Lärm bezeichnet zunächst Geräusche, die in irgendeiner Weise stören oder zumindest unerwünscht sind. Während Schall ein physikalisches Phänomen ist, welches sich technisch erfassen und beurteilen lässt, ist das Empfinden von Lärm zunächst sehr subjektiv. Menschen beurteilen dieses Empfinden sehr unterschiedlich auf Grund ihrer persönlichen Einstellung zu den Ursachen des Lärms, ihrem individuellen Ruhebedürfnis, Alter und Gesundheitszustand. Auch die individuelle Gewöhnung und soziale Komponenten spielen bei der persönlichen Einschätzung der Lärmbelästigung jedes einzelnen Menschen eine wichtige Rolle.
Lärm stellt jedoch nicht nur einfach eine Belästigung dar, sondern kann zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Neben Schädigungen des Gehörs sind es vor allem Herz-Kreislauf-Krankheiten, die auf Grund von hoher Lärmbelastung diagnostiziert werden. Besonders bei häufigen nächtlichen Schlafstörungen besteht die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Es ist deshalb Aufgabe der Kommunen, zur Abwehr von gesundheitlichen Gefährdungen der Bevölkerung auf eine Senkung der Lärmbelastung hinzuwirken.
Lärmaktionsplanung hat die Erstellung eines Lärmaktionsplan zum Ziel. Das ist neben der Lärmkartierung das zweite zentrale Instrument der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit ist seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn - Bundesamt (EBA) zuständig.
Wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentklichkeit. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, an dem Plan mit zu wirken und sich zur Lärmsituation im Bereich Schiene zu äußern. Beteiligung ist über diesen Link möglich: www.Laermaktionsplanung-schiene.de