Duales Studium Soziale Arbeit (B.A) im Amt für Kinder, Jugend und Familie

 

Was machst du als Bachelor of Arts - Duales Studium Soziale Arbeit im Amt für Kinder, Jugend und Familie?

Im Studium Soziale Arbeit berätst, förderst und betreust du Menschen in schwierigen Lebenslagen und hilfst ihnen durch den Alltag. Neben der Betreuung von Menschen hast du auch Organisatorisches, Verwaltung und Planung zu erledigen. Dazu gehört das Anlegen der Akten für die Dokumentation und Analyse verschiedener Fälle. Außerdem erarbeitest du Maßnahmen und Methoden, die auf den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und der Menschenrechte beruhen, um unter anderem die Chancengleichheit benachteiligter und ausgegrenzter sozialer Gruppen zu erhöhen. Das Ziel ist es, die Menschen so zu befähigen und zu ermutigen, dass sie die Herausforderungen des Lebens annehmen und ihr Wohlergehen verbessern.

 

Beginn und Dauer


Das duale Studium beginnt am 01.Oktober und dauert dreieinhalb Jahre.


 

Vergütung


1.527,59 € brutto (im Beschäftigungsverhältnis über die Studiendauer von dreieinhalb Jahren entsprechend einer Vergütung des 4. Ausbildungsjahres gem. § 8 Abs. 1 TVAöD)


Voraussetzungen


  • Bestätigung eines Studienplatzes an einer Fachhochschule/Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungsstätte für ein Duales Studium Soziale Arbeit zum Erwerb eines Bachelor of Arts (B.A.) mit staatlicher Anerkennung
  • gute Deutsch- und Englischkenntnisse
  • soziale Kompetenz, ein sicheres und verbindliches Auftreten, Durchsetzungsvermögen, sowie Konflikt- und Teamfähigkeit
  • Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft sowie ein hohes Maß an Belastbarkeit
  • Interesse an der Vielfalt familienunterstützenden Angeboten und aktive Beteiligung
  • Kommunikative Fähigkeiten, ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Bereitschaft sich nach Abschluss des Studiums bzw. nach Übernahme für 3 Jahre zu verpflichten

 

Zusätzliche Leistungen


  • die Übernahme der reinen Studiengebühr
  • Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29€
  • Jahressonderzahlung (90% des monatlichen Brutto-Einkommens)
  • Zahlung einer Prämie in Höhe von 400 € bei erfolgreichem Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten umfangreiche und kostenlose interne Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • kostenloses Jobticket während des Studiums

Theoretische Ausbildung


Die theoretische Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Vollzeitstudiums an der ausgewählten Fachhochschule/Hochschule. In der vorlesungsfreien Zeit erfolgt der Einsatz in den verschiedenen Bereichen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie


 

Praktische Ausbildung


Liste der Bereiche der praktischen Ausbildung im Amt für Kinder, Jugend und Familie:

  • Jugendzentren
  • Bezirks- und Sozialdienst
  • Schulsozialarbeit

 

Ansprechpartner


Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wende Dich bitte an die Ausbildungsleitung.

Für Rückfragen, fachbezogene Informationen und allgemeine Informationen rund um den Beruf wende Dich bitte an die Abteilungsleitung.