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Der Spezialdienst 35a hilft Kindern und Jugendlichen, die seelische Probleme haben. Das bedeutet: Sie fühlen sich oft traurig, ängstlich oder haben Schwierigkeiten, mit anderen klarzukommen. Manchmal fällt ihnen das Lernen in der Schule schwer oder sie ziehen sich zurück.
Kinder und Jugendliche mit seelischer Beeinträchtigung haben Anspruch auf individuelle Unterstützung, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII richtet sich an junge Menschen, bei denen eine seelische Behinderung vorliegt oder droht, und die dadurch in ihrer Entwicklung oder Teilhabe beeinträchtigt sind.
Unser Angebot zielt darauf ab, diese Kinder und Jugendlichen in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern. Gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Familien erarbeiten wir passgenaue Hilfemaßnahmen – bedarfsgerecht, alltagsnah und ressourcenorientiert.
Wir begleiten. Wir stärken. Wir fördern Teilhabe.
Der Dienst hilft, damit diese Kinder und Jugendlichen gut leben und überall mitmachen können – in der Schule, beim Spielen oder im Alltag.
Das macht der Spezialdienst 35a:
• Zuhören und beraten: Die Mitarbeitenden sprechen mit den Kindern, Eltern und Fachleuten. Sie überlegen gemeinsam, was hilft.
• Hilfe bei seelischen Problemen: Wenn ein Kind zum Beispiel Depressionen, Angststörungen oder ADHS hat, kann es Unterstützung bekommen.
• Planung von Hilfen: Der Dienst organisiert passende Angebote – zum Beispiel Schulbegleitung, Therapie oder besondere Betreuung.
• Zusammenarbeit mit anderen Stellen: Der Dienst arbeitet mit Ärzten, Schulen, Therapeuten und anderen Fachleuten zusammen.
Der Spezialdienst 35a sorgt dafür, dass Kinder mit seelischen Problemen nicht ausgeschlossen werden. Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben – egal ob mit oder ohne seelische Belastung.
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