Bauaufsicht

Aktuell

Aufgrund der aktuell äußert angespannten Personalsituation gibt es bis auf Weiteres keine Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr und eingeschränkte telefonische Sprechzeiten. Die üblichen Sprechzeiten vor Ort entfallen, aktuell sind die Mitarbeitenden der Bauaufsicht nur noch telefonisch jeden Donnerstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

Bauleute und Entwurfsverfassende, die bereits einen Antrag gestellt haben, können sich per Mail an ihre Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter wenden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten sind in der Eingangsbestätigung aufgeführt. 

Das Team der Bauaufsicht arbeitet unter Hochdruck, dennoch ist es bei der aktuellen Arbeitslast nicht möglich, alle Aufgaben im gewohnten Umfang zu erfüllen, so dass es möglicherweise auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. 

Hintergrund dieser Maßnahme ist die notwendige Fokussierung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen. 

Die Stadt bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Selbstverständlich wird die Öffentlichkeit informiert, sobald sich die Lage stabilisiert und wieder ein regulärer Betrieb möglich ist. 

1. Antragsübersicht

  • Baugenehmigung - vereinfachtes Verfahren
  • Baugenehmigung - große Sonderbauten
  • Nutzungsänderung
  • Bauvorbescheid
  • Grundstücksteilung
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG

Mehr Informationen zu den einzelnen Anträgen können Sie auf der Serviceportalseite der Stadt Ratingen finden. 

2. Digitaler Bauantrag

Informationen folgen

3. Antragsberatung

  • Planungen für Ihr Vorhaben dürfen wir nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung Ihres Entwurfsverfassers oder Ihrer Entwurfsverfasserin.
  • Aus rechtlichen Gründen ist von formlosen schriftlichen Anfragen (auch per Mail) abzusehen, da diese rechtssicher nur über eine formelle Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag geprüft und beantwortet werden können.
  • Die telefonischen Auskünfte in der Bauberatung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Im Rahmen der Bauberatung erhalten Sie vielmehr unverbindliche Hinweise und Empfehlungen, mit denen wir Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens unterstützen möchten. Eine Vorprüfung von einzureichenden Anträgen erfolgt in der Bauberatung nicht. 

 

 

 

Kleine Bauvorhaben bedürfen zum Teil keiner Baugenehmigung; aufgeführt sind diese in § 62 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Bei diesen Vorhaben, die nicht von der Bauaufsicht geprüft werden, müssen die Bauherren selbstständig dafür Sorge tragen, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen (nach BauO NRW und BauGB), die auch für die genehmigungsfreien Bauvorhaben gelten, eingehalten werden.

 

Beschwerden von Nachbarn, zum Beispiel zu einer aktuellen Bebauung, werden von der Bauordnung in der Regel nur schriftlich entgegengenommen und intern zur Bearbeitung weitergeleitet. 

Hier wird ausdrücklich auf die Tarifstelle 2.8.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW hingewiesen, dass “auf Veranlassung Dritter und in deren Interesse durchgeführte Überprüfungen von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten, sofern ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt wird” eine Gebühr in Höhe von 50,00 bis 500,00 Euro zu erheben ist.

Sie können Ihr Anliegen per Mail an Amt61.5@​ratingen.de (Abteilung Bauordnung) senden. Geben Sie bitte den Anlass und das betroffene Grundstück mit postalischer Bezeichnung und / oder Flurstücksbezeichnung und Ihre Kontaktdaten (Anschrift und Rufnummer) an. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.

02102 550-6163    West, Homberg

02102 550-6166    Mitte, Süd

02102 550-6165    Hösel, Tiefenbroich, Eggerscheidt, Außenbereich Nord und Süd

02102 550-6164    Breitscheid, Ost

02102 550-6161    Lintorf