Meist erlernen Kinder bereits im Kindergartenalter das Fahrradfahren. Von Anfang an sollten Kinder nur mit sicherem Helm auf dem Kopf unterwegs sein. Als Vorstufe zum Radfahren bietet sich neben dem Roller insbesondere das Laufrad an. Damit erlernen Kinder sowohl das Gleichgewichthalten als auch schon die Position des Radfahrens, und schaffen so den fließenden Übergang vom Laufen zum Radfahren. Der Umstieg zum Pedalantrieb gelingt danach „kinderleicht" und sicher, auch ohne Stützräder.
Bis Kinder jedoch eigenverantwortlich als Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen können, dauert es lang. Kinder müssen ihr Fahrrad beherrschen, einhändig fahren können und sich umschauen können ohne zu schlingern.
Zudem müssen sie lernen, die Verkehrssituationen richtig einzuschätzen. Kinder haben eine eigene (nicht erwachsene) Wahrnehmung von Geschwindigkeiten und Verkehrsabläufen. Sie können Gefahrensituationen oft noch nicht richtig einschätzen und meistens fehlt ihnen aufgrund ihrer Körpergröße der Überblick über die Verkehrssituation.
Kinder lernen das richtige Verkehrsverhalten auf dem Fahrrad vor allem durch Übung und das gute Vorbild der Eltern. Bereits der Weg zum Kindergarten in Begleitung der Eltern kann eine gute Trainingsstrecke sein. Mit Beginn der Schulzeit können Wege zu den Freunden und zu Freizeitaktivitäten genutzt werden, um das richtige Verhalten mit dem Fahrrad zu üben.
Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren. Im Alter zwischen 8 und 10 Jahren, darf das Kind sowohl auf dem Gehweg als auch schon mit auf der Straße bzw. dem Radweg fahren. Die Entscheidung sollte sich nach der jeweiligen Verkehrssituation als auch danach richten, wie sicher Ihr Kind bereits auf dem Rad unterwegs ist. In dieser Zeit ist es wichtig, das Radfahren in Begleitung eines Erwachsenen im Straßenverkehr zu üben. Zu Beginn sind es die verkehrsarmen Tempo-30-Straßen, auf denen das Kind mitfahren sollte. Je sicherer das Kind im Straßenverkehr wird, desto schwierigere Situationen traut es sich in Begleitung eines Erwachsenen zu. In den Grundschulen findet dann im 3. und 4. Schuljahr eine Radfahrausbildung statt, mit der die Verkehrsregeln und das Fahren geübt werden. Ab dem Alter von 10 Jahren müssen auch Kinder auf dem Radweg bzw. auf der Fahrbahn fahren, dann gelten für sie die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Viele Kinderfahrräder sind aus rechtlicher Sicht Spielgeräte und keine Fahrzeuge nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für die Sicherheit Ihres Kindes ist es jedoch wichtig, dass es ein voll funktionstüchtiges und verkehrssicheres Kinderstraßenrad fährt. Das bedeutet, dass der Rahmen des Rades der Größe des Kindes entsprechen soll, Lenkung und Pedale müssen im Sitzen gut erreichbar sein. Wenn das Kind auf dem Sattel sitzt, sollten beide Beine den Boden berühren. Für den Anfang sollte das Fahrrad eine funktionierende Rücktrittbremse haben, da die kleinen Kinderhände meist nicht die Größe und Kraft besitzen, die Bremsgriffe am Lenker sicher zu bedienen. Das Rad sollte zudem mit Klingel, Beleuchtung und Rückstrahlern, Reflektoren an Speichen und Pedalen sowie der richtigen Bereifung ausgestattet sein.Montag - Freitag:
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Herr Willke
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