Vermeiden, sortieren - wo bleibt der Rest?
Restmüll, das ist anfallender Abfall, der nicht wieder verwendet werden kann.
Behältergrößen und Abfuhrrhythmus der Mülltonnen
Die grauen Restmülltonnen (60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 140 Liter und 240 Liter) werden alle 14 Tage geleert. Die 60 Liter Tonnen mit einem roten Deckel werden einmal im Monat entsorgt. Die Großcontainer (770 und 1.100 Liter) werden wie bisher wöchentlich entleert. Auf schriftlichen Wunsch kann die Entsorgung ebenfalls alle 14 Tage erfolgen. Die Leerung wird dann gemeinsam mit den grauen Tonnen des Bezirks durchgeführt.
Die Anzahl und Größe der Restmüllbehälter richtet sich danach, wie viele Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldeten sind. Pro Person und Woche werden mindestens 30 Liter berechnet.
Das Mindestlitervolumen von 30 Liter pro Person und Woche kann auf bis zu 13 Litern pro Person und Woche reduziert werden, wenn die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer nachweist, dass Abfälle soweit wie möglich vermeiden und für bereits im Haushalt angefallene Abfälle alle dafür vorgesehenen Verwerungssysteme konsequent genutzt werden.
Bestellungen und Änderungswünsche müssen von der Grundstückseigentünerin/ vom Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwaltung schriftlich gestellt werden.
Berechnungstermin ist immer der Erste des folgenden Monats nach Antragseingang. Der Antrag auf Abfallbehälter ist von der Grundstückseigentümerin / dem Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwaltung schriftlich an die Stadt Ratingen, Kommunale Dienste, zu stellen. Die Gültigkeit der Anträge beträgt mindestens drei Monate.
Die Anträge auf Zuteilung /Änderung von Abfallbehätern sowie die Selbstverpflichtungserklärung finden Sie unten auf der Seite.
Welche Restmülltonne ist die richtige für Sie?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Restmüllbehälter für Sie der Richtige ist, dann schauen Sie einfach in die folgende Tabelle. Hier finden Sie anhand einiger Beispiele schnell das kleinstmögliche Restmüllvolumen pro Woche, sowie die dann zur Verfügung gestellte Behältergröße und -anzahl (in Abhängigkeit der auf dem Grundstück gemeldeten Personenzahl).
Beispiele für das Mindestbehältervolumen
Personenzahl |
Kleinstmögliches Geamtvolumen/ Woche |
Tonnengröße bei 14 tägl. Leerung |
1 | 15 | 60 (wöchentliche Leerung) |
2 | 30 | 60 Liter |
3 | 40 | 80 Liter |
4 | 60 | 120 Liter |
5 | 70 | 140 Liter |
6 | 80 | 2x80 Liter |
7 | 100 | 80 + 120 Liter |
13 | 170 | 80 + 120 + 140 Liter |
29 | 385 | 1 x 770 Liter |
Die Festsetzung des Restabfallbehältervolumens für gewerblich/industriell genutzte Grundstücke erfolgt nach Einwohnergleichwerten (EWG). Das Mindestbehältervolumen ist auf 30 Liter pro EWG und Woche festgesetzt.
Einwohnergleichwerte werden nach folgenden Maßgaben festgesetzt:
Unternehmen/Institutionen |
Bezugsgröße (Beschäftigte/Platz/Bett) |
Einwohnergeleichwert (EWG) |
Krankenhäuser, Kliniken, Wohn-/Pflege-/Kinderheim und ähnliche Einrichtungen |
je Bett/Platz | 1 |
öffentliche Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbsständige Tätige der freien Berufe (Handel-/Industrie-/Versicherungsvertreter) |
je 3 Beschäftigten | 1 |
Schulen, Kindergärten |
je 10 Schüler/-innen, Kinder | 1 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben und ähnliche Einrichtungen |
je Beschäftigtem/-r | 4 |
Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind, Spielhallen, Eisdielen |
je Beschäftigtem/-r | 2 |
Beherbergungsbetriebe |
je 4 Betten | 1 |
Campingplätze, Kleingartenanlagen |
je Stellplatz/ je Kleingar- tenparzelle |
1 |
Lebensmitteleinzel- und Großhandel |
je Beschäftigtem/-r | 2 |
sonstiger einzel- und Großhandel |
je Beschäftigtem/-r | 0,5 |
Industrie, Handwerk und übrige Gewerbe |
je Beschäftigtem/-r | 0,5 |
Auf Antrag kann nach Anhörung der Grundstückseigentümerin/des Grundstückeigentümers und der gewerblich bzw. freiberuflich Tätigen ein geringeres Restmüllbehältervolumen zugelassen werden, wenn schriftlich erklärt und nachgewiesen wird, dass durch Anwendung von verschiedenen Abfallvermeidungsstrategien und konsequenter Abfalltrennung gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Abfälle vermeiden bzw. sortiert werden und dadurch weniger Abfälle zur Beseitigung anfallen. Sofern nachgewiesen wird, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und -verwertung oder dem Recycling durchgeführt werden, kann das Behältervolumen je Einwohnergleichwert auf mindestens 13 Liter pro Woche reduziert werden.
Bei entfallen der Getrennthaltungspflicht ist eine Reduzierung des Mindesttestmüllbehältervolumens nicht zulässig.
Berechnungstermin ist immer der Erste des folgenden Monats nach Antragseingang. Der Antrag auf Abfallbehälter ist von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwaltung schriftlich an die Stadt Ratingen, Kommunale Dienste, zu stellen. Die Gültigkeit der Anträge beträgt mindestens drei Monate.Die Restmüllbehälter bzw. städt. Restmüllsäcke sind am Morgen des Abfuhrtages bis spätestens 6 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend, bereitzustellen.
Die Leerungstermine für die Restmüllbehälter finden Sie hier.
Sortieranleitung für die Restmülltonne:
Was gehört in die Restmülltonne? |
Was gehört nicht in die Restmülltonne? |
√ gekochte und zubereitete Speiseabfälle | Χ Bauschutt |
√ Frittier- und Bratfett | Χ Sonderabfälle |
√ Hygieneartikel, Wegwerfwindeln |
Χ Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. Rasierapparat, Fön, Wecker, Lichterketten |
√ Zigarettenkippen und Asche | Χ Batterien/ Akkus |
√ Staubsaugerbeutel | Χ Starterbatterien |
√ Glühbirnen | Χ Energiesparlampen |
√ Katzenstreu | |
√ Straßenkehricht | |
√ Tapetenreste | |
√ Spültücher, Bürsten | |
√ Stifte, Büroartikel | |
√ kleine Plastikschüsseln und -wannen | |
√ Spielsachen | |
Wenn die Tonne schon voll ist:
Nach Festen oder Renovierungen kommt es schon mal vor, dass die Restmülltonne nicht ausreicht. Verwenden Sie dann die blauen bzw. grauen Restmüllsäcke der Stadt Ratingen (50 Liter). Diese erhalten Sie gegen Gebühr an folgenden Verkaufsstellen. Der städtische Restmüllsack ist der einzige Beistellsack, der bei der Restmüllabfuhr mitgenommen wird, da über den Verkaufspreis die zusätzliche Entsorgung bezahlt wurde.
Name | Straße und Hausnummer | PLZ | Ortsteil |
ACTIV-Apotheke | An der Hoffnung 125 | 40885 | Breitscheid |
Haarmoden Dittrich | Sohlstättenstraße 4 | 40880 | Tiefenbroich |
Post & Lotto Agentur | Ostring 1A | 40882 | Homberg |
Höseler Gertänke Quelle | Eggerscheidtr Str. 12 | 40883 | Hösel |
Zigarren Krings | Marktplatz 3 | 40878 | Zentrum |
Gesundheitszentrum "TuSfit" | Brandsheide 30 | 40885 | Lintorf |
Herz-Apotheke | Duisburger Str. 23 | 40885 | Lintorf |
Post & Shop West | Erfurter Straße 39 | 40880 | West |
Die Anzahl der bereitgestellten Säcke für Restmüll ist auf maximal 10 Stück je Entsorgungstag begrenzt.
Die Restmüllsäcke dürfen die Masse von 15 kg nicht überschreiten.
Tipps für die Befüllung der Restmülltonne in den Sommermonaten
Wenn es im Sommer heiß wird, kann es zur Geruchsentwicklung oder zur Bildung von Maden in den Restmülltonnen kommen. Zunächst einmal zur Beruhigung aller Benutzer von Abfalltonnen, die dieses weiße Getier in den Behältern entdecken: Fliegenmaden, die jugendliche Form von Fliegen, sind harmlos und auf gar keinen Fall gesundheitsschädigend.
Hier einige Tipps, wie Belästigungen eingeschränkt werden können:
Die Toilette ist kein Müllschlucker!
Aufgrund ihrer hohen organischen Anteile fördern Speisereste die Vermehrung von Ratten in der Kanalisation. Die Vorsicht dieser Tiere allem Neuen gegenüber macht die Rattenbekämpfung so schwierig. Beobachten Ratten, dass ein Artgenosse beim Fressen stirbt, rühren die anderen Tiere den Köder nicht mehr an. Besser ist es deshalb, Rattenbefall vorbeugend zu verhindern.
Vorbeugende Maßnahmen gegen Ratten