Heiraten - Anmeldung der Eheschließung

Sie möchten sich das Ja-Wort geben und planen Ihre Hochzeit?

Erst nach der wirksamen Anmeldung der Eheschließung kann eine standesamtliche Trauung stattfinden.

Um in Deutschland heiraten zu können, sind zuvor die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung des Paares zu prüfen. Dies geschieht im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt des Wohnortes. Als Anmeldung der Eheschließung bezeichnet man also die "Beantragung der Eheschließung".

Zur Anmeldung der Eheschließung sind dem Standesamt des Wohnortes von den Verlobten verschiedene Unterlagen vorzulegen. Welche Unterlagen erforderlich sind, unterscheidet sich individuell.

Sobald die Prüfung ergibt, dass die rechtlichen Ehevoraussetzungen erfüllt sind, ist die Anmeldung der Eheschließung wirksam und für genau sechs Monate gültig. Die Eheschließung kann dann also innerhalb von sechs Monaten bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden, unabhängig vom Wohnort.

 

 

Die Anmeldung der Eheschließung kann nur beim Standesamt des Wohnortes der/des Verlobten erfolgen.

Sie können die Eheschließung also hier beim Standesamt Ratingen anmelden, wenn Sie beide oder eine/r von Ihnen einen Wohnsitz in Ratingen hat.

Nach der wirksamen Anmeldung der Eheschließung kann die Trauung dann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.

 

Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Sie kann daher frühestens genau sechs Monate vor dem gewünschten Heiratstermin vorgenommen werden.

Nach der wirksamen Anmeldung muss die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten stattfinden, anderenfalls wäre die Anmeldung abgelaufen und mit allen erforderlichen Unterlagen erneut vorzunehmen.

Gerne können Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen schon im Vorhinein beim Standesamt Ihres Wohnortes informieren. Bitte bedenken Sie, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Dies gilt insbesondere falls Unterlagen im Ausland zu besorgen sind. Daher erkundigen Sie sich bitte möglichst frühzeitig.

Natürlich kann, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, eine Anmeldung der Eheschließung auch für eine kurzfristig geplante Heirat erfolgen. Eine Frist dazu, wie lange vor der Eheschließung die Anmeldung erfolgt sein muss, gibt es nicht.

 

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden unterscheidet sich individuell, je nach Wohnort, Geburtsort, Familienstand und insbesondere der Staatsangehörigkeit der Verlobten.

Um Sie informieren zu können, welche Unterlagen von Ihnen beiden benötigt werden, richten Sie gerne eine Anfrage per E-Mail an standesamt@​ratingen.de.

Bitte geben Sie von Ihnen beiden die vollständigen Namen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Familienstand an, ggf. Angaben zu Vorehen sowie Angaben zu gemeinsamen Kindern.

Sie erhalten so schnell wie möglich eine Rückmeldung von uns.

 

Liegen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vor, die wir Ihnen genannt haben?

Dann melden Sie sich bitte telefonisch zur Vereinbarung eines Termins für die Anmeldung der Eheschließung.

Grundsätzlich ist zur Anmeldung der Eheschließung die persönliche Vorsprache beider Verlobter erforderlich.

Bei Verhinderung einer/eines Verlobten nutzen Sie bitte das Formular Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung.

Falls ein/eine Verlobte nicht ausreichend Deutsch versteht und spricht, bringen Sie bitte eine/einen Dolmetscher/in mit. 

Für eine persönliche Vorsprache beim Standesamt Ratingen vereinbaren Sie bitte immer vorab telefonisch einen Termin.

 

 

Die Anmeldung der Eheschließung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich individuell.

Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht: 50,00 €

Prüfung der Ehevoraussetzungen nach internationalem Recht: 90,00 €

Wohnsitz- und Familienstandsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung): 9,00 €

Eidestattliche Versicherung (für die Verlobten oder Dolmetscher/innen): 21,00 €

Erklärung zur Namensführung: 21,00 €

Je nach Staatsangehörigkeit der Verlobten, wenn der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, ist die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht zu beantragen. Die Gebühren für die Prüfung durch das Oberlandesgericht richten sich nach dem Einkommen der Verlobten.

Für ausländische Personenstandsurkunden kann eine Urkundenüberprüfung über die Auslandsvertretung (Konsulat) notwendig sein. Die Höhe der Gebühren ist abhängig davon, aus welchem Land die Urkunde stammt.

Kontakt

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Montag: 08.30 - 12.00 Uhr

Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

Standesamt Ratingen

im Minoritenkloster

Erdgeschoss, Raum 3 - 8

Minoritenstr. 2a

40878 Ratingen

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Standesamt Ratingen

Postfach 101740

40837 Ratingen

Telefon 02102 550-3280

Telefax 02102 550-9327