Zur Realisierung eines Kunstwerks im Rathausneubau schreibt die Stadt Ratingen einen Kunstwettbewerb aus. Der Siegerentwurf wird durch die Kunstkommission der Stadt ermittelt und zur Realisierung dem Rat der Stadt vorgeschlagen. Der Wettbewerb soll in zwei Stufen durchgeführt werden.
Das neue Rathaus (Fertigstellung 2019, Entwurf: PASD Architekten) umschließt U-förmig einen zentralen Platz mit dem Haupteingang an der zurückliegenden Stirnseite. In den Westflügel ist der polygonale Ratssaal aus den 1970er Jahren integriert. Vom Platz aus führt ein separater Eingang mit Treppenhaus zum Ratssaal und dem Ratstrakt. Als Kunststandort steht der Eingangsbereich und der Treppenaufgang zur Verfügung sowie alternativ innerhalb des Ratssaals die seitlichen der drei Wandkompartimente, die die Stirnseite des Saals bilden.
Der Rat der Stadt ist für alle kommunalen Angelegenheiten der Stadt zuständig. Der Ratstrakt mit dem Ratssaal bildet somit den zentralen Ort der kommunalpolitischen Auseinandersetzung und ist ein wesentlicher Bereich des Rathauses. Zugleich ist dieses Sitz der Verwaltung. Die Kunst am Bau soll die Bedeutung und Funktion des Rathauses als Sitz des Rats der Stadt und der Verwaltung unterstreichen und die Identifikation der Bürger mit ihrem Rathaus stärken.
Der Wettbewerb wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt. Aus den Einsendungen der freien, nicht anonymen Ausschreibung werden von der Kunstkommission der Stadt zehn Teilnehmer ausgewählt und zu einem qualifizierten Wettbewerb eingeladen.
Zusammensetzung der Kommission: Harald Filip (Kulturdezernent Stadt Ratingen), Wibke Fischer (PASD Architekten), Birgit Jensen (bildende Künstlerin), Jochen Kral (Baudezernent Stadt Ratingen), Dr. Alexandra König (Museum Ratingen), Prof. Dr. Viola Vahrson (PBSA Hochschule Düsseldorf), Birgit Lorenzen (Bauamt Stadt Ratingen), Dr. Oliver Zybok (Overbeckgesellschaft Lübeck) sowie Vertreter der Ratsfraktionen.
Die freie Ausschreibung richtet sich an alle professionellen Künstler/Künstlerinnen/Künstlergruppen vornehmlich mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Eingereicht werden sollen Arbeiten, die die potentielle Fähigkeit zur Realisierung eines Kunstwerks am vorgesehenen Ort belegen, etwa durch bereits realisierte Projekte. Die Einsendung ist nicht anonym. Wettbewerbssprache ist deutsch. Digitale Zusendungen können nicht berücksichtigt werden.
Vita, Ausstellungsverzeichnis, Abbildungen und Angaben zu maximal vier Arbeiten/Projekten unabhängig vom obigen Bauvorhaben, gesamt max. sechs DIN A 4 Seiten.
Für diese Beiträge werden keine Honorare bezahlt.
Die Kunstkommission wird aus den eingegangenen Beiträgen zehn Künstler für die Teilnahme am Kunstwettbewerb auswählen. Die Entscheidung des Gremiums ist nicht anfechtbar. Die Teilnehmer der zweiten Stufe werden eingeladen, einen detaillierten Entwurf für einen der beiden Standorte im Rathaus einzureichen.
Neben der Erfüllung der formalen Wettbewerbsanforderungen, der Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen und der Nachvollziehbarkeit der Größen und Kosten sind die Auswahlkriterien die Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe, die Originalität der Entwurfsidee, die gestalterische Umsetzung und künstlerische Qualität, die Korrespondenz zwischen der Arbeit und der Gestalt des Raumes sowie die technische Umsetzbarkeit, Einhaltung des Kostenrahmens und Angemessenheit der Folgekosten.
Die Einladung zu einem qualifizierten Entwurf erfolgt im Juni 2019. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit einer Begehung der Örtlichkeiten. Das weitere Wettbewerbsverfahren erfolgt anonym.
Qualifizierte Skizze zum ausgewählten Standort, max. DIN A 3 / Modell max. Mst. 1:10, Angaben zu Material, Technik, Größe etc., Kostenkalkulation.
Die vorgeschlagenen Entwürfe müssen zur Realisierung den Sicherheitsansprüchen in öffentlich zugänglichen Gebäuden entsprechen. Auf die Verwendung von organischem Material, Wasser und akustischen Beiträgen ist zu verzichten. Eine Veranschlagung der Folgekosten ist Bestandteil des Beitrags.
Als Einsendeschluss ist der 20. September 2019 vorgesehen.
Als Bearbeitungshonorar für die Entwicklung eines Entwurfs wird die Summe von 1.500 € inkl. Mwst. pro Beitrag ausgelobt.
Für die Realisierung des Entwurfs inkl. Honorar steht die Summe von 70.000 € inkl. Mwst. zur Verfügung, das Entwurfshonorar wird verrechnet.
Rückfragen zur 1. Stufe, schriftlich |
bis 28.02.2019 |
Beantwortung der Rückfragen |
bis 12.03.2019 |
Einsendeschluss |
15.04.2019 |
Auswahlverfahren zur 2. Stufe |
28.05.2019 |
Rückfragenkolloquium, Ortsbesichtigung |
vsl. 25.KW 2019 |
Einsendeschluss 2. Stufe |
vsl. 20.09.2019 |
Preisgericht |
vsl. 17.10.2019 |
Stadt Ratingen
Der Bürgermeister
Amt für Kultur und Tourismus
Museum Ratingen
Postfach 101740
40837 Ratingen