Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag, 26. Mai 2009, einen Eilantrag der Bayer Material Science AG abgelehnt und damit den Betrieb der CO-Pipeline vor allem aus Sicherheitsgründen untersagt. Es darf also weiterhin kein Kohlenmonoxid durch die fast fertig gestellte Rohrleitung von Dormagen nach Krefeld (und teils über Ratinger Gebiet) strömen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster über die Klagen von privaten Anwohnern und betroffener Städte steht noch aus.
In einem Erörterungstermin bei der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf am 12. Mai 2009 haben die Richter angekündigt,
voraussichtlich in der letzten Maiwoche über den Eilantrag der
Bayer-Anwälte zu entscheiden. Die Bayer Material Science AG möchte
erreichen, dass sie die Kohlenmonoxid-Pipeline in Betrieb nehmen darf,
bevor das Oberverwaltungsgericht in Münster über die Klagen der
privaten Anwohner und betroffenen Städte entschieden hat.
Am vergangenen Dienstag wurden hierzu bei dem Gerichtstermin unter
Ausschluss der Öffentlichkeit eine Vielzahl technischer Fragen mit den
Verfahrensbeteiligten erörtert. Es bleibt abzuwarten, ob das
Verwaltungsgericht wie schon im August 2007 zu Gunsten der
Bezirksregierung und der Bayer AG entscheiden wird.
Ratingens Bürgermeister Harald Birkenkamp ist sich sicher,
dass eine vorzeitige Inbetriebnahme verhindert werden wird und kündigt
an, dass gegen eine für die betroffenen Gemeinden und Bürger negative
Entscheidung sofort Beschwerde eingelegt wird. Selbst wenn das
Verwaltungsgericht zu Gunsten der Bayer AG entscheiden sollte, kann
nicht sofort Kohlenmonoxid durch die Leitung fließen. Es wären noch
eine Vielzahl von Entscheidungen und Genehmigungen erforderlich.
Birkenkamp macht deutlich: „Bevor für eine Inbetriebnahme
überhaupt alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das
Oberverwaltungsgericht in der Hauptsache entschieden haben. Ich bin mir
ganz sicher, dass dann endgültig im Sinne der Bürger entschieden und
die CO-Pipeline verhindert wird."
Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 2. September 2008 die folgende Resolution beschlossen:
„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Rüttgers,
bereits im August 2007 sind Sie, Herr Ministerpräsident, vom Rat der Stadt Ratingen gebeten worden, dafür Sorge zu tragen, dass die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitung zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxyd von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen der Firma Bayer Material Science AG aufgehoben wird. Alternativ sind Sie aufgefordert worden, zumindest ein Einvernehmen zwischen den zuständigen Behörden und der Firma Bayer herzustellen, dass diese bis zum Abschluss der anhängigen gerichtlichen Verfahren freiwillig ihre Arbeiten an der Kohlenmonoxid-Pipeline einstellt.
Wie begründet diese Forderungen gewesen sind, zeigen die schweren Chemieunfälle in Köln-Worringen im März 2008, in Mönchengladbach und zuletzt in Wülfrath im August 2008. Bei dem Gasunfall in einer Mönchengladbacher Lackfabrik erlitten 107 Menschen zum Teil schwere Kohlendioxydvergiftungen. Kohlendioxyd ist ein weitaus weniger giftiges Gas als Kohlenmonoxyd. Ein vergleichbarer Austritt von Kohlenmonoxyd hätte verheerende Folgen gehabt, da die Bayer-Pipeline unmittelbar an Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten und sonstigen Einrichtungen entlang verlegt wird.
Es ist angesichts dieser Ereignisse unverständlich, dass die Firma Bayer unbekümmert die Kohlenmonoxid-Pipeline weiter baut und trotz erheblicher Sicherheitsbedenken vollendete Tatsachen schafft. Mit dem Versuch, durch Planänderungen und Planergänzungen den Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 nachzubessern, sollen nunmehr die vom Oberverwaltungsgericht Münster geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Planfeststellungsbeschlusses beseitigt werden.
Weder die bereits erfolgte Planänderung hinsichtlich der Beschränkung des Betriebsdrucks der Rohrfernleitungsanlage auf 13,5 bar noch sonstige beabsichtigte Planänderungen sind jedoch geeignete Mittel, um den Ängsten und Sorgen der Ratinger Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Wir äußern daher unser Unverständnis, dass angesichts der schweren Gasunfälle in jüngster Zeit die Kohlenmonoxid-Pipeline trotz nach wie vor bestehender erheblicher Sicherheitsrisiken in unmittelbarer Nähe von dicht besiedelten Wohngebieten durch Ratingen und andere Kommunen verlaufen soll.
Über 93.300 von den Bürgerinitiativen gesammelte Unterschriften für einen sofortigen Baustopp zeigen, dass die Empörung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger mittlerweile einem politischen Flächenbrand gleich kommt. Die von der Kohlenmonoxyd-Pipeline betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Ängste und Sorgen ernst genommen werden.
Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass von Regierungsseite, dem zuständigen Regierungspräsidenten und auch von Politikern nur vermeintlich tröstende Worte gesprochen werden, man „nehme die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst".
Folgen diesen Worten keine Taten, so entstehen ernstlich begründete Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Sowohl Sie als auch die Mitglieder des Landtages NRW sind für das Wohlergehen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Lande verantwortlich. Die Verantwortung kann nicht, wie bislang geschehen, lediglich auf die Gerichte abgewälzt werden.
Vielmehr sind Regierung und Landtag aufgerufen, endlich das dem Pipelinebau zugrunde liegende Rohrleitungsgesetz aufzuheben. Damit wird auch der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vom 14.02.2007 gegenstandslos. Für die Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes besteht unabhängig von den hinreichend bekannten Sicherheitsrisiken alle Veranlassung, nachdem das OVG Münster bereits begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert hat.
Es geht jetzt allein darum, dass Regierung und Parlament im gesetzgeberischen Bereich das rückgängig machen, was in Form der Pipeline wie ein Alptraum auf den Bürgerinnen und Bürgern lastet. Politische Verantwortung zeigt insbesondere nur derjenige, der offenkundige Fehlentwicklungen stoppt.
Zeigen Sie Verantwortung. Ergreifen Sie die Initiative zur Einleitung des erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens zur Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes und stoppen Sie den Weiterbau.
Wir appellieren an Sie, Herr Ministerpräsident, der Sie für das Wohlergehen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Lande verantwortlich sind, für einen sofortigen Baustopp Sorge zu tragen und Ihrer Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden."
Mit Beschluss vom 30.01.2008 hat das Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen den Betrieb der CO-Pipeline auch für den
Bereich Ratingen vorerst untersagt. Mit der Entscheidung hebt das
Oberverwaltungsgericht den anders lautenden Beschluss des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Bescheid der Bezirksregierung
Düsseldorf vom 09.05.2007, durch den die Bayer AG die CO-Pipeline auf
den Grundstücken der Stadt Ratingen trotz des juristischen Widerstandes
der Stadt verlegen durfte. Die von der Bezirksregierung genannten
Gründe für die besondere Dringlichkeit und Bedeutung des Vorhabens hält
das Oberverwaltungsgericht für nicht überzeugend. Nicht untersagt
werden demgegenüber die Bauarbeiten, die im Bereich Ratingen allerdings
ohnehin schon weitgehend abgeschlossen sind.
Gegen die Entscheidung des OVG vom 30.01.2008 gibt es keine
Rechtsmittel. Die Bayer AG darf also auch im Bereich der Stadt Ratingen
bis auf weiteres kein Kohlenmonoxid durch die Pipeline leiten.
Ob es überhaupt irgendwann dazu kommt, wird erst in den Hauptsacheverfahren entschieden, die viele Jahre dauern werden.
Privatkläger vor Gericht erfolgreich
Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Inbetriebnahme der
Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline, die von Dormagen nach Krefeld/Uerdingen
führt, vorläufig untersagt. Ein Baustopp ist jedoch nicht verfügt
worden. Der Senat teilt die maßgeblich von Prof. Dr. Muckel in seinem
Rechtsgutachten geäußerten Bedenken bzgl. der Verfassungsmäßigkeit des
Rohrleitungsgesetzes und den daraus resultierenden Fragen in Bezug auf
die Planrechtfertigung. Die im Rohrleitungsgesetz und
Planfeststellungsbeschluss festgesetzten Ziele sind nach Auffassung des
Oberverwaltungsgerichts zu unbestimmt: "Das Rohrleitungsgesetz enthält
keine Regelung, die eine zumal dauerhafte Sicherung des in seinem § 2
genannten Enteignungszwecks bewirken könnte."
Zum Thema Sicherheitsstandard hält sich das
Oberverwaltungsgericht gegenüber dem Verwaltungsgericht Düsseldorf sehr
zurück und hat in diesen Eilverfahren hierzu keine weiteren Erwägungen
angestellt. Als problematisch wurde jedoch die unzureichenden Abwägung
der Genehmigungsbehörde hinsichtlich des Trassenverlaufs angesehen.
Hier war von den privaten Klägern und den Kommunen stets kritisiert
worden, dass beide Bayer-Werke linksrheinisch liegen, die Trasse jedoch
überwiegend rechtsrheinisch verläuft.
Das Oberverwaltungsgericht hat bezüglich der Tenorierung rein
praktische Erwägungen angestellt. Man hält es für einfacher und
letztlich auch kostengünstiger, die Rohrleitung zu Ende zu bauen,
anstatt jetzt über Jahre hinweg offene Baustellen zu sichern, was
gerade unter dem Gesichtspunkt der Korrosion erhebliche Probleme mit
sich gebracht hätte. Aus diesem Grunde beschränkt sich die
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen auf den Betrieb
der Kohlenmonoxid-Rohrfernleitungsanlage.
Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts steht allerdings
auch fest, dass durch die Pipeline kein Kubikmeter Kohlenmonoxid
fließt, solange über die Hauptsacheverfahren nicht entschieden ist. Mit
den vorliegenden Beschlüssen vom 17.12.2007 ist in den
Beschwerdeverfahren der Privatkläger entschieden, jedoch noch nicht
über die Anträge der Städte Monheim und Ratingen bzw. der Bahnen der
Stadt Monheim GmbH. In Konsequenz der von dem Oberverwaltungsgericht
angestellten praktischen Erwägungen ist noch offen, wie über diese
Anträge der Kommunen entschieden werden wird. Gegen die Beschlüsse des
Oberverwaltungsgerichts vom 17.12.2007 gibt es kein Rechtsmittel. Das
bedeutet, dass bis zu einer Entscheidung über die Hauptsacheverfahren
keine Inbetriebnahme der CO-Pipeline erfolgen darf.
Bürgermeister Birkenkamp freut sich über den Erfolg der
Privatkläger und ist zuversichtlich, dass die Inbetriebnahme der
Pipeline dauerhaft verhindert werden kann.
Die geplante Verlegung einer Kohlenmonoxydleitung durch die Bayer
AG sorgt seit Monaten für Unruhe bei den betroffenen Städten und vor
allem bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern. Die CO-Pipeline
führt auch über Ratinger Stadtgebiet. Bürgermeister Harald Birkenkamp
lädt alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung samt
Podiumsdiskussion am 07.09.2007 um 19 Uhr in die Stadthalle Ratingen,
Schützenstraße 1, ein.
Wegen erheblicher sicherheitstechnischer und rechtlicher
Bedenken gegen den Leitungsbau hat die Stadt Ratingen - so wie auch
andere Städte im Kreis Mettmann - verschiedene Verfahren beim
Verwaltungsgericht in Düsseldorf eingeleitet. Gleichwohl darf die Firma
Bayer die umstrittene Leitung bauen und tut dies auch seit geraumer
Zeit. „Ich möchte dem großen Interesse und auch den berechtigten Sorgen
der Bürgerinnen und Bürger nachkommen. Bei der
Informationsveranstaltung haben sie die Möglichkeit, sich vor allem
über rechtliche Fragen zu informieren", so Bürgermeister Harald
Birkenkamp.
Die Informationsveranstaltung wird in Form einer
Podiumsdiskussion durchgeführt. Neben Bürgermeister Harald Birkenkamp
stehen auf dem Podium als weitere Teilnehmer zur Verfügung: Dr. Thomas
Dünchheim (Bürgermeister der Stadt Monheim), Prof. Dr. jur. Stefan
Muckel (Universität Köln), Prof. Dr. Gerd Falkenhain (Technische
Hochschule Bochum), Kreisbrandmeister Friedrich-Ernst Martin,
Baudezernent Dr. Ulf-Roman Netzel und Dieter Donner (BUND Hilden). Die
Moderation übernimmt der Journalist Ludolf Schulte.
Gemeinsame Pressemitteilung der Bürgermeister der Städte Langenfeld, Monheim und Ratingen
Als Brüskierung des kommunalen Raums bezeichnen die Bürgermeister
der Städte Langenfeld, Monheim und Ratingen, Magnus Staehler, Dr.
Thomas Dünchheim und Harald Birkenkamp die vor laufenden Kameras
gemachten Äußerungen des Landtagsabgeordneten Hans-Dieter Clauser
(CDU), der sich vor der Landtags-Entscheidung für den Bau der
COPipeline von Dormagen nach Uerdingen eine Information über die
Gefahren und Bedenken aus den Reihen der Bürgermeister der betroffenen
Städte gewünscht hätte.
„Wofür wurden Vertreter in den Landtag gewählt, wenn wir als
kommunale Entscheider jeden Beschluss auf Unbedenklichkeit prüfen
müssen?", fragen sich die Bürgermeister der Kreisstädte.
Hier werde versucht, den Schwarzen Peter den Städten zuzuschieben.
Die Verantwortung liege nach Aussage von Staehler, Dünchheim und
Birkenkamp eindeutig beim Landesparlament, das durch seinen
einstimmigen (!) Beschluss den Pipeline-Bau und alle damit verbundenen
Folgen erst möglich machte.
Hier sollten Ursache und Wirkung nicht verwechselt werden, denn erst
das durch das Landesparlament erlassene Gesetz wurden die
planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau der Leitung geschaffen.
Dabei beseitige man das Problem nicht mit Plazebo-Veranstaltungen á
la Runder Tisch, sondern durch Taten in den Gremien, in denen man
Einfluss nehmen könne.
„Wir bleiben auf Kurs und fordern das Landesparlament auf, sich
unverzüglich für einen sofortigen Baustopp stark zu machen. Wir sollten
uns in dieser Phase der Diskussion nicht gegenseitig die Schuld
zuschieben, sondern darüber hinaus gemeinsam mit den Bürgerinitiativen
versuchen, alle noch bestehenden Möglichkeiten eines gerichtlich
erwirkten Baustopps auszuloten", so die drei Bürgermeister.
In Ratingen und betroffenen Gemeinden sprechen sich viele Bürgerinnen und Bürger gegen den Bau der geplanten CO-Pipeline aus. Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 23. August 2007 einstimmig eine Resolution beschlossen, in der Herr Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gebeten wird, seine Behörden anzuweisen, für einen sofortigen Baustopp der Kohlenmonoxid-Pipeline Sorge zu tragen.
Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 23. August 2007
einstimmig eine Resolution beschlossen, in der Herr Ministerpräsident
Jürgen Rüttgers gebeten wird, seine Behörden anzuweisen, für einen
sofortigen Baustopp der Kohlenmonoxid-Pipeline Sorge zu tragen.
Resolution des Rates der Stadt Ratingen
"Es ist dringend erforderlich, dass die sofortige Vollziehung in den
Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer
Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von
Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen der Firma Bayer Material
Science AG vom 14.02.2007 aufgehoben wird oder aber zumindest ein
Einvernehmen zwischen den zuständigen Behörden und der Firma Bayer
Material Science AG hergestellt wird, dass diese bis zum Abschluss der
anhängigen gerichtlichen Verfahren freiwillig ihre Arbeiten an der
Kohlenmonoxid-Pipeline einstellen.
Bereits in der gemeinsamen Resolution der Bürgermeister der
betroffenen kreisangehörigen Kommunen sowie des Landrates des Kreises
Mettmann ist darauf hingewiesen worden, dass eine rechtsgutachterliche
Prüfung ergeben hat, dass das vom Nordrhein-Westfälischen Landtag
erlassene Rohrleitungsgesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung
nicht Stand hält.
Des Weiteren konstatiert das Gutachten von Prof. Dr. Ing. Gerd
Falkenhain zur technischen Beurteilung des Projektes der
Kohlenmonoxidleitungen vom 15. Mai 2007 erhebliche Sicherheitsrisiken.
Im gesamten Bundesgebiet existiert bisher keine einzige
planfestgestellte Kohlenmonoxidleitung, die in der unmittelbaren Nähe
von dicht besiedelten Gebieten und Wohnbebauung verläuft.
Die Empörung in der Ratinger Bürgerschaft - und auch in den anderen
betroffenen kreisangehörigen Kommunen - hat inzwischen eine Dimension
angenommen, die einem politischen Flächenbrand gleich kommt. Täglich
setzen sich besorgte Bürgerinnen und Bürger mit uns in Verbindung und
bitten darum, dafür Sorge zu tragen, dass diese gefährliche Giftleitung
niemals in Betrieb genommen wird.
Die Bürgerinnen und Bürger haben Angst vor einem Gasaustritt, da
bereits sehr geringe Konzentrationen von Kohlenmonoxid zu ernsthaften
Gesundheitsschäden oder zum Tode führen können.
Angesichts der zunehmenden Sorge terroristischer Anschläge ist es
für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ratingen nicht
nachvollziehbar, dass eine solche Pipeline durch dicht besiedelte
Gebiete verlaufen soll. Dies, obwohl die oberirdischen Ventilstationen
weder mit einer Leckerkennung ausgerüstet noch gegen beabsichtigte oder
unbeabsichtigte Fremdeinwirkungen hinreichend gesichert sind.
Wir äußern unser Unverständnis, dass nicht zeitgleich mit der
Baugenehmigung auch ein Betriebs- und Sicherheitskonzept vorgelegt und
insgesamt dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegt wurde.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie sind für das Wohlergehen
und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes
Nordrhein-Westfalen verantwortlich. Wir appellieren daher an Sie, die
umfassend begründeten Sicherheitsbedenken gegen die
Kohlenmonoxid-Pipeline und die damit verbundenen Sorgen und Nöte der
Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und für eine sofortige
Einstellung der Arbeiten Sorge zu tragen."
Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat in einer mehr
als zehnstündigen Verhandlung (am 21. August 2007) über die CO-Pipeline
verhandelt. Das Gericht sah Aufklärungsbedarf bei einer Vielzahl von
technischen Fragen: Sowohl die Transportkapazität als auch die
unterschiedlichen Angaben in den Antragsunterlagen und dem
Planfeststellungsbeschluss zu den Druckverhältnissen sowie die
Geeignetheit des eingesetzten Stahls kamen zur Sprache, ebenso die
Funktion der Leckerkennung und der insbesondere von Herrn Prof. Dr.
Falkenhain kritisierte Aufbau der Schieberstationen.
Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist für die erste Hälfte September 2007 zu rechnen.
„Im gerichtlichen Verfahren gegen den Besitzeinweisungsbeschluss der
Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau einer Kohlenmonoxydpipeline bleibt
die Stadt Ratingen konsequent bei ihrer Haltung". Dies teilt
Bürgermeister Harald Birkenkamp mit. „Ich habe mir von meinem Kollegen
Dr. Dünchheim aus Monheim das technische Gutachten von Prof. Falkenhain
geben lassen. Da erkennt man selbst als technischer Laie, dass
Ungereimtheiten zwischen Planfeststellungsbeschluss und TÜV-Gutachten
bestehen."
Prof. Dr. Gerd Falkenheim führt in seinem Gutachten aus,
Kohlenmonoxyd sei ein deutlich gefährlicheres Gas als alle anderen
derzeit in Fernleitungen transportierten Gase. Es sei nicht nur nicht
brennbar und hochgradig giftig, sondern geruchs-, farb- und
geschmacksneutral und deshalb für den Menschen sensorisch nicht
wahrnehmbar. Bereits sehr geringe Konzentrationen führten daher zu
ernsthaften Gesundheitsschäden oder sogar zum Tode.
Daher bestehe gerade in dicht besiedelten Gebieten die
Notwendigkeit, bereits kleinste Lecks zuverlässig zu erkennen. Im
Übrigen, so der Gutachter, seien die Antragsunterlagen in wichtigen
Punkten widersprüchlich, zum Beispiel bei den Angaben zum
Betriebsdruck. Besonderer Schwachpunkt seien die oberirdischen
Ventilstationen, die weder mit einer Leckerkennung ausgerüstet noch
gegen unbeabsichtigte und beabsichtigte Fremdeinwirkungen hinreichend
gesichert seien. „Das macht das Sicherheitskonzept im Ergebnis wertlos.
Eine präzise Leckerkennung ist nicht gewährleistet."
Bürgermeister Harald Birkenkamp: „Nach diesem Gutachten und
den Ausführungen von Prof. Muckel zur Verfassungswidrigkeit des
Rohrleitungsgesetzes muss die Firma Bayer den Pipelinebau überdenken.
Wer sich jetzt auf die formale Ebene zurückzieht, nimmt die Bürgerinnen
und Bürger nicht ernst."
Am vergangenen Donnerstag (12.07.2007) hatte Prof. Dr. Stefan
Muckel von der Universität Köln in Monheim sein Gutachten auf einer
Pressekonferenz in Monheim, an der auch Bürgermeister Birkenkamp
teilnahm, vorgestellt. „Bereits in dem von der Stadt Ratingen geführten
Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen den
Besitzeinweisungsbeschluss ist auf die Verfassungswidrigkeit des
Rohrleitungsgesetzes hingewiesen worden", so Bürgermeister Birkenkamp.
Ferner seien von der Stadt Ratingen erhebliche Sicherheitsbedenken
geltend gemacht worden und gerügt worden, dass Standort- und
Trassenalternativen wie eine linksrheinische Trassenführung von der
Bezirksregierung nicht geprüft worden sind.
Bürgermeister Birkenkamp betont, dass von der Stadt Ratingen
weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den
Bau der Pipeline zu verhindern.