In der Stadt Ratingen liegt die Grenze zwischen privater Grundstücksentwässerung und der öffentlichen Abwasseranlage am Anschlusspunkt (Stutzen) des öffentlichen Kanals in der Straße. Eine Grafik (PDF-Dokument) veranschaulicht die Abgrenzung zwischen privat und öffentlich. Damit ist der Eigentümer für die Funktionsfähigkeit und den einwandfreien baulichen Zustand der Abwasserleitungen bis zum Hauptkanal verantwortlich.