Graf Adolf und Gräfin Agnes von Berg verleihen den Räten, Schöffen und Bürgern das Biergrüt-Gerechtsam, das sich erstreckt auf die Bewohner des zum Schloss Angermund gehörigen Distrikts, gegen jährliche Abgabe von 14 Mark und freier Lieferung der Grüt für die gräflichen Bewohner des Schlosses Angermund.
(Zitiert aus: Otto R. Redlich, Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der Rheinischen Städte, Band III: Ratingen, Bonn 1928, S. 61f.)
Alle Bewohner des Amtes Angermund mussten die Grüt demzufolge in Ratingen kaufen. Die Grüt war eine Kräutermischung, deren Zusammensetzung sich regional unterschied. Sie würzte das Bier und machte es haltbar.
Bereits 1495 wurde ein "Gruytershaus" in der Grütstraße erwähnt.