Graue Tonne - Restmüll

Restmülltonne

Vermeiden, sortieren - wo bleibt der Rest?

Restmüll, das ist anfallender Abfall, der nicht wieder verwendet werden kann.  

Behältergrößen und Abfuhrrhythmus der Mülltonnen

Die grauen Restmülltonnen (60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 140 Liter und 240 Liter) werden alle 14 Tage geleert. Die 60 Liter Tonnen mit einem roten Deckel werden einmal im Monat entsorgt. Die Großcontainer (770 und 1.100 Liter) werden wie bisher wöchentlich entleert. Auf schriftlichen Wunsch kann die Entsorgung ebenfalls alle 14 Tage erfolgen. Die Leerung wird dann gemeinsam mit den grauen Tonnen des Bezirks durchgeführt.

Bestellung und Änderung von Restabfallbehältern für Privathaushalte

Die Anzahl und Größe der Restmüllbehälter richtet sich danach, wie viele Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldeten sind. Pro Person und Woche werden mindestens 30 Liter berechnet.

Das Mindestlitervolumen von 30 Liter pro Person und Woche kann auf bis zu 13 Litern pro Person und Woche reduziert werden, wenn die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer nachweist, dass Abfälle soweit wie möglich vermeiden und für bereits im Haushalt angefallene Abfälle alle dafür vorgesehenen Verwerungssysteme konsequent genutzt werden.

Bestellungen und Änderungswünsche müssen von der Grundstückseigentünerin/ vom Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwaltung schriftlich gestellt werden.

Berechnungstermin ist immer der Erste des folgenden Monats nach Antragseingang. Der Antrag auf Abfallbehälter ist von der Grundstückseigentümerin / dem Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwaltung schriftlich an die Stadt Ratingen, Kommunale Dienste, zu stellen. Die Gültigkeit der Anträge beträgt mindestens drei Monate.

Die Anträge auf Zuteilung /Änderung von Abfallbehätern sowie die Selbstverpflichtungserklärung finden Sie unten auf der Seite.

Welche Restmülltonne ist die richtige für Sie?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Restmüllbehälter für Sie der Richtige ist, dann schauen Sie einfach in die folgende Tabelle. Hier finden Sie anhand einiger Beispiele schnell das kleinstmögliche Restmüllvolumen pro Woche, sowie die dann zur Verfügung gestellte Behältergröße und -anzahl (in Abhängigkeit der auf dem Grundstück gemeldeten Personenzahl).

Beispiele für das Mindestbehältervolumen

       Personenzahl            

      Kleinstmögliches Geamtvolumen/

        Woche        

 Tonnengröße bei 14 tägl. Leerung                               
1 15 60 (wöchentliche Leerung)
2 30 60 Liter
3 40 80 Liter
4 60 120 Liter
5 70 140 Liter
6 80 2x80 Liter
7 100 80 + 120 Liter
13 170 80 + 120 + 140 Liter
29 385 1 x 770 Liter

Bestellung und Änderung vom Restabfallbehältern für gewerbliche Nutzung

Die Festsetzung des Restabfallbehältervolumens für gewerblich/industriell genutzte Grundstücke erfolgt nach Einwohnergleichwerten (EWG). Das Mindestbehältervolumen ist auf 30 Liter pro EWG und Woche festgesetzt.

Einwohnergleichwerte werden nach folgenden Maßgaben festgesetzt:


 Unternehmen/Institutionen 

Bezugsgröße 

(Beschäftigte/Platz/Bett)

 Einwohnergeleichwert (EWG) 

Krankenhäuser, Kliniken,

Wohn-/Pflege-/Kinderheim

und ähnliche Einrichtungen

je Bett/Platz 1

öffentliche Verwaltungen, Geldinstitute,

Verbände, Krankenkassen, Versicherungen,

selbsständige Tätige der freien Berufe

(Handel-/Industrie-/Versicherungsvertreter)

je 3 Beschäftigten 1

Schulen, Kindergärten

je 10 Schüler/-innen, Kinder 1

Speisewirtschaften, Imbissstuben

und ähnliche Einrichtungen

je Beschäftigtem/-r 4

Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft

konzessioniert sind, Spielhallen, Eisdielen

je Beschäftigtem/-r 2

Beherbergungsbetriebe

je 4 Betten 1

Campingplätze, Kleingartenanlagen

je Stellplatz/ je Kleingar-

tenparzelle

1

Lebensmitteleinzel- und Großhandel

je Beschäftigtem/-r 2

sonstiger einzel- und Großhandel

je Beschäftigtem/-r 0,5

Industrie, Handwerk und übrige Gewerbe

je Beschäftigtem/-r 0,5

Soweit sich die gewerbliche Nutzung keiner der in der Tabelle aufgeführten Branchen zuordnen lässt (z.B. bei Veranstaltungen oder Kultur- und Sporteinrichtungen), richtet sich das Behältervolumen nach dem tatsächlichen Bedarf und wird im Einzelfall von der Stadt Ratingen festgesetzt.

Auf Antrag kann nach Anhörung der Grundstückseigentümerin/des Grundstückeigentümers und der gewerblich bzw. freiberuflich Tätigen ein geringeres Restmüllbehältervolumen zugelassen werden, wenn schriftlich erklärt und nachgewiesen wird, dass durch Anwendung von verschiedenen Abfallvermeidungsstrategien und konsequenter Abfalltrennung gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Abfälle vermeiden bzw. sortiert werden und dadurch weniger Abfälle zur Beseitigung anfallen. Sofern nachgewiesen wird, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und -verwertung oder dem Recycling durchgeführt werden, kann das Behältervolumen je Einwohnergleichwert auf mindestens 13 Liter pro Woche reduziert werden.

Bei entfallen der Getrennthaltungspflicht ist eine Reduzierung des Mindesttestmüllbehältervolumens nicht zulässig.

Berechnungstermin ist immer der Erste des folgenden Monats nach Antragseingang. Der Antrag auf Abfallbehälter ist von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwaltung schriftlich an die Stadt Ratingen, Kommunale Dienste, zu stellen. Die Gültigkeit der Anträge beträgt mindestens drei Monate.

Abfuhrtermine und Bereitstellung

Die Restmüllbehälter bzw. städt. Restmüllsäcke sind am Morgen des Abfuhrtages bis spätestens 6 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend, bereitzustellen.

Die Leerungstermine für die Restmüllbehälter finden Sie hier.

Was gehört in die Restmülltonne?

Sortieranleitung für die Restmülltonne:

Was gehört in die Restmülltonne?   

 Was gehört nicht in die Restmülltonne?                     
√ gekochte und zubereitete Speiseabfälle Χ Bauschutt
√ Frittier- und Bratfett Χ Sonderabfälle
√ Hygieneartikel, Wegwerfwindeln

Χ Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. Rasierapparat,

    Fön, Wecker, Lichterketten

√ Zigarettenkippen und Asche Χ Batterien/ Akkus
√ Staubsaugerbeutel Χ Starterbatterien
√ Glühbirnen Χ Energiesparlampen
√ Katzenstreu
√ Straßenkehricht
√ Tapetenreste
√ Spültücher, Bürsten
√ Stifte, Büroartikel
√ kleine Plastikschüsseln und -wannen
√ Spielsachen

Verkaufsstellen für Restmüllsäcke

Wenn die Tonne schon voll ist:

Nach Festen oder Renovierungen kommt es schon mal vor, dass die Restmülltonne nicht ausreicht. Verwenden Sie dann die blauen bzw. grauen Restmüllsäcke der Stadt Ratingen (50 Liter). Diese erhalten Sie gegen Gebühr an folgenden Verkaufsstellen. Der städtische Restmüllsack ist der einzige Beistellsack, der bei der Restmüllabfuhr mitgenommen wird, da über den Verkaufspreis die zusätzliche Entsorgung bezahlt wurde.

Name Straße und Hausnummer PLZ Ortsteil
ACTIV-Apotheke An der Hoffnung 125 40885 Breitscheid
Haarmoden Dittrich Sohlstättenstraße 4 40880 Tiefenbroich
Post & Lotto Agentur Ostring 1A 40882 Homberg
Höseler Gertänke Quelle Eggerscheidtr Str. 12 40883 Hösel
Zigarren Krings Marktplatz 3 40878 Zentrum
Gesundheitszentrum "TuSfit" Brandsheide 30 40885 Lintorf
Herz-Apotheke Duisburger Str. 23 40885 Lintorf
Post & Shop West Erfurter Straße 39 40880 West

Die Anzahl der bereitgestellten Säcke für Restmüll ist auf maximal 10 Stück je Entsorgungstag begrenzt.

Die Restmüllsäcke dürfen die Masse von 15 kg nicht überschreiten.

Gut zu wissen!

Tipps für die Befüllung der Restmülltonne in den Sommermonaten

Wenn es im Sommer heiß wird, kann es zur Geruchsentwicklung oder zur Bildung von Maden in den Restmülltonnen kommen. Zunächst einmal zur Beruhigung aller Benutzer von Abfalltonnen, die dieses weiße Getier in den Behältern entdecken: Fliegenmaden, die jugendliche Form von Fliegen, sind harmlos und auf gar keinen Fall gesundheitsschädigend.

Hier einige Tipps, wie Belästigungen eingeschränkt werden können:

  • Speisereste, vor allem von Fleisch und Fisch, sollten in der wärmeren Jahreszeit immer in Zeitungspapier oder Haushaltstücher eingewickelt in die Restmülltonne gegeben werden. So ist es für Fliegen schwieriger, an die Abfälle zu gelangen. Die austretende Flüssigkeit wird zudem vom Papier aufgefangen und bindet somit Gerüche.
  • Die Sammelgefäße im Haushalt sollten möglichst häufig geleert werden.
  • Die Deckel der Abfallbehälter sollten stets geschlossen sein, um auch dort eine Eiablage unmöglich zu machen.
  • Die Abfalltonnen sollten nach Möglichkeit an einer schattigen Stelle deponiert werden.
  • Nach der Leerung sollten die Abfalltonnen regelmäßig von innen gereinigt werden. Sollten sich bereits Maden in den Restmüll- bzw. Biotonnen zeigen, helfen Insektengifte nicht weiter. Sie gefährden nur die Gesundheit von Mitbewohnern und Müllwerkern, lösen das Problem aber keineswegs. Auch heißes Wasser oder Kalk in den Tonnen schaffen keine große Abhilfe. Wirkungsvoller ist es, eine Lage Zeitungspapier über dem Müll auszubreiten. Die verhindert, dass die Tierchen zum Deckelrand wandern. Bei der nächsten Leerung werden die Fliegenmaden dann gleich mitentsorgt.

Die Toilette ist kein Müllschlucker!

Aufgrund ihrer hohen organischen Anteile fördern Speisereste die Vermehrung von Ratten in der Kanalisation. Die Vorsicht dieser Tiere allem Neuen gegenüber macht die Rattenbekämpfung so schwierig. Beobachten Ratten, dass ein Artgenosse beim Fressen stirbt, rühren die anderen Tiere den Köder nicht mehr an. Besser ist es deshalb, Rattenbefall vorbeugend zu verhindern.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Ratten

  • Essensreste niemals über die Toilette entsorgen
  • Abfälle niemals offen ablegen Mülltonnen immer schließen
  • für Sauberkeit an den Mülltonnen sorgen
  • keine gekochten Speisereste oder Fleisch auf den Komposthaufen geben
  • Bodendecker regelmäßig zurückschneiden

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Antrag auf Zuteilung/Änderung von Abfallbehältern für gemischt-genutzte Grundstücke
Sofern sich auf Ihrem Objekt mehrere gewerblich Tätige befinden, füllen Sie bitte ergänzend das Formular "Auskunftsbogen Gewerbe" JE Gewerbebetrieb aus, damit die Einwohnergleichwerte und das gesetzlich vorgeschriebene Restabfall-Mindestvolumen ermittelt werden kann.

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Antrag auf Zuteilung/Änderung von Abfallbehältern für Gewerbe
Sofern sich auf Ihrem Objekt mehrere gewerblich Tätige befinden, füllen Sie bitte ergänzend das Formular "Auskunftsbogen Gewerbe" JE Gewerbebetrieb aus, damit die Einwohnergleichwerte und das gesetzlich vorgeschriebene Restabfall-Mindestvolumen ermittelt werden kann.

[ pdf, 554 kB ]
Anlage Selbstverpflichtungserklärung zum Antrag von Abfallbehälter
Für Privathaushalte ist die Erklärung auszufüllen für den Antrag auf Reduzierung des Restmüll-Mindestvolumens von 30-Liter pro Person und Woche auf bis zu 13-Liter pro Person und Woche

[ pdf, 271,07 kB ]
Formular_Auskunftsbogen Gewerbe
Sofern sich auf Ihrem Objekt mehrere gewerblich Tätige befinden, füllen Sie bitte diesen Auskunftsbogen JE Gewerbebetrieb aus, damit die Einwohnergleichwerte und das gesetzlich vorgeschriebene Restabfall-Mindestvolumen ermittelt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass industriell/gewerblich genutzte Objekte verpflichtet sind, eine Restabfall-Pflichttonne vorzuhalten (§7 Gewerbeabfallverordnung und §6 Abs. 2 Abfallentsorgungssatzung)
Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Behälterverwaltung

Adalbert-Stifter-Str. bis
Everskamp 
Telefon 02102 550-7063

Fahrenkothen bis Junkernbusch
Telefon 02102 550-7062

Kahlenbergsweg bis
Zur Spiegelglasfabrik
Telefon 02102 550-7061

amt70@ratingen.de