Die Sportförderung spielt für die Sportstadt Ratingen eine große Bedeutung.
Zum einen werden den Ratinger Sportvereinen die Sportanlagen zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Dies ist kaum noch in anderen Nachbargemeinden zu finden.
Darüber hinaus erhalten die Ratinger Vereine auch finanzielle Unterstützungen, sofern die politischen Gremien des Rates der Stadt Ratingen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt haben. Diese Förderung sieht zum einen die Unterstützung der Jugendarbeit vor, Zudem können Zuschüsse für die Übungsleiterarbeit in den Vereinen beantragt werden. Außerdem können Vereine Zuschüsse für die Unterhaltung der vereinseigenen Anlagen erhalten.
Die Voraussetzungen für eine Förderungsberechtigung sowie die Höhe der jeweiligen Zuschüsse können der Satzung der Richtlinien über die Sportförderung der Stadt Ratingen entnommen werden.
Die Vereine erhalten seitens der Stadt Ratingen nach Vorliegen einer rechtskräftigen Haushaltssatzung entsprechende Antragsformulare, um diese Zuschüsse abzurufen. Die o.g. Satzung regelt auch die Voraussetzungen, unter denen Zuschüsse zu investiven Maßnahmen der Vereine beantragt werden können, über die der Rat der Stadt Ratingen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das jeweilige Haushaltsjahr entscheidet.