Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erteilt, wenn keine offenen Forderungen aus Gewerbesteuern und Grundbesitzabgaben gegen den Antragsteller bestehen.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag (schriftlich oder per Mail an steuer@ratingen.de)
  • Kopie des Ausweises 
  • ggf. Kopie einer Vollmacht
  • ggf. Beleg über die getätigte Zahlung der Gebühr

Gebühr: 12,50 €
Bitte zwingend bei Überweisung angeben: Verwendungszweck 01.80.10.431150, KK4219UB für Ihr Name
Bankverbindung: Stadt Ratingen, DE95 3345 0000 0042 1000 73

Die Ausstellung der Bescheinigung und der Versand per Post erfolgt unmittelbar nach dem bestätigten Geldeingang, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Für Anträge und Fragen zu steuerlichen Bescheinigungen wenden Sie sich bitte an steuer@ratingen.de oder an

Frau Reich Buchstaben: A - F 02102 550 2023 Raum 3.18
Herr Peschke Buchstaben: G - N 02102 550 2021 Raum 3.17
Frau Gomes Siekmann Buchstaben: O - Z 02102 550 2022 Raum 3.18