Abgrenzung der Zuständigkeiten

In der Stadt Ratingen liegt die Grenze zwischen privater Grundstücksentwässerung und der öffentlichen Abwasseranlage am Anschlusspunkt (Stutzen) des öffentlichen Kanals in der Straße. Eine Grafik (PDF-Dokument) veranschaulicht die Abgrenzung zwischen privat und öffentlich. Damit ist der Eigentümer für die Funktionsfähigkeit und den einwandfreien baulichen Zustand der Abwasserleitungen bis zum Hauptkanal verantwortlich.

Zuständiges Amt

 

Kontakt

Martin Christmann

Telefon 02102 550-6656

E-Mail: dichtheitspruefung
@ratingen.de