Die vorgezogene Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Im Wahlamt der Stadt Ratingen häufen sich mittlerweile die Anfragen zur Briefwahl. Manche Bürgerinnen und Bürger beantragen auch bereits jetzt, noch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung, formlos ihre Briefwahlunterlagen. Diese Anträge werden, sofern sie vollständig sind, gesammelt, sie bringen aber keinen zeitlichen Vorteil gegenüber einem späteren Antrag, teilt das städtische Wahlamt mit. Denn egal, wann sie beantragt werden: Die Briefunterlagen können nicht vor Anfang Februar versandt werden.
Dies liegt an der Frist für die Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge der Parteien, die Ende Januar endet. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden. Gleich nach dem Druck erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag gestellt haben, ihre Briefwahlunterlagen auf dem schnellstmöglichen Weg. Der Zeitpunkt des Antrags spielt keine Rolle. Daher bittet die Verwaltung darum, von Nachfragen zu beantragten Unterlagen abzusehen.
Hier die wichtigsten Infos zur Wahlvorbereitung:
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen versandt?
Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 12. Januar 2025. Danach werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und so schnell wie möglich an die Wahlberechtigten versandt. Spätestens bis zum 2. Februar sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
- Der Briefwahlantrag kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte (Rückseite) gestellt werden.
- Die Unterlagen können online beantragt werden. Die entsprechende Möglichkeit wird zeitglich mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen in der dritten Kalenderwoche freigeschaltet.
- Auch ein formloser Antrag ist möglich, entweder per Post oder per E-Mail an wahlen@ratingen.de. Ganz wichtig dabei: Neben dem vollständigen Namen muss das Geburtsdatum angegeben werden, um bei Namensgleichheit Verwechslungen auszuschließen.
- Schließlich kann man Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro beantragen.
Wann öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus?
Anfang Februar, sobald die Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Was sollte man tun, sobald die Briefwahlunterlagen eingetroffen sind?
Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt unverzüglich auszufüllen und zurückzusenden. Wer die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt, kann dort auch direkt seine Stimme abgeben.
Weitere Informationen folgen in den nächsten Wochen durch Veröffentlichungen über die Medien und auf der städtischen Homepage.
Stadt Ratingen