Baugenehmigungsverfahren

Planungen für Ihr Vorhaben dürfen wir nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung Ihres Entwurfsverfassers oder Ihrer Entwurfsverfasserin. Als erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure des Bauaufsichtsamtes beraten wir Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften - insbesondere im Baurecht.

Aufgrund der aktuell hohen Auslastung der Abteilung Bauordnung ist es allerdings bis auf Weiteres leider nicht möglich, freiwillige Dienstleistungen, wie etwa eine Bauberatungen, zu erbringen. 

Weitere allgemeine Informationen können Sie unter Bauberatung - Serviceportal Stadt Ratingen oder dem BAUPORTAL.NRW entnehmen.  

 

Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit. Fehlt etwas, erhalten Sie von uns eine Liste mit Empfehlungen, um Ihre Unterlagen vervollständigen zu können.

Senden Sie uns Ihre Anfrage schriftlich an:
amt61@​ratingen.de