Das Schiedsamt im Ratinger Schiedsamtsbezirk II (Eckamp, West, Tiefenbroich) ist neu zu besetzen. Interessierte Personen können sich noch beim Rechtsamt der Stadt Ratingen melden, die Bewerbungsfrist wurde bis zum 10. Februar verlängert. Die Schiedsperson wird für eine fünfjährige Amtsperiode vom Rat der Stadt Ratingen gewählt, durch die Leitung des Amtsgerichts erfolgt anschließend die Vereidigung für dieses Ehrenamt.
Aufgabe der Schiedsperson ist es, Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz NRW durchzuführen. Sie wirkt damit auf die außergerichtliche Streitschlichtung in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten wie zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch bei Privatklagedelikten hin (beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt, da ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung fehlt).
Bewerben können sich Interessierte, die mindestens 25 Jahre alt sind, jedoch das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zwar im Schiedsamtsbezirk wohnen, dies ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit als Schiedsperson. Weiterhin müssen sie die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Neben Geschick in der Verhandlungsführung sollen die Bewerberinnen und Bewerber auch über Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Schreibgewandtheit verfügen. Die für das Schiedsamt erforderlichen Schulungen erhalten Schiedspersonen vom Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen e.V. (BDS). Die Sach- und Fortbildungskosten sowie ein pauschalierter Aufwendungsersatz werden von der Stadt Ratingen übernommen.
Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, kann sich bis zum 5. Januar 2025 beim Rechtsamt der Stadt Ratingen, Postfach 10 17 40 in 40837 Ratingen, schriftlich bewerben. Neben dem Bewerbungsschreiben, in dem die Interessenten ihre Geeignetheit für das Schiedsamt aus eigener Sicht darstellen sollten, ist der Bewerbung ein aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf beizufügen. Selbstverständlich können (unterschriebene) Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail an rechtsamt@ratingen.de gesendet werden. Im Anschluss erhalten die Bewerber eine Eingangsbestätigung, der sie auch die weiteren Hinweise zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entnehmen können.
Für Rückfragen steht das Rechtsamt, Telefon 02102 550-3003, gerne zur Verfügung.
Informationen zum Schiedsamt sind auch im Internet unter www.BDS-Duesseldorf.de und www.schiedsamt.de verfügbar.
Stadt Ratingen