Blaue Tonne - Altpapier

Blaue Altpapiertonne

Altpapier zu sammeln und richtig zu entsorgen ist ein echter Beitrag zum Umweltschutz, denn es hilft, natürliche Ressourcen wie Holz und Wasser zu schonen.

Wieviel Blaue Tonne darf es sein?

Blaue Tonne für Privathaushalte

Die Nutzung der Papiertonne für die Entsorgung von Altpapier ist für Wohngrundstücke verpflichtend. Jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, für die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen je sechs gemeldete Personen mindestens ein wöchentliches Altpapierbehältervolumen von 60 l je Grundstück vorzuhalten. Aufgrund der 14-täglichen Leerung wird mindestens eine 120 Liter Tonne zur Verfügung gestellt.

Gebühren für die Blaue Tonne für Gewerbebetriebe

Bei Gewerbetreibenden richtet sich die Größe der Papiertonne im Verhältnis 1:1 zum wöchentlichen Volumen des Restabfallbehälters. Ergänzend zu diesem Volumen wird eine zusätzliche gewerbliche Altpapiersammlung gegen Entgelt angeboten. Näheres über die Abfallgebühren erfahren Sie hier.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die bislang noch nicht über eine Blaue Tonne verfügen, können diese jederzeit über das entsprechende Formular bestellen.

Behälter bestellen und Abfuhrtermine

Welche Behältergrößen gibt es?

Für die Altpapiersammlung stehen Ihnen 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter Behälter zur Verfügung.

Bestellung oder Änderung der blauen Altpapiertonne

Die Blaue Tonne ist für Privathaushalte kostenlos. Einen Antrag auf Zuteilung oder Änderung kann der / die Grundstückseigentümer/in bzw. Hausverwalter/in bei der Stadt Ratingen, Kommunale Dienste, schriftlich stellen.

Das Altpapierbehältervolumen kann einmal im Kalenderjahr geändert werden.

Abfuhrtermine

Wann Ihre Blaue Tonne geleert wird erfahren Sie hier: Abfuhrtermine für die Blaue Tonne

Was gehört in die Blaue Tonne?

In die Blauen Tonnen gehören Papier, Pappe und Kartonagen. Ein gutes Recycling ist nur möglich, wenn Altpapier sortenrein gesammelt wird.

    Das gehört in die Blaue Tonne!                                  Das gehört nicht in die Blaue Tonne!                                                

√ Briefpapier, Briefumschläge

Χ Fotos
√ Bücher (ohne Kunststoffeinband) Χ Getränke- und Milchkartons

√ Computerpapier

Χ Papiertaschentücher

√ Verpackungen aus Papier und Pappe

Χ Tapeten

√ Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge

Χ stark verschmutztes Papier

√ Schulhefte

Χ Servietten

√ Geschenkpapier

Χ Hygienepapier

√ Eierkartons

Darauf sollten sie achten!

Zerkleinern Sie die Kartonagen. Dadurch sparen Sie in der Blauen Tonne Platz.

Gut zu wissen!

Papier selber entsorgen: Das Zentralmateriallager der Stadt Ratingen in der Robert-Zapp-Straße 3 nimmt außschließlich von Privathaushalten großvolumige Kartonagen entgegen. Die Kartonagen müssen nicht vorher zerkleinert werden.

Depotcontainer: Für Altpapier stehen an 15 Standorten im Ratinger Stadtgebiet Depotcontainer für gelegentliche Übermengen an Altpapier aus Privathaushalten zur Verfügung. Die Standplätze finden Sie hier.

Hinweis

Löwe

Wer Sperr- oder Restmüll in Kartons oder Plastiktüten und andere "Mitbringsel" neben die Depotcontainer stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit - und das kann teuer werden.

Tipp

Bevorzugen Sie beim Einkauf Produkte aus Recyclingpapier - am besten die mit dem "Blauen Engel". Ein Blatt Papier kann im Durchschnitt bis zu 3x recycelt werden.

Sortieranleitung für die Blaue Tonne

Altpapier
Sortieranleitung für die Blaue Tonne

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Antrag auf Zuteilung/Änderung von Abfallbehältern für gemischt-genutzte Grundstücke
Sofern sich auf Ihrem Objekt mehrere gewerblich Tätige befinden, füllen Sie bitte ergänzend das Formular "Auskunftsbogen Gewerbe" JE Gewerbebetrieb aus, damit die Einwohnergleichwerte und das gesetzlich vorgeschriebene Restabfall-Mindestvolumen ermittelt werden kann.

[ pdf, 502,61 kB ]
Antrag auf Zuteilung/Änderung von Abfallbehältern für Gewerbe
Sofern sich auf Ihrem Objekt mehrere gewerblich Tätige befinden, füllen Sie bitte ergänzend das Formular "Auskunftsbogen Gewerbe" JE Gewerbebetrieb aus, damit die Einwohnergleichwerte und das gesetzlich vorgeschriebene Restabfall-Mindestvolumen ermittelt werden kann.

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Anlage Selbstverpflichtungserklärung zum Antrag von Abfallbehälter
Für Privathaushalte ist die Erklärung auszufüllen für den Antrag auf Reduzierung des Restmüll-Mindestvolumens von 30-Liter pro Person und Woche auf bis zu 13-Liter pro Person und Woche

[ pdf, 271,07 kB ]
Formular_Auskunftsbogen Gewerbe
Sofern sich auf Ihrem Objekt mehrere gewerblich Tätige befinden, füllen Sie bitte diesen Auskunftsbogen JE Gewerbebetrieb aus, damit die Einwohnergleichwerte und das gesetzlich vorgeschriebene Restabfall-Mindestvolumen ermittelt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass industriell/gewerblich genutzte objekte verpflichtet sind, eine Restabfall-Pflichttonne vorzuhalten (§7 Gewerbeabfallverordnung und §6 Abs. 2 Abfallentsorgungssatzung)
Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Behälterverwaltung

Adalbert-Stifter-Str. bis
Everskamp 
Telefon 02102 550-7063

Fahrenkothen bis Junkernbusch
Telefon 02102 550-7062

Kahlenbergsweg bis
Zur Spiegelglasfabrik
Telefon 02102 550-7061

amt70@ratingen.de