Baumaßnahmen Stadtumbau Innenstadt

1. Förderperiode

Im Jahr 2014 erfolgte der Abbruch des mit PCB belasteten 7-geschossigen und im Jahr 1973  errichteten Rathaushauptgebäudes sowie des dreigeschossigen Ostflügels. Planungsziel war der Erhalt des zentralen und an die mittelalterliche Stadtbefestigung angrenzenden Standortes. 

Das neue Rathaus bildet eine gestalterische Einheit aus dem Neubau, dem bestehendem Westflügel mit dem sechseckigen Ratstrakt, der im 1. Obergeschoss über den Wehrgang kragt und dem Ostflügel.

Der Westflügel wurde kernsaniert und um eine zweigeschossige vorgelagerte Glashalle ergänzt. Dieser wird im Erdgeschoss als Bürgerbüro genutzt. Im 1. Obergeschoss befinden sich der Ratssaal und Konferenzräume. Der Gebäudebestand wird durch einen L-förmigen Neubau, bestehend aus einem viergeschossigen Hauptkörper und einem dreigeschossigen Ostflügel ergänzt. Die Tiefgarage wurde entsprechend den heutigen Standards saniert. 

Bei der gesamten Baumaßnahme wurden die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt (Planungsleistungen: PASD Feldmeier + Wrede). Die abschließende Abnahme der Baumaßnahme vom Generalunternehmer Köster erfolgte am 15.11.2019.

Für die Sanierung des Rathauswestflügels, einschließlich der Erstellung der Glasfügel, erhält die Stadt Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln des Bundes und die Landes NRW in Höhe von 2,2 Mio. €.

Alleinstellungsmerkmal der historischen Innenstadt sind die kleinteiligen stadträumlichen Qualitäten und das historische Ambiente. Vor dem Neu- und Umbau des Rathauses war das Rathausumfeld (bestehend aus Stadtmauer, Trinsenturm, Klosterhof und Minoritenkloster) nicht oder nur sehr eingeschränkt wahrnehmbar.

Mit der neuen Anordnung des Rathausgebäudes und dem gewonnenen Freiraum zwischen Ostflügel und Klosterhof wurden neue städtebauliche Qualitäten geschaffen. Planungsidee war es durch eine neue Verbindungsachse (Klostergasse) Blick- und Wegebeziehungen zum Rathauspark mit der angrenzenden mittelalterlichen Stadtbefestigung herzustellen und die Minoritenstraße mit der Lintorfer Straße fußläufig zu verbinden. Der Klosterhof wurde mit einer ca. 2 m hohen Mauer eingefriedet. Somit bleibt der introvertierte Charakter erhalten. Große Maueröffnungen mit integrierten Sitzgelegenheiten laden gleichzeitig zum Verweilen ein und ermöglichen das Erleben des historischen Ambientes.

Die Planungs- und Bauleistungen zur Gestaltung des Rathausvorplatzes erfolgten durch das Büro wbp Landschaftsarchitekten GmbH und die Gestaltung des Klosterhofes durch das Büro Boymann. Die abschließende Abnahme der Baumaßnahme erfolgte am 20.11.2019.

Für die Neugestaltung der Außenanlagen erhält die Stadt Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW in Höhe von. 651.264 €.

Die Minoritenstraße dient der Erschließung des Rathauskomplexes und der rückwärtigen Bebauung der Düsseldorfer Straße. Obwohl es sich um einen wichtigen Eingangsbereich zur Innenstadt handelt, war dieser im Zusammenhang mit dem Rathaus durch eine unattraktive und nicht zeitgemäße Gesamtgestaltung gekennzeichnet. Durch die vorhandene Asphaltdecke entstand ein Bruch zum Kopfsteinpflaster in der historischen Innenstadt.

Durch eine Neustrukturierung konnte die Minoritenstraße als attraktives Eingangstor in die Innenstadt mit einer hohen Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. Die Mischverkehrsfläche erlaubt es nun, dass alle Verkehrsteilnehmenden den Bereich barrierefrei und gleichberechtigt nutzen können. Es wurden Gestaltungselemente des neuen Rathausvorplatzes übernommen, sodass ein einheitliches städtebauliches Bild erzeugt wird und die Minoritenstraße über die reine Erschließungsfunktion hinweg als Teil des Rathausplatzes wahrgenommen wird.

Seit Jahren wurde der Spielplatz, der nördlich an das Rathaus und an die mittelalterliche Stadtmauer mit dem Trinsenturm (15. Jahrhundert) angrenzt, aufgrund der unattraktiven Gestaltung kaum noch genutzt.

Planungsziel war eine umfassende Aufwertung und Neugestaltung der Grünfläche, einschließlich des in die Jahre gekommenen Spielplatzes. Die Spielplatzplanung (Planungsbüro wbp) wurde im Rahmen eines breit angelegten Partizipationsprozesses unter Beteiligung des Jugendamtes mit den Kindern gemeinsam entwickelt. Hohe Aufenthaltsqualitäten sollten durch eine multifunktionale Qualifizierung der Spielplatzfläche mit integriertem Picknickstandort für Kinder, Eltern und Betreuende geschaffen werden. Somit wird z.B. die Möglichkeit eröffnet auf dem Spielplatz kleinere Kindergeburtstage durchzuführen. Die Bauarbeiten auf dem Spielplatz haben Anfang August 2020 begonnen.

Durch eine neue Beleuchtung und Illuminierung der Stadtmauer werden die historischen Qualitäten und die Wahrnehmung der Stadtmauer und des Trinsenturms, auch in den Abendstunden sicht- und erlebbar.

Für die Neugestaltung des Spielplatzes (inklusive Beleuchtung) erhält die Stadt Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln des Bundes und die Landes NRW in Höhe von 257.472 €.

Die Blickachse zwischen dem Düsseldorfer Platz und der historischen Innenstadt war durch das ehemalige Hertiegebäude (Baujahr 1977) verstellt. Das Gebäude bot vor der Schließung im Jahr 1986 eine Nutzfläche von 9.000 qm und im Untergeschoss ca. 90 Tiefgaragenstellplätze. Seit der Schließung waren die großflächigen Verkaufsflächen im Erd- und Obergeschoss abwechselnd gekennzeichnet durch Leerstände, kurzweilige Verkaufs- bzw. Nutzungsangebote (u.a. Diskothek, Karstadt, Fitnesscenter) oder Mindernutzungen. Bis zum Jahr 2014 war C&A ein wichtiger Frequenzbringer für den südlichen Innenstadtrandbereich. Seit der Standortverlagerung zur Bechemer Straße waren die Bemühungen des Eigentümers zur Etablierung eines anderen Ankermieters und zur Revitalisierung des Objektes erfolglos. Es setzten Trading-Down-Effekte in der südlichen Innenstadtrandlage ein. Zudem blieb der Stadteingangsbereich zur historischen Innenstadt bislang städtebaulich und stadtgestalterisch weit unter seinen Möglichkeiten. Dementsprechend konnte im Rahmen des Umbaus des Düsseldorfer Platzes auch die städtebauliche Einbindung nur bedingt verbessert werden.

Die Stadt Ratingen befürchtete weitere negative Synergieeffekte und hat sich verstärkt für eine Entwicklung der Grundstücke eingesetzt. Durch die geplante Neustrukturierung des Areals und einer Nutzungsmischung von Wohnen, Einzelhandel und einer Quartiersgarage sollen nachhaltige und qualitative Verbesserungen im Stadtquartier bewirkt werden. Der Rückbau des Gebäudes ist erfolgt und das Projekt „Wallhöfe“ baulich fertiggestellt.

Für den Gebäuderückbau (Hertie) erhält die Stadt Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW in Höhe von 1,4 Mio €.

Ein Leuchtturmprojekt des Integrierten Handlungskonzeptes (1. Förderperiode) ist die städtebauliche und verkehrliche Neugestaltung des Düsseldorfer Platzes. Zur Vorbereitung wurde im Jahr 2011/2012 ein wettbewerbsähnliches Verfahren durchgeführt. Für die Umsetzung wurde der Entwurf vom Planungsbüro wbp (Freianlagen) und PASD (Architektur) ausgewählt.

Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) war vor dem Umbau gekennzeichnet von erheblichen städtebaulichen und verkehrstechnischen Missständen (keine Barrierefreiheit, nicht zusammenhängende Einzelhaltepunkte und dezentral angeordnete haltestellenspezifischen Nutzungen (u.a. Taxistände, Kiosk).

Die Stadt Ratingen hat in Kooperation mit der Rheinbahn AG den ZOB entsprechend den heutigen Anforderungen an einen modernen Nahverkehrsknotenpunkt um- und ausgebaut. Eine großflächige architektonisch anspruchsvolle Haltestellenüberdachung verleiht dem ZOB eine moderne Optik. Der Platz selbst wurde generationengerecht, barrierefrei und mit hohen Aufenthaltsqualitäten zukunftsfähig gestaltet. Der zentrale Umsteigepunkt bietet nun eine ideale Verknüpfung der Stadtbahnlinie U72 mit zehn Buslinien aus der Region. Kurze, barrierefreie Wege gewährleisten eine gute Sicherheit und Orientierung und sorgen für einen schnellen Umstieg zwischen Bus und Bahn. Ergänzt wird die multimodale Anlage durch Fahrradstellplätze, zusätzliche Sitzgelegenheiten sowie einen Pavillon, in dem sich ein Kundencenter für die Fahrgäste, Sozialräume für die Fahrerinnen und Fahrer, ein neuer Kiosk und öffentliche Toiletten befinden.

Für die Haltestelleüberdachung erhält die Stadt Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW in Höhe von 751.159 € und 192.045 € für die Neugestaltung der Außenanlagen, die nicht nach ÖPNVG bezuschusst werden. Hinzu kommen Kostenübernahmen vom VRR, der Rheinbahn AG und der Stadt Ratingen.

Die Eröffnung des Düsseldorfer Platzes wurde am 19.05.2018 unter dem Dach des Tages der Städtebauförderung mit den Bürgerinnen und Bürgern gefeiert.

Der Bolzplatz an der Philippstraße liegt östlich der Friedrich-Ebert-Realschule. Dieser ist von funktionalen und gestalterischen Mängeln gekennzeichnet und entsprach nicht mehr den aktuellen Anforderungen an moderne Spiel- und Bewegungsflächen.

Geplant war eine Standortverlagerung auf die Fläche südlich des vorhandenen Schulgebäudes. Vorgesehen war eine multifunktionale Qualifizierung der Fläche für Fußball und Basketball in zwei separaten Bereichen für eine  parallele oder gemeinsame Nutzung. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen zwischen Nutzenden, Autos und Zuschauenden erhielten die Spielfelder 4-6 m hohe lärmgedämmte Ballfangeinrichtungen.

Die gestalterisch in die Jahre gekommene Kornsturmgasse ist Bestandteil des historischen Straßensystems und eine wichtige Wegeverbindung zwischen der Fußgängerzone (Oberstraße) und der mittelalterlichen Stadtbefestigung (Kornsturm) an der Wallstraße.

Im Fokus der Planungen (pesch partner architekten stadtplaner GmbH) standen neben der Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine generationenübergreifende und möglichst barrierefreie Neugestaltung des öffentlichen Raumes. Im Rahmen von verschiedenen Beteiligungsformaten mit Bürgerinnen und Bürgern fand unter anderem eine intensive Auseinandersetzung mit den Belangen von mobilitäts- und seheingeschränkten Menschen im Kontext mit der Stadtgestaltung statt. In diesem Zusammenhang wurden auch Alternativen für die Unterbringung von Mülltonnen im öffentlichen Raum (Unterflursystem) und für Maßnahmen zur Aufwertung der Fassaden aufgezeigt. Die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer können hierfür Zuschüsse über den kommunalen Verfügungsfonds bzw. über das kommunale Fassaden- und Hofflächenprogramm beantragen. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Website des Innenstadtbüros.

Die Entwurfsplanung für die Kornsturmgasse beinhaltet eine barrierefreie Erschließung der Wegeverbindung zwischen der Ober- und der Wallstraße und eine barrierearme Erschließung zum Platz „Am Kornsturm“. Ein umlaufendes 30 cm breites Pflaster aus Naturstein soll sich vom Flächenmaterial optisch und taktil absetzen und als Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen dienen. Voraussetzung ist, dass diese Seite von festen und mobilen Einbauten freigehalten wird. Die zur Kornsturmgasse ausgerichteten gastronomischen Eingangsbereiche der Betriebe werden überwiegend im Rahmen des Umbaus eine barrierefreie Erschließung erhalten.

Darüber hinaus soll die im Lichtmasterplan aufgezeigte Lichtinstallation (Lichtteppich) installiert werden. Durch die neue Beleuchtung soll die Kornsturmgasse neu inszeniert werden und stärker zum Verweilen einladen.

Für den barrierefreien Umbau der Kornsturmgasse (inklusive Beleuchtung) erhält die Stadt Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln des Bundes und die Landes NRW in Höhe von 80.946 €.

Der südlich der Ratinger Altstadt gelegene Stadtpark wird den Auftakt des „Kultur- und Bildungsbandes“ bilden. Der Stadtpark ist bereits heute ein beliebter innenstadtnaher Spielplatz. Zum Erreichen des Stadterneuerungsziels einer generationengerechten Stadt ist jedoch die Qualifizierung von innerörtlichen Grünflächen und die barrierefreie Aufwertung des öffentlichen Raums für alle Generationen von besonderer Bedeutung. Um die Planung so nutzergerecht wie möglich zu gestalten, wurden die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen eines im Jahr 2019 breit angelegten Partizipationsprozesses vorgebracht wurden, bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung weitgehend berücksichtigt (Entwurfsplanung: Planungsbüro DTP Landschaftsarchitekten).

Planungsziel ist es den Stadtpark zu vergrößern, repräsentativ als Mehrgenerationenpark für Jung und Alt zu qualifizieren und die historischen stadträumlichen Qualitäten herauszustellen. Voraussetzung hierfür sind die Einbeziehung der städtischen Gebäude- und Freiflächen in die Planungen und der Rückbau der vorhandenen Gebäudebestände (Beamtengäßchen 4, Wallstraße 33).

Der Park soll ein beliebter Treffpunkt und Spielort für alle Generationen in direkter Innenstadtnähe werden. Zentrale Wegeverbindung wird die geplante Fuß- und Radachse am Beamtengäßchen, welche die Wallstraße, die Ratinger Altstadt und die Stadthalle miteinander verknüpft. An der geplanten Promenade an der Wallstraße soll die Stadtgeschichte durch Visualisierung der Standorte der mittelalterlichen Türme mittels Pflasterung aus Naturstein und erläuternden Plaketten erlebbar werden. Der Verlauf der ehemaligen mittelalterlichen Stadtmauer/Graben soll durch eine Mauer mit zur Parkseite vorgelagerten Sitzbänken und einem Graben inszeniert werden.

Durch eine klare Anordnung der verschiedenen Nutzungsbereiche soll der Eindruck einer ruhigen, großzügigen Parkfläche entstehen. Entlang der Parkwege sollen Bänke und im zentralen Bereich Holzliegen zum Verweilen einladen. Verschiedene Bereiche mit Angeboten für Jung und Alt laden zu Aktivitäten (z.B. Spielplatz, Sportgarten) ein. Der Mehrgenerationenpark wird mit zwei voneinander unabhängigen Tiefgaragen für voraussichtlich 130 öffentlichen Stellplätzen unterbaut. Dadurch kann der Bedarf an öffentlichen Stellplätzen in der südlichen Innenstadt abgedeckt werden.

Für die Neugestaltung des Stadtparks als Mehrgenerationenpark erhält die Stadt Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln des Bundes und die Landes NRW in Höhe von 1.045.545 €.

Innerhalb des inneren Verkehrsringes der Ratinger Innenstadt gibt es besondere stadträumliche Qualitäten. Hierzu gehört u.a. der Verlauf der mittelalterlichen Stadtmauer, die an vielen Stellen im Stadtbild zu sehen ist und von der an vielen Stellen (wie z.B. der Wallstraße) noch Überreste vermutet werden.

Die Wallstraße weist im Abschnitt zwischen der Düsseldorfer Straße bis zur Brunostraße Defizite auf. Der Abschnitt ist durch unzureichende Gehwegbreiten sowie eine uneinheitliche und nicht barrierefreie Oberflächengestaltung geprägt. Zudem sind die Querungen für Fußgängerinnen und Fußgänger an vielen Stellen unübersichtlich und stellen somit eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Durch die Eröffnung der „Wallhöfe“ und Weiterentwicklung der „Wallpassage“ kommt der Maßnahme eine hohe Bedeutung zu.

Vorgesehen ist eine einheitliche Gestaltung der Verbindungsachsen am Wallring, die Reduzierung der Fahrbahnbreite zugunsten der Gehwegbreite sowie die barrierefreie Gestaltung für Zufußgehende, die Möglichkeit für Radfahrende die Straße im Zwei-Richtungsverkehr zu nutzen und barrierefreie Querungsstellen einzurichten. Für die Maßnahme existiert ein planerischer Entwurf, der bereits politisch beraten wurde und derzeit überarbeitet wird. Die Planungen an der Wallstraße sollen als Vorlage für weitere Umgestaltungsmaßnahmen der Verkehrsanlagen am innerstädtischen Verkehrsring dienen.

2. Förderperiode