auch in deutsche Register eingetragen.

Zuständig für die Beantragung eines Ehefähingkeitszeugnisses oder einer Nachbeurkundung ist das Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnortes in Deutschland. Die Antragstellung kann auch über eine Auslandsvertretung (Deutsches Konsulat im Ausland) erfolgen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die rechtliche "Ehefähigkeit" nach deutschem Recht. 

Es kann daher von einem deutschen Standesamt nur für deutsche Staatsangehörige ausgestellt werden.

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Konsulat oder Ihre Heimatbehörde.

Zur Prüfung der Ehefähigkeit sind immer Unterlagen von beiden Verlobten einzureichen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden, unterscheidet sich individuell. 

Für Informationen zu den erforderlichen Unterlagen richten Sie gerne eine Anfrage per E-Mail an standesamt@ratingen.de. Nennen Sie bitte von Ihnen beiden die vollständigen Namen, Adressen, Geburtsdaten, Familienstand und Staatsangehörigkeit.

Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

 

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie die Eheschließung bei einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen. Es wird ein deutsches Eheregister angelegt und Sie können dann auch deutsche Eheurkunden erhalten.

Für die Prüfung zur Nachbeurkundung sind alle Unterlagen einzureichen, die auch für eine Anmeldung der Eheschließung zur Heirat in Deutschland erforderlich gewesen wären. Zusätzlich natürlich die ausländische Eheurkunde, ggf. mit Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) und entsprechender Übersetzung. Welche Unterlagen im einzelnen erforderlich sind, unterscheidet sich individuell. 

Für Informationen zu den erforderlichen Unterlagen richten Sie gerne eine Anfrage per E-Mail an standesamt@ratingen.de. Nennen Sie bitte von Ihnen beiden die vollständigen Namen, Adressen, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Heiratsdatum und Heiratsort (Heiratsland).

Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

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