Förderprogramm Dachbegrünung
Mit einer Dachbegrünung werden Ziele der Klimafolgenanpassung und des Klimaschutzes verfolgt.
Die Stadt Ratingen fördert seit dem 01.01.2020 mit einem städtischen Förderprogramm Vorhaben der Dachbegrünung.
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Das Förderprogramm Solarenergie wird im Jahr 2023 nicht fortgesetzt. Weiterhin aktiv ist das Förderprogramm zur Dachbegrünung.
Die Stadt Ratingen fördert seit dem 01.08.2021 im Rahmen einer kommunalen Förderung neue PV-Anlagen, Stromspeicher und Steckdosenmodule.
Am 01.01.2022 hat die zweite Förderphase mit einem Förderbudget von insgesamt 300.000 € begonnen. Hiervon stehen 280.000 € für die Förderung von PV-Anlagen und Stromspeichern zur Verfügung (Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher), und 20.000 € für die Förderung von Steckdosenmodulen (Förderrichtlinie für Steckdosenmodule).
Die Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie ab Programmstart am Seitenende unter der Überschrift „Downloads zu dieser Seite“.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Förderprogramm Solarenergie sind im Folgenden dargestellt.
Welche Zielsetzung verfolgt das Förderprogramm?
Mit dem Förderprogramm Solarenergie wird ein Beitrag für den kommunalen Klimaschutz in der Stadt Ratingen geleistet. Das Förderprogramm soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und somit die Energiewende angekurbeln.
Durch den beschleunigten Ausbau von Photovoltaik wird außerdem eine gute Platzierung in der bundesweiten Städte-Challenge "Wattbewerb" angestrebt, an der die Stadt Ratingen seit dem 23. Februar 2021 teilnimmt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
Wichtig: Bei der geplanten Anlage muss es sich um eine Neuanlage handeln.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch Gewerbetreibende. Ob Hauseigentümer*in, Wohnungseigentümer*in oder Mieter*in - jede*r kann einen Antrag stellen. Wer zur Miete wohnt oder Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, sollte das Vorhaben allerdings zuvor mit dem/der Vermieter*in bzw. der Eigentümergemeinschaft absprechen, da eine schriftliche Einverständniserklärung für die Förderung erforderlich ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gibt es technische Anforderungen für die geplante Anlage?
Ja, die folgenden Punkte müssen eingehalten werden:
Kann ich die geförderte Anlage auch über ein Leasing oder eine Pacht finanzieren?
Ja, Anlagen mit einem alternativen Finanzierungsmodell sind ebenfalls förderfähig. Dazu gehören auch gepachtete, geleaste oder gemietete Anlagen. Hierbei muss trotzdem in jedem Fall die Zweckbindungsfrist von mindestens 10 Jahren eingehalten werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung von PV-Anlagen und Stromspeichern erfolgt in Abhängigkeit von der Größe der Anlage. PV-Anlagen werden dabei mit 100 € je kWp (Kilowatt-Peak), bezogen auf die Bruttoleistung, gefördert, und Stromspeicher werden mit 50 € je kWh (Kilowatt-Stunde), bezogen auf die nutzbare Speicherkapazität, bezuschusst.
Bei der Berechnung der Fördersumme wird auf ganzzahlige kWp bzw. kWh gerundet. Beispiel: Eine PV-Anlage mit 8,3 kWp Bruttoleistung wird mit 8 x 100 € = 800 € bezuschusst, während eine PV-Anlage mit 9,9 kWp mit 10 x 100 € = 1.000 € gefördert wird.
Förderhöhe | Förderhöchstbetrag | |
PV-Anlage | 100 € je kWp | 3.000 € |
Stromspeicher | 50 € je kWh | 2.000 € |
Steckdosenmodule werden bei einer Gesamtleistung ab 300 Wp bzw. 0,3 kWp gefördert. Die erforderliche Leistung kann auch über mehrere (kleinere) Module erreicht werden. Die Förderung erfolgt dabei einmalig, unabhängig von der Anzahl der Module.
> 0,3 kWp | |
Steckdosenmodul | 200 € |
Außerdem gibt es einen Förderbonus für eine kombinierte Gestaltung mit Photovoltaik und Dachbegrünung auf derselben Dachfläche. Die begrünte Fläche muss dabei mindestens 20 m² groß sein.
Bonus | |
extensive Begrünung | 200 € |
intensive Begrünung | 300 € |
Dachbegrünungen werden in Ratingen ebenfalls über ein kommunales Förderprogramm bezuschusst. Die beiden Förderprogramme lassen sich einfach kombinieren. Informationen zum Förderprogramm Dachbegrünung finden Sie hier.
Kann ich mehrere Maßnahmen umsetzen?
Ja, Sie können pro Objekt (Gebäude) alle aufgeführten Maßnahmen kombinieren und erhalten für jede Maßnahme die entsprechende Fördersumme.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Der Antrag ist schriftlich bei der Stadt Ratingen, Amt 70.7 Kommunale Dienste, Abteilung Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Postfach 101740, 40837 Ratingen oder per Fax unter 02102 550 9670 einzureichen.
Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich. Per E-Mail eingereichte Anträge können daher nicht berücksichtigt werden.
Einen Vordruck des Antragformulars finden Sie am Seitenende unter der Überschrift „Downloads zu dieser Seite“.
Welche Informationen und Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Wenn Sie eine PV-Anlage bzw. einen Stromspeicher umsetzen möchten, müssen Sie bei der Antragstellung ein Angebot eines Fachunternehmens einreichen. Aus dem Angebot muss die Größe der geplanten Anlage (in kWp bzw. kWh) ersichtlich sein. Diese Information benötigen Sie für das Antragsformular. Denn im Antragsformular müssen Sie verbindlich angeben, wie groß Ihre geplante PV-Anlage (kWp) bzw. Ihr Stromspeicher (kWh) sein wird. Auf Grundlage dieser Angabe wird anschließend die Förderhöhe für Ihr Vorhaben berechnet.
Wenn Sie ein Steckdosenmodul umsetzen möchten, sind keine Unterlagen bei der Antragstellung erforderlich. Sie müssen dennoch im Antragsformular angeben, welche Bruttoleistung (kWp) Ihre geplante Angabe haben wird. Dabei müssen Sie beachten, dass die Anlage eine Bruttoleistung von mindestens 0,3 kWp aufweisen muss, um förderfähig zu sein.
Wenn Sie eine PV-Anlage in Kombination mit einer Dachbegrünung planen, müssen Sie bei Antragstellung einen Lageplan oder eine maßstabsgetreue Skizze einreichen, aus der die Fläche für die Dachbegrünung mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann.
Woher weiß ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Nach der Antragstellung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, in dem das Vorhaben bewilligt oder abgelehnt wird.
Wie viel Zeit habe ich für die Umsetzung des Vorhabens?
Insgesamt haben Sie nach Ausstellung des Bewilligungsbescheides 12 Monate für die Umsetzung Ihres Vorhabens Zeit. Nach Ablauf der 12 Monate erlischt automatisch Ihr Anspruch auf die bewilligte Fördersumme.
Unter welchen Voraussetzungen wird die Förderung ausgezahlt?
Die bewilligte Fördersumme wird ausgezahlt, wenn die Maßnahme nach spätestens 12 Monaten umgesetzt worden ist und die Nachweisunterlagen unaufgefordert eingereicht worden sind:
Mit einer Dachbegrünung werden Ziele der Klimafolgenanpassung und des Klimaschutzes verfolgt.
Die Stadt Ratingen fördert seit dem 01.01.2020 mit einem städtischen Förderprogramm Vorhaben der Dachbegrünung.
Weiterlesen » Klaus-Dieter Mönch
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