Flächennutzungsplanänderungen werden vom Rat der Stadt Ratingen beschlossen und anschließend der zuständigen Bezirksregierung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. 

Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung wird die Änderung des Flächennutzungsplans im Amtsblatt bekanntgemacht. Mit dem Tag der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung rechtskräftig.