Förderprogramm Entsiegelung von Gewerbeflächen

Förderprogramm Entsiegelung von Gewerbeflächen

Die Stadt Ratingen fördert seit dem 07.08.2023 Entsiegelungsmaßnahmen von Gewerbeflächen.

Hierfür ist ein Betrag in Höhe von 150.000 € zur Verfügung gestellt. 50.000 € sind dabei für Beratungsleistungen vorgesehen, die förderinteressierten Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die übrigen 100.000 € werden durch die Gewährleistung von Zuschüssen für Entsiegelungsmaßnahmen (Förderrichtlinie für Entsiegelungsmaßnahmen von Gewerbeflächen) eingesetzt.

Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare finden Sie am Seitenende unter der Überschrift „Downloads zu dieser Seite“.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Förderprogramm Entsiegelung von Gewerbeflächen sind im Folgenden dargestellt.

Welche Zielsetzung verfolgt das Förderprogramm?

Die Ratinger Klimaanalyse zeigt: Hochversiegelte und dicht bebaute Stadtbereiche wirken sich negativ auf das städtische Klima aus. Hohe Versiegelungsgrade weisen insbesondere Gewerbegebiete auf. Wenn ehemals gepflasterte oder asphaltierte Flächen entsiegelt und begrünt werden, heizen sich die neu geschaffenen Flächen weniger auf. Entsiegelte Flächen bieten zudem vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um Klimaanpassung und biologische Artenvielfalt zu fördern. Entsiegelte Flächen können Regenwasser aufnehmen und beugen daher z.B. bei Starkregenereignisen einer lokalen Überflutung vor.

Mit dem Förderprogramm für Entsiegelungsmaßnahmen von Gewerbeflächen sollen Unternehmen ermutigt werden, durch Entsiegelung und anschließende Begrünung von Flächen das Stadtklima und die Aufenthaltsqualität des direkten Arbeits- und Wohnumfeldes zu verbessern.

Die Stadt Ratingen fördert seit dem 07.08.2023 mit einem städtischen Förderprogramm Beratungsleistungen und Entsiegelungsmaßnahmen in Gewerbegebieten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung (z.B. Pflaster, Beton und Asphalt) zurückgebaut und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden.

  • Eine für die Unternehmen kostenlose Initialberatung durch ein von der Stadt Ratingen beauftragtes Fachbüro
  • Alle anfallenden Planungs-, Material-, und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Entsiegelung stehen
  • Entsorgungskosten des alten Bodenbelags
  • Die Herstellung einer entsiegelten Fläche
  • Die Herstellung einer teilversiegelten Fläche (z.B. durch Rasengittersteine) mit Begrünung, solange die Teilversiegelung nicht mehr als 50 % der gesamten entsiegelten Fläche beträgt

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen. Für die Beantragung der Zuschüsse müssen diese entweder Eigentümer*in des zu entsiegelnden Geländes sein oder die schriftliche Einverständiserklärung des/der Eigentümer*in haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss in einem Gebiet der Stadt Ratingen umgesetzt werden, welches nach den Planungshinweiskarten (PHK Tag ODER Nacht) der Ratinger Klimaanalyse 2022 als Siedlungsfläche mit einem hohen oder sehr hohen Handlungsbedarf gekennzeichnet ist
  • Eine Zuschuss-Förderung ist für Flächen ab einer Mindestgröße von 50 m² zusammenhängender Fläche möglich
  • Eine Boden- und Grundwassergefährdung als Folge der Entsiegelung muss ausgeschlossen sein.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahme darf bis zur Bewilligung des Antrags nicht begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Auftragserteilung als Maßnahmenbeginn gewertet wird. Die Einholung eines Angebotes wird jedoch nicht als Maßnahmenbeginn gewertet
  • Die Vorhaben müssen sach- und fachgerecht ausgeführt werden.
  • Der Erhalt der geförderten Maßnahme ist für mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung sicherzustellen (Zweckbindungsfrist)

Wichtig: Die Bewilligung einer Maßnahme mittels Zuwendung ersetzt keine Genehmigungen, insbesondere keine erforderliche Baugenehmigung oder Maßnahmen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben wie z.B. städtischer Satzungen, Festsetzungen in Bebauungsplänen oder denkmalschutzrechtlicher Vorschriften erforderlich sind.

 

Wie finde ich heraus, ob meine Fläche in der Ratinger Klimaanalyse 2022 als Siedlungsfläche mit einem hohen oder sehr hohen Handlungsbedarf gekennzeichnet ist? 

Die Informationen finden Sie am Seitenende unter der Überschrift „Downloads zu dieser Seite“ (Dokument PHK Tag PHK Nacht). Gerne prüfen auch wir Ihren Standort. Setzten Sie sich dazu einfach mit dem Klimaschutzmanagement (Kontaktinfo in der roten Box recht) in Verbindung.

Wie hoch und welcher Art ist die Förderung?

Die Zuwendungsempfänger*innen können entscheiden, ob sie die Förderung als Beratungsleistung, als Fördermittel oder als Beratungsleistung und Fördermittel in Anspruch nehmen wollen. Beratungsleistung und Zuschuss sind einzeln zu beantragen. Die Antragsformulare finden Sie am Seitenende unter der Überschrift „Downloads zu dieser Seite“.

Die kostenfreie Beratungsleistung wird durch ein von der Stadt Ratingen beauftragtes Landschaftsarchitekturbüro erbracht.

Die Beratungsleistung besteht aus:

1. Telefonische Abstimmung inkl. Anforderung der Unterlagen mit dem/der Fördernehmer*in

2. Ortstermin, Dauer max. 1,5 Std.

3. Erstellung Planskizze

4. Kostenschätzung nach DIN 276

Die Fördermittel sind je Zuwendungsempfänger*in auf eine Höchstsumme von insgesamt 10.000,- € für Maßnahmen zur Entsiegelung begrenzt. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Eine Förderung ist für Flächen ab einer Mindestgröße von 50 m² zusammenhängender Fläche möglich.

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Der Antrag ist schriftlich bei der Stadt Ratingen, Amt 70.7 Kommunale Dienste, Abteilung Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Postfach 101740, 40837 Ratingen oder per Fax unter 02102 550 9670 einzureichen.

Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich. Per E-Mail eingereichte Anträge können daher nicht berücksichtigt werden.

Die Antragformulare und Förderrichtlinie finden Sie am Seitenende unter der Überschrift „Downloads zu dieser Seite“.

Welche Informationen und Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Für die Beantragung der Beratungsleistung:

  • Name und Anschrift
  • Eigenhändige Unterschrift aller Antragstellenden
  • Lageplan oder aussagekräftige maßstäbliche Skizze, aus dem/der die Fläche für die Entsiegelungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann
  • Fotos des Ausgangszustandes

Für die Beantragung der Fördermittel zusätzlich:

  • Bankverbindung
  • Ein Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens über die zu erwartenden Gesamtkosten. Hier genügt auch die Kostenschätzung aus der geförderten Beratung.
  • Kopie des Grundbuchauszuges, aus dem sich die Eigentumsverhältnisse ergeben
  • Eigentümerbeschluss bei Eigentümergemeinschaften

Woher weiß ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Für eine Beratung setzen Sie sich gern vorab mit dem Klimaschutzmanagement in (Kontaktinfo in der roten Box rechts) in Verbindung. Nach der Antragstellung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, in dem das Vorhaben vorläufig bewilligt oder abgelehnt wird.

Wie viel Zeit habe ich für die Umsetzung des Vorhabens?

Insgesamt haben Sie nach Ausstellung des vorläufigen Bewilligungsbescheides 12 Monate für die Umsetzung Ihres Vorhabens Zeit. Nach Ablauf der 12 Monate erlischt automatisch Ihr Anspruch auf die bewilligte Fördersumme.

Wie ist die Beratung nachzuweisen?

Die Durchführung der bewilligten Beratungsleistung ist nach Abschluss der Beratung durch Unterschrift der Zuwendungsempfänger*innen und des von der Stadt Ratingen beauftragten Landschaftsarchitekturbüros zu bestätigen und unaufgefordert einzureichen. Die Unterlagen zur Bestätigung erhält der/die Zuwendungsempfänger*in mit dem Bewilligungsbescheid der Beratungsleistung.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Förderung ausgezahlt?

Der Zuschuss für die Fördermittel Entsiegelungsmaßnahme wird zunächst vorläufig beschieden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem mit der Antragstellung eingereichten Kostenvoranschlag. Dieser gibt die Höchstfördersumme vor. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Bestandskraft des abschließenden Bewilligungsbescheides. Dies setzt die Fertigstellung der Maßnahme und Vorlage der Rechnungskopie sowie aller weiteren notwendigen Nachweisunterlagen voraus. 

Vor Ablauf von 12 Monaten ab Bekanntgabe der vorläufigen Bewilligung ist die Stadt Ratingen unaufgefordert über den Abschluss der Maßnahme(n) zu informieren. Die Meldung muss die folgenden Angaben und Nachweisunterlagen enthalten:

  • Nachweis des Datums der Auftragsvergabe
  • Rechnungsbelege in Kopie
  • Das Aufmaß der umgesetzten Maßnahme (falls nicht aus der Rechnung erkennbar)
  • Eine Fotodokumentation des Ausgangs- und Endzustandes

Gibt es weitere Förderprogramme für Unternehmen?

Dachbegrünungen werden in Ratingen ebenfalls über ein kommunales Förderprogramm bezuschusst. Informationen zum Förderprogramm Dachbegrünung finden Sie hier.

Weitere Informationen

Dachbegrünung

Förderprogramm Dachbegrünung

Mit einer Dachbegrünung werden Ziele der Klimafolgenanpassung und des Klimaschutzes verfolgt.

Die Stadt Ratingen fördert seit dem 01.01.2020 mit einem städtischen Förderprogramm Vorhaben der Dachbegrünung.

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[ pdf, 684,88 kB ]
Förderrichtlinie Entsiegelung
Die Förderrichtlinie der Stadt Ratingen für Entsiegelung von Gewerbeflächen ist am 07.08.2023 in Kraft getreten.
Zuständiges Amt

 

Klimaschutzmanagement

 Benjamin Reichpietsch

Lintorfer Str. 38
Raum 1.09

Telefon
02102 550-6732

E-Mail
benjamin.reichpietsch@ratingen.de