Verfahrenslotse

Bei Ihrem Kind besteht der Verdacht auf eine Behinderung, oder es wurde eine Behinderung diagnostiziert?

Der Verfahrenslotse (§ 10 B SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie unterstützt Sie darin, die richtige Hilfe für sich und Ihr Kind zu finden. Hat Ihr Kind Anspruch auf Eingliederungshilfen (SGB IX oder SGB VIII), gibt Ihnen der Verfahrenslotse Hilfestellung bei der Antragsstellung und begleitet Sie, nach Wunsch, durch das Verfahren.

Der Verfahrenslotse ist eine „Interessenvertretung“ für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Eltern und handelt unabhängig.  Er kann als Vertrauens- oder Kontaktperson tätig sein und zu Gesprächen begleiten.

Du hast eine Behinderung oder bist davon bedroht?

Der Verfahrenslotse (§ 10 B SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie unterstützt dich darin, die richtige Hilfe zu finden. Wenn du Anspruch auf Eingliederungshilfen hast (SGB IX oder SGB VIII) gibt der Verfahrenslotse dir Hilfestellung bei der Antragsstellung und begleitet dich, wenn du das möchtest, durch das Verfahren.

Der Verfahrenslotse ist deine „Interessenvertretung“ und handelt unabhängig.  Er kann deine Vertrauens- oder Kontaktperson sein und dich zu Gesprächen begleiten.

Die Verfahrenslotsin der Stadt Ratingen