Aufgrund der aktuell äußert angespannten Personalsituation gibt es bis auf Weiteres keine Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr und eingeschränkte telefonische Sprechzeiten. Die üblichen Sprechzeiten vor Ort entfallen, aktuell sind die Mitarbeitenden der Bauaufsicht nur noch telefonisch jeden Donnerstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Bauleute und Entwurfsverfassende, die bereits einen Antrag gestellt haben, können sich per Mail an ihre Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter wenden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten sind in der Eingangsbestätigung aufgeführt.
Das Team der Bauaufsicht arbeitet unter Hochdruck, dennoch ist es bei der aktuellen Arbeitslast nicht möglich, alle Aufgaben im gewohnten Umfang zu erfüllen, so dass es möglicherweise auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die notwendige Fokussierung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen.
Die Stadt bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Selbstverständlich wird die Öffentlichkeit informiert, sobald sich die Lage stabilisiert und wieder ein regulärer Betrieb möglich ist.
1. Antragsübersicht
Mehr Informationen zu den einzelnen Anträgen können Sie auf der Serviceportalseite der Stadt Ratingen finden.
2. Digitaler Bauantrag
Informationen folgen
3. Antragsberatung
Kleine Bauvorhaben bedürfen zum Teil keiner Baugenehmigung; aufgeführt sind diese in § 62 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Bei diesen Vorhaben, die nicht von der Bauaufsicht geprüft werden, müssen die Bauherren selbstständig dafür Sorge tragen, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen (nach BauO NRW und BauGB), die auch für die genehmigungsfreien Bauvorhaben gelten, eingehalten werden.
Beschwerden von Nachbarn, zum Beispiel zu einer aktuellen Bebauung, werden von der Bauordnung in der Regel nur schriftlich entgegengenommen und intern zur Bearbeitung weitergeleitet.
Hier wird ausdrücklich auf die Tarifstelle 2.8.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW hingewiesen, dass “auf Veranlassung Dritter und in deren Interesse durchgeführte Überprüfungen von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten, sofern ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt wird” eine Gebühr in Höhe von 50,00 bis 500,00 Euro zu erheben ist.
Sie können Ihr Anliegen per Mail an Amt61.5@ratingen.de (Abteilung Bauordnung) senden. Geben Sie bitte den Anlass und das betroffene Grundstück mit postalischer Bezeichnung und / oder Flurstücksbezeichnung und Ihre Kontaktdaten (Anschrift und Rufnummer) an. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
02102 550-6163 West, Homberg
02102 550-6166 Mitte, Süd
02102 550-6165 Hösel, Tiefenbroich, Eggerscheidt, Außenbereich Nord und Süd
02102 550-6164 Breitscheid, Ost
02102 550-6161 Lintorf