Lärm

Fluglärm

Lärm bezeichnet zunächst Geräusche, die in irgendeiner Weise stören oder zumindest unerwünscht sind. Während Schall ein physikalisches Phänomen ist, welches sich technisch erfassen und beurteilen lässt, ist das Empfinden von Lärm zunächst sehr subjektiv. Menschen beurteilen dieses Empfinden sehr unterschiedlich auf Grund ihrer persönlichen Einstellung zu den Ursachen des Lärms, ihrem individuellen Ruhebedürfnis, Alter und Gesundheitszustand. Auch die individuelle Gewöhnung und soziale Komponenten spielen bei der persönlichen Einschätzung der Lärmbelästigung jedes einzelnen Menschen eine wichtige Rolle.

Lärm stellt jedoch nicht nur einfach eine Belästigung dar, sondern kann zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Neben Schädigungen des Gehörs sind es vor allem Herz-Kreislauf-Krankheiten, die auf Grund von hoher Lärmbelastung diagnostiziert werden. Besonders bei häufigen nächtlichen Schlafstörungen besteht die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Es ist deshalb Aufgabe der Kommunen, zur Abwehr von gesundheitlichen Gefährdungen der Bevölkerung auf eine Senkung der Lärmbelastung hinzuwirken.

Lärmminderungsplanung

Verkehrslärm Beispiel: Autobahn
Die Stadt Ratingen ist gemäß § 47e des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG) zuständig für die Durchführung der Lärmminderungsplanung.
Mit der Umsetzung der EU - Umgebungslärmrichtlinie (ULR) sind zwei wesentliche Arbeitsschritte verbunden: die Erstellung von Lärmkarten gemäß § 47 c und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47 d BImSchG.
Grundlage für die durchzuführende Lärmaktionsplanung sind die Lärmkarten, die die vom Umgebungslärm besonders betroffenen Gebiete gemäß der gesetzlichen Vorgaben darstellen.
Gesundheitsgefährdender Lärm geht im Wesentlichen von Verkehrsanlagen aus. Diese Anlagen bringen vielen Menschen großen Nutzen, sie verursachen jedoch unter Umständen auch gesundheitsgefährdende Wirkungen. Vor diesem Hintergrund ist der Bereich Verkehrsplanung im Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung zuständig für die Erstellung der Lärmkarten und die daraus folgende Lärmminderungsplanung.

Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Screenshot Beteiligungsportal des Eisenbahnbundesamtes

Lärmaktionsplanung hat die Erstellung eines Lärmaktionsplan zum Ziel. Das ist neben der Lärmkartierung das zweite zentrale Instrument der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit ist seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn - Bundesamt (EBA) zuständig.

Wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentklichkeit. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, an dem Plan mit zu wirken und sich zur Lärmsituation im Bereich Schiene zu äußern. Beteiligung ist über diesen Link möglich: www.Laermaktionsplanung-schiene.de

 

Lärmkartierung für das Ratinger Stadtgebiet

Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung-Schiene
Ihr direkter Link zur ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiliung für den Lärmaktionsplan für Schienenwege - durchgeführt vom Eisenbahnbundesamt (EBA)
Lärmkartierung für die Stadt Ratingen
Lärmkarten für die Stadt Ratingen.
Untere Immissionsschutzbehörde Kreis Mettmann
Weitere Informationen zum Thema Lärmschutz erhalten Sie auch auf der Seite der Unteren Immissionsschutzbehörde.
Umgebungslärmportal des Landes NRW
Informationen zum Thema Umgebungslärm auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW.
Umweltbundesamt zum Thema Lärm
Weitere Informationen zum Thema Lärm erhalten Sie auch auf den Seiten des Umweltbundesamtes.
Flughafen Düsseldorf
Der Flughafen Düsseldorf führt in benachbarten Städten und Stadtteilen, die im Bereich der An- und Abflugrouten liegen, permanente Lärmmessungen und -kontrollen durch.
http://dus-travis.dus.com/
Lärmpegel rund um den Flughafen Düsseldorf in Echtzeit.
Deutsche Flugsicherung
Darstellung von Flugverläufen im Nahverkehrsbereich des Düsseldorfer Flughafens. Externe Software. Installation notwendig.
Zuständige Abteilung

 

Standort

 

Sachgebiet Verkehrsplanung

N.N.
Sachgebietsleitung

Telefon 02102 550-6116
Telefax 02102 550-9614