Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an § 1 der Straßenverkehrsordnung halten, dann machen wir den größten Schritt hin zu einer größtmöglichen Verkehrssicherheit auf unseren Straßen und Wegen. Der Paragraf fordert eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme von den Verkehrsteilnehmern. Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
Durch ihr eigenes Verhalten können auch Sie persönlich dazu beitragen, ihre Sicherheit beim Radfahren und die der anderen Verkehrsteilnehmer deutlich zu erhöhen.Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und fahren Sie vorsichtig. Machen Sie sich klar, dass Sie als Radfahrer nicht immer gesehen werden (können) und rechnen Sie damit, dass andere Fehler machen können.
Gut ist es, wenn sie beim Radfahren nach außen selbstbewusst fahren, jedoch innerlich defensiv denken. Verhalten Sie sich eindeutig (z.B. beim Handzeichen geben oder beim Einordnen zum Abbiegen). Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern, um zu erkennen, ob Sie gesehen werden oder wie der andere sich verhalten wird. Und fahren Sie vorausschauend, um den Überblick über die Verkehrssituation zu bewahren.
Vor allem auf Wegen, die Sie gemeinsam mit Fußgängern nutzen, sollten Sie Rücksicht üben und ihr Überholen mit Klingelzeichen ankündigen. Hunde und kleine Kinder können überraschend in den Fahrweg laufen und ältere Leute, denen Sie sich von hinten nähern, nehmen Sie oft erst durch das Klingeln wahr.Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält ein Rechtsfahrgebot, das auch von Radfahrern beim Fahren auf der Fahrbahn eingehalten werden muss. Als Radfahrer müssen Sie jedoch nur soweit rechts fahren, wie es Ihnen möglich ist, ohne Ihre eigene Gesundheit zu gefährden oder sich beim Einscheren zwischen zwei parkenden Kraftfahrzeugen am Fahrbahnrand selbst behindern. Eine unnötige Behinderung des übrigen Verkehrs darf von Ihnen als Radfahrer jedoch auch nicht erfolgen.
Halten sie also ausreichend Abstand und schaffen Sie sich so eine eigene Sicherheitszone. Beim Fahren auf der Fahrbahn darf es zum Bordstein ruhig bis zu 1 m sein, so entsteht Platz zu unebenen Abflussrinnen, hervorstehenden Gullydeckeln oder zu Fußgängern, die unaufmerksam die Fahrbahn betreten. Neben parkenden Autos sollte der Abstand in der Regel eine geöffnete Türbreite (1-2 m) betragen, falls sich überraschend die Türen öffnen.Beharren Sie nicht auf Ihr Recht. Auch wenn Sie beim Geradeausfahren an Kreuzungen an stehenden, rechtsabbiegenden Fahrzeugen vorbeifahren dürfen, denken sie daran, dass Sie eventuell vom Fahrer nicht gesehen werden. Halten Sie zu abbiegenden Autos und Lastwagen einen Sicherheitsabstand, bei engen Zwischenräumen zwischen Bordstein und Fahrzeug bleiben Sie auch an einer roten Ampel lieber hinter den Fahrzeugen stehen und lassen Sie diese zunächst abbiegen. Je größer das abbiegende Fahrzeug ist, desto größer ist auch der tote Winkel, in dem Sie vom Fahrer nicht gesehen und damit nicht berücksichtigt werden können. Beachten Sie die Regel: Große Räder - großer Abstand!
Denken Sie auch als Autofahrer an den Schulterblick und daran, Ihr Abbiegen über das Blinklicht anzuzeigen. Radfahrer und Fußgänger sind darauf angewiesen, um die Verkehrssituation richtig einschätzen zu können!Fahren sie immer in der vorgeschriebenen, richtigen Richtung auf dem Radweg. Autofahrer, die in eine Straße einbiegen oder Fußgänger die die Straße überqueren wollen, rechnen nicht damit, dass Radfahrer aus der falschen Richtung kommen. Selbst auf Radwegen, die für beide Fahrtrichtungen freigegeben sind, sollten Sie defensiv fahren und immer damit rechnen, dass Sie an Einmündungen und Grundstückszufahrten nicht gesehen werden, wenn Sie auf der linken Fahrbahnseite unterwegs sind.
Das regelwidrige Fahren auf der linken Seite zählt zu den häufigsten Ursachen von Radverkehrsunfällen!Halten Sie sich an die Verkehrsregeln, zeigen Sie mit dem Arm an, wenn Sie abbiegen wollen und berücksichtigen Sie die Ampelsignale und Vorfahrtsregeln. Zu ihrer eigenen Sicherheit!
Alkohol führt zu einer veränderten Risikowahrnehmung und verlangsamten Reaktionen. Bei Verwicklung in einen Verkehrsunfall können bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen drohen. Fahren Sie deshalb grundsätzlich ohne Alkoholeinfluss, im Zweifel lassen Sie Ihr Rad lieber stehen.Sorgen Sie dafür, dass Sie immer mit einem verkehrssicheren, funktionstüchtigen Fahrrad mit guter Beleuchtung und guten Bremsen unterwegs sind. Kontrollieren Sie Ihr Rad regelmäßig, jedoch mindestens zweimal im Jahr oder lassen Sie Ihr Rad in einer Werkstatt überprüfen.
Denken Sie auch daran, dass Sie ihr Gepäck am Fahrrad so befestigen, dass es weder herunterfallen, abrutschen oder die Laufräder blockieren kann. Am besten benutzen Sie spezifische Fahrradtaschen und -körbe für einen sicheren Transport.Herr Willke
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