Pressemitteilungen zur CO-Pipeline der Stadt Ratingen

6. September 2012:
Ratinger Bürgerinfo zur CO-Pipeline am 13. September

Im Kampf gegen die CO-Pipeline der Bayer Material Science GmbH, deren Unterlagen zur Planänderung zurzeit in allen betroffenen Kommunen öffentlich ausliegen, holt die Stadt Ratingen die Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot und lädt ein zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 13. September 2012, 18 Uhr, in der DumeklemmerHalle-Stadthalle Ratingen, Schützenstraße 1. Weiterlesen »

20. August 2012:
Änderungsantrag zur CO-Pipeline liegt aus - Bürgerinfo am 13. September

Nächste Runde in Sachen CO-Pipeline: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat inzwischen den Planänderungsantrag der Bayer Material Science GmbH für den Betrieb einer Kohlenmonoxid-Pipeline von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen geprüft und nun zur öffentlichen Auslegung freigegeben. Die Unterlagen zur Planänderung liegen zeitgleich vom 22. Weiterlesen »

26. Mai 2011
Birkenkamp: „Inbetriebnahme der CO-Pipeline auf absehbare Zeit ausgeschlossen“

Auch in Ratingen ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2011, das in Sachen CO-Pipeline die Rechtswidrigkeit der bisherigen Planfeststellung festgestellt hat, mit Freude und ...  Pressemitteilung weiterlesen oder andere Meldungen der Pressestelle.

28. Mai 2009
CO-Pipeline: Betrieb weiterhin untersagt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag, 26. Mai 2009, einen Eilantrag der Bayer Material Science AG abgelehnt und damit den Betrieb der CO-Pipeline vor allem aus Sicherheitsgründen untersagt. Es darf also weiterhin kein Kohlenmonoxid durch die fast fertig gestellte Rohrleitung von Dormagen nach Krefeld (und teils über Ratinger Gebiet) strömen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster über die Klagen von privaten Anwohnern und  betroffener Städte steht noch aus.

14. Mai 2009
CO-Pipeline: Erneute Erörterung beim Verwaltungsgericht vor Entscheidung Ende Mai

In einem Erörterungstermin bei der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 12. Mai 2009 haben die Richter angekündigt, voraussichtlich in der letzten Maiwoche über den Eilantrag der Bayer-Anwälte zu entscheiden. Die Bayer Material Science AG möchte erreichen, dass sie die Kohlenmonoxid-Pipeline in Betrieb nehmen darf, bevor das Oberverwaltungsgericht in Münster über die Klagen der privaten Anwohner und betroffenen Städte entschieden hat.

Am vergangenen Dienstag wurden hierzu bei dem Gerichtstermin unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Vielzahl technischer Fragen mit den Verfahrensbeteiligten erörtert. Es bleibt abzuwarten, ob das Verwaltungsgericht wie schon im August 2007 zu Gunsten der Bezirksregierung und der Bayer AG entscheiden wird.

Ratingens Bürgermeister Harald Birkenkamp ist sich sicher, dass eine vorzeitige Inbetriebnahme verhindert werden wird und kündigt an, dass gegen eine für die betroffenen Gemeinden und Bürger negative Entscheidung sofort Beschwerde eingelegt wird. Selbst wenn das Verwaltungsgericht zu Gunsten der Bayer AG entscheiden sollte, kann nicht sofort Kohlenmonoxid durch die Leitung fließen. Es wären noch eine Vielzahl von Entscheidungen und Genehmigungen erforderlich.

Birkenkamp macht deutlich: „Bevor für eine Inbetriebnahme überhaupt alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Oberverwaltungsgericht in der Hauptsache entschieden haben. Ich bin mir ganz sicher, dass dann endgültig im Sinne der Bürger entschieden und die CO-Pipeline verhindert wird."

2. September 2008
Resolution des Rates der Stadt Ratingen

Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 2. September 2008 die folgende Resolution beschlossen:

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Rüttgers,

bereits im August 2007 sind Sie, Herr Ministerpräsident, vom Rat der Stadt Ratingen gebeten worden, dafür Sorge zu tragen, dass die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitung zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxyd von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen der Firma Bayer Material Science AG aufgehoben wird. Alternativ sind Sie aufgefordert worden, zumindest ein Einvernehmen zwischen den zuständigen Behörden und der Firma Bayer herzustellen, dass diese bis zum Abschluss der anhängigen gerichtlichen Verfahren freiwillig ihre Arbeiten an der Kohlenmonoxid-Pipeline einstellt.

Wie begründet diese Forderungen gewesen sind, zeigen die schweren Chemieunfälle in Köln-Worringen im März 2008, in Mönchengladbach und zuletzt in Wülfrath im August 2008. Bei dem Gasunfall in einer Mönchengladbacher Lackfabrik erlitten 107 Menschen zum Teil schwere Kohlendioxydvergiftungen. Kohlendioxyd ist ein weitaus weniger giftiges Gas als Kohlenmonoxyd. Ein vergleichbarer Austritt von Kohlenmonoxyd hätte verheerende Folgen gehabt, da die Bayer-Pipeline unmittelbar an Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten und sonstigen Einrichtungen entlang verlegt wird.

Es ist angesichts dieser Ereignisse unverständlich, dass die Firma Bayer unbekümmert die Kohlenmonoxid-Pipeline weiter baut und trotz erheblicher Sicherheitsbedenken vollendete Tatsachen schafft. Mit dem Versuch, durch Planänderungen und Planergänzungen den Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 nachzubessern, sollen nunmehr die vom Oberverwaltungsgericht Münster geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Planfeststellungsbeschlusses beseitigt werden.

Weder die bereits erfolgte Planänderung hinsichtlich der Beschränkung des Betriebsdrucks der Rohrfernleitungsanlage auf 13,5 bar noch sonstige beabsichtigte Planänderungen sind jedoch geeignete Mittel, um den Ängsten und Sorgen der Ratinger Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Wir äußern daher unser Unverständnis, dass angesichts der schweren Gasunfälle in jüngster Zeit die Kohlenmonoxid-Pipeline trotz nach wie vor bestehender erheblicher Sicherheitsrisiken in unmittelbarer Nähe von dicht besiedelten Wohngebieten durch Ratingen und andere Kommunen verlaufen soll.

Über 93.300 von den Bürgerinitiativen gesammelte Unterschriften für einen sofortigen Baustopp zeigen, dass die Empörung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger mittlerweile einem politischen Flächenbrand gleich kommt. Die von der Kohlenmonoxyd-Pipeline betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Ängste und Sorgen ernst genommen werden.

Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass von Regierungsseite, dem zuständigen Regierungspräsidenten und auch von Politikern nur vermeintlich tröstende Worte gesprochen werden, man „nehme die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst".

Folgen diesen Worten keine Taten, so entstehen ernstlich begründete Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Sowohl Sie als auch die Mitglieder des Landtages NRW sind für das Wohlergehen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Lande verantwortlich. Die Verantwortung kann nicht, wie bislang geschehen, lediglich auf die Gerichte abgewälzt werden.

Vielmehr sind Regierung und Landtag aufgerufen, endlich das dem Pipelinebau zugrunde liegende Rohrleitungsgesetz aufzuheben. Damit wird auch der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vom 14.02.2007 gegenstandslos. Für die Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes besteht unabhängig von den hinreichend bekannten Sicherheitsrisiken alle Veranlassung, nachdem das OVG Münster bereits begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert hat.

Es geht jetzt allein darum, dass Regierung und Parlament im gesetzgeberischen Bereich das rückgängig machen, was in Form der Pipeline wie ein Alptraum auf den Bürgerinnen und Bürgern lastet. Politische Verantwortung zeigt insbesondere nur derjenige, der offenkundige Fehlentwicklungen stoppt.

Zeigen Sie Verantwortung. Ergreifen Sie die Initiative zur Einleitung des erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens zur Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes und stoppen Sie den Weiterbau.

Wir appellieren an Sie, Herr Ministerpräsident, der Sie für das Wohlergehen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Lande verantwortlich sind, für einen sofortigen Baustopp Sorge zu tragen und Ihrer Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden."

 

8. Februar 2008
Betrieb der CO-Pipeline auch für Ratingen untersagt

Mit Beschluss vom 30.01.2008 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Betrieb der CO-Pipeline auch für den Bereich Ratingen vorerst untersagt. Mit der Entscheidung hebt das Oberverwaltungsgericht den anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 09.05.2007, durch den die Bayer AG die CO-Pipeline auf den Grundstücken der Stadt Ratingen trotz des juristischen Widerstandes der Stadt verlegen durfte. Die von der Bezirksregierung genannten Gründe für die besondere Dringlichkeit und Bedeutung des Vorhabens hält das Oberverwaltungsgericht für nicht überzeugend. Nicht untersagt werden demgegenüber die Bauarbeiten, die im Bereich Ratingen allerdings ohnehin schon weitgehend abgeschlossen sind.

Gegen die Entscheidung des OVG vom 30.01.2008 gibt es keine Rechtsmittel. Die Bayer AG darf also auch im Bereich der Stadt Ratingen bis auf weiteres kein Kohlenmonoxid durch die Pipeline leiten.

Ob es überhaupt irgendwann dazu kommt, wird erst in den Hauptsacheverfahren entschieden, die viele Jahre dauern werden.

18. Dezember 2007
Oberverwaltungsgericht stoppt vorerst Inbetriebnahme der Kohlenmonoxid-Pipeline

Privatkläger vor Gericht erfolgreich

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline, die von Dormagen nach Krefeld/Uerdingen führt, vorläufig untersagt. Ein Baustopp ist jedoch nicht verfügt worden. Der Senat teilt die maßgeblich von Prof. Dr. Muckel in seinem Rechtsgutachten geäußerten Bedenken bzgl. der Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes und den daraus resultierenden Fragen in Bezug auf die Planrechtfertigung. Die im Rohrleitungsgesetz und Planfeststellungsbeschluss festgesetzten Ziele sind nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu unbestimmt: "Das Rohrleitungsgesetz enthält keine Regelung, die eine zumal dauerhafte Sicherung des in seinem § 2 genannten Enteignungszwecks bewirken könnte."

Zum Thema Sicherheitsstandard hält sich das Oberverwaltungsgericht gegenüber dem Verwaltungsgericht Düsseldorf sehr zurück und hat in diesen Eilverfahren hierzu keine weiteren Erwägungen angestellt. Als problematisch wurde jedoch die unzureichenden Abwägung der Genehmigungsbehörde hinsichtlich des Trassenverlaufs angesehen. Hier war von den privaten Klägern und den Kommunen stets kritisiert worden, dass beide Bayer-Werke linksrheinisch liegen, die Trasse jedoch überwiegend rechtsrheinisch verläuft.

Das Oberverwaltungsgericht hat bezüglich der Tenorierung rein praktische Erwägungen angestellt. Man hält es für einfacher und letztlich auch kostengünstiger, die Rohrleitung zu Ende zu bauen, anstatt jetzt über Jahre hinweg offene Baustellen zu sichern, was gerade unter dem Gesichtspunkt der Korrosion erhebliche Probleme mit sich gebracht hätte. Aus diesem Grunde beschränkt sich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen auf den Betrieb der Kohlenmonoxid-Rohrfernleitungsanlage.

Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts steht allerdings auch fest, dass durch die Pipeline kein Kubikmeter Kohlenmonoxid fließt, solange über die Hauptsacheverfahren nicht entschieden ist. Mit den vorliegenden Beschlüssen vom 17.12.2007 ist in den Beschwerdeverfahren der Privatkläger entschieden, jedoch noch nicht über die Anträge der Städte Monheim und Ratingen bzw. der Bahnen der Stadt Monheim GmbH. In Konsequenz der von dem Oberverwaltungsgericht angestellten praktischen Erwägungen ist noch offen, wie über diese Anträge der Kommunen entschieden werden wird. Gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts vom 17.12.2007 gibt es kein Rechtsmittel. Das bedeutet, dass bis zu einer Entscheidung über die Hauptsacheverfahren keine Inbetriebnahme der CO-Pipeline erfolgen darf.

Bürgermeister Birkenkamp freut sich über den Erfolg der Privatkläger und ist zuversichtlich, dass die Inbetriebnahme der Pipeline dauerhaft verhindert werden kann.

30. August 2007
CO-Pipeline: Stadt lädt zu Informationsveranstaltung

Die geplante Verlegung einer Kohlenmonoxydleitung durch die Bayer AG sorgt seit Monaten für Unruhe bei den betroffenen Städten und vor allem bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern. Die CO-Pipeline führt auch über Ratinger Stadtgebiet. Bürgermeister Harald Birkenkamp lädt alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung samt Podiumsdiskussion am 07.09.2007 um 19 Uhr in die Stadthalle Ratingen, Schützenstraße 1, ein.

Wegen erheblicher sicherheitstechnischer und rechtlicher Bedenken gegen den Leitungsbau hat die Stadt Ratingen - so wie auch andere Städte im Kreis Mettmann - verschiedene Verfahren beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf eingeleitet. Gleichwohl darf die Firma Bayer die umstrittene Leitung bauen und tut dies auch seit geraumer Zeit. „Ich möchte dem großen Interesse und auch den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nachkommen. Bei der Informationsveranstaltung haben sie die Möglichkeit, sich vor allem über rechtliche Fragen zu informieren", so Bürgermeister Harald Birkenkamp.

Die Informationsveranstaltung wird in Form einer Podiumsdiskussion durchgeführt. Neben Bürgermeister Harald Birkenkamp stehen auf dem Podium als weitere Teilnehmer zur Verfügung: Dr. Thomas Dünchheim (Bürgermeister der Stadt Monheim), Prof. Dr. jur. Stefan Muckel (Universität Köln), Prof. Dr. Gerd Falkenhain (Technische Hochschule Bochum), Kreisbrandmeister Friedrich-Ernst Martin, Baudezernent Dr. Ulf-Roman Netzel und Dieter Donner (BUND Hilden). Die Moderation übernimmt der Journalist Ludolf Schulte.

29. August 2007
Landesparlament soll Verantwortung in Sachen CO-Pipeline übernehmen

Gemeinsame Pressemitteilung der Bürgermeister der Städte Langenfeld, Monheim und Ratingen

Als Brüskierung des kommunalen Raums bezeichnen die Bürgermeister der Städte Langenfeld, Monheim und Ratingen, Magnus Staehler, Dr. Thomas Dünchheim und Harald Birkenkamp die vor laufenden Kameras gemachten Äußerungen des Landtagsabgeordneten Hans-Dieter Clauser (CDU), der sich vor der Landtags-Entscheidung für den Bau der COPipeline von Dormagen nach Uerdingen eine Information über die Gefahren und Bedenken aus den Reihen der Bürgermeister der betroffenen Städte gewünscht hätte.

„Wofür wurden Vertreter in den Landtag gewählt, wenn wir als kommunale Entscheider jeden Beschluss auf Unbedenklichkeit prüfen müssen?", fragen sich die Bürgermeister der Kreisstädte.

Hier werde versucht, den Schwarzen Peter den Städten zuzuschieben. Die Verantwortung liege nach Aussage von Staehler, Dünchheim und Birkenkamp eindeutig beim Landesparlament, das durch seinen einstimmigen (!) Beschluss den Pipeline-Bau und alle damit verbundenen Folgen erst möglich machte.

Hier sollten Ursache und Wirkung nicht verwechselt werden, denn erst das durch das Landesparlament erlassene Gesetz wurden die planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau der Leitung geschaffen.

Dabei beseitige man das Problem nicht mit Plazebo-Veranstaltungen á la Runder Tisch, sondern durch Taten in den Gremien, in denen man Einfluss nehmen könne.

„Wir bleiben auf Kurs und fordern das Landesparlament auf, sich unverzüglich für einen sofortigen Baustopp stark zu machen. Wir sollten uns in dieser Phase der Diskussion nicht gegenseitig die Schuld zuschieben, sondern darüber hinaus gemeinsam mit den Bürgerinitiativen versuchen, alle noch bestehenden Möglichkeiten eines gerichtlich erwirkten Baustopps auszuloten", so die drei Bürgermeister.

23. August 2007
Informationen zur CO-Pipeline

In Ratingen und betroffenen Gemeinden sprechen sich viele Bürgerinnen und Bürger gegen den Bau der geplanten CO-Pipeline aus. Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 23. August 2007 einstimmig eine Resolution beschlossen, in der Herr Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gebeten wird, seine Behörden anzuweisen, für einen sofortigen Baustopp der Kohlenmonoxid-Pipeline Sorge zu tragen.

23. August 2007
Stadt beschließt Resolution an Ministerpräsidenten

Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 23. August 2007 einstimmig eine Resolution beschlossen, in der Herr Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gebeten wird, seine Behörden anzuweisen, für einen sofortigen Baustopp der Kohlenmonoxid-Pipeline Sorge zu tragen.

Resolution des Rates der Stadt Ratingen

"Es ist dringend erforderlich, dass die sofortige Vollziehung in den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen der Firma Bayer Material Science AG vom 14.02.2007 aufgehoben wird oder aber zumindest ein Einvernehmen zwischen den zuständigen Behörden und der Firma Bayer Material Science AG hergestellt wird, dass diese bis zum Abschluss der anhängigen gerichtlichen Verfahren freiwillig ihre Arbeiten an der Kohlenmonoxid-Pipeline einstellen.

Bereits in der gemeinsamen Resolution der Bürgermeister der betroffenen kreisangehörigen Kommunen sowie des Landrates des Kreises Mettmann ist darauf hingewiesen worden, dass eine rechtsgutachterliche Prüfung ergeben hat, dass das vom Nordrhein-Westfälischen Landtag erlassene Rohrleitungsgesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht Stand hält.

Des Weiteren konstatiert das Gutachten von Prof. Dr. Ing. Gerd Falkenhain zur technischen Beurteilung des Projektes der Kohlenmonoxidleitungen vom 15. Mai 2007 erhebliche Sicherheitsrisiken. Im gesamten Bundesgebiet existiert bisher keine einzige planfestgestellte Kohlenmonoxidleitung, die in der unmittelbaren Nähe von dicht besiedelten Gebieten und Wohnbebauung verläuft.

Die Empörung in der Ratinger Bürgerschaft - und auch in den anderen betroffenen kreisangehörigen Kommunen - hat inzwischen eine Dimension angenommen, die einem politischen Flächenbrand gleich kommt. Täglich setzen sich besorgte Bürgerinnen und Bürger mit uns in Verbindung und bitten darum, dafür Sorge zu tragen, dass diese gefährliche Giftleitung niemals in Betrieb genommen wird.

Die Bürgerinnen und Bürger haben Angst vor einem Gasaustritt, da bereits sehr geringe Konzentrationen von Kohlenmonoxid zu ernsthaften Gesundheitsschäden oder zum Tode führen können.

Angesichts der zunehmenden Sorge terroristischer Anschläge ist es für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ratingen nicht nachvollziehbar, dass eine solche Pipeline durch dicht besiedelte Gebiete verlaufen soll. Dies, obwohl die oberirdischen Ventilstationen weder mit einer Leckerkennung ausgerüstet noch gegen beabsichtigte oder unbeabsichtigte Fremdeinwirkungen hinreichend gesichert sind.

Wir äußern unser Unverständnis, dass nicht zeitgleich mit der Baugenehmigung auch ein Betriebs- und Sicherheitskonzept vorgelegt und insgesamt dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegt wurde.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie sind für das Wohlergehen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen verantwortlich. Wir appellieren daher an Sie, die umfassend begründeten Sicherheitsbedenken gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline und die damit verbundenen Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und für eine sofortige Einstellung der Arbeiten Sorge zu tragen."

21. August 2007
CO-Pipeline: Verwaltungsgericht sieht Aufklärungsbedarf

Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat in einer mehr als zehnstündigen Verhandlung (am 21. August 2007) über die CO-Pipeline verhandelt. Das Gericht sah Aufklärungsbedarf bei einer Vielzahl von technischen Fragen: Sowohl die Transportkapazität als auch die unterschiedlichen Angaben in den Antragsunterlagen und dem Planfeststellungsbeschluss zu den Druckverhältnissen sowie die Geeignetheit des eingesetzten Stahls kamen zur Sprache, ebenso die Funktion der Leckerkennung und der insbesondere von Herrn Prof. Dr. Falkenhain kritisierte Aufbau der Schieberstationen.
Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist für die erste Hälfte September 2007 zu rechnen.

13. Juli 2007
CO-Pipeline: Stadt Ratingen bleibt konsequent

„Im gerichtlichen Verfahren gegen den Besitzeinweisungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau einer Kohlenmonoxydpipeline bleibt die Stadt Ratingen konsequent bei ihrer Haltung". Dies teilt Bürgermeister Harald Birkenkamp mit. „Ich habe mir von meinem Kollegen Dr. Dünchheim aus Monheim das technische Gutachten von Prof. Falkenhain geben lassen. Da erkennt man selbst als technischer Laie, dass Ungereimtheiten zwischen Planfeststellungsbeschluss und TÜV-Gutachten bestehen."

Prof. Dr. Gerd Falkenheim führt in seinem Gutachten aus, Kohlenmonoxyd sei ein deutlich gefährlicheres Gas als alle anderen derzeit in Fernleitungen transportierten Gase. Es sei nicht nur nicht brennbar und hochgradig giftig, sondern geruchs-, farb- und geschmacksneutral und deshalb für den Menschen sensorisch nicht wahrnehmbar. Bereits sehr geringe Konzentrationen führten daher zu ernsthaften Gesundheitsschäden oder sogar zum Tode.

Daher bestehe gerade in dicht besiedelten Gebieten die Notwendigkeit, bereits kleinste Lecks zuverlässig zu erkennen. Im Übrigen, so der Gutachter, seien die Antragsunterlagen in wichtigen Punkten widersprüchlich, zum Beispiel bei den Angaben zum Betriebsdruck. Besonderer Schwachpunkt seien die oberirdischen Ventilstationen, die weder mit einer Leckerkennung ausgerüstet noch gegen unbeabsichtigte und beabsichtigte Fremdeinwirkungen hinreichend gesichert seien. „Das macht das Sicherheitskonzept im Ergebnis wertlos. Eine präzise Leckerkennung ist nicht gewährleistet."

Bürgermeister Harald Birkenkamp: „Nach diesem Gutachten und den Ausführungen von Prof. Muckel zur Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes muss die Firma Bayer den Pipelinebau überdenken. Wer sich jetzt auf die formale Ebene zurückzieht, nimmt die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst."

Am vergangenen Donnerstag (12.07.2007) hatte Prof. Dr. Stefan Muckel von der Universität Köln in Monheim sein Gutachten auf einer Pressekonferenz in Monheim, an der auch Bürgermeister Birkenkamp teilnahm, vorgestellt. „Bereits in dem von der Stadt Ratingen geführten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen den Besitzeinweisungsbeschluss ist auf die Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes hingewiesen worden", so Bürgermeister Birkenkamp. Ferner seien von der Stadt Ratingen erhebliche Sicherheitsbedenken geltend gemacht worden und gerügt worden, dass Standort- und Trassenalternativen wie eine linksrheinische Trassenführung von der Bezirksregierung nicht geprüft worden sind.

Bürgermeister Birkenkamp betont, dass von der Stadt Ratingen weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Bau der Pipeline zu verhindern.