gemäß § 16 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) i.V.m. § 2a der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der jeweils gültigen Fassung ist eine Erfassung der persönlichen Besucherdaten zur Rückverfolgbarkeit der Veranstaltungsgäste vorzunehmen.
Zum Schutz der Besucher und einer schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem Covid-19-Virus, werden pro Haushalt Namen, Anschrift, Kontaktmöglichkeit und Einverständniserklärung erfasst.
Für die Erfassung Ihrer Daten können Sie entweder den Vordruck (PDF-Datei) ausgefüllt zum Veranstaltungstermin mitbringen oder sich frühestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin unter www.anmeldung.nrw registrieren.
Diese Informationen werden bis zu vier Wochen nach Veranstaltungsdatum sicher und verschlossen aufbewahrt.
Sollte innerhalb der Aufbewahrungsfrist von vier Wochen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus auf eine Veranstaltung in den o.g. Kultureinrichtungen zurückzuführen sein, werden die Daten den lokalen Gesundheitsbörden zur Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe der Daten geschieht nur i.S.d. Infektionsschutzgesetzes erforderlichen Maße.
Tritt innerhalb der Aufbewahrungsfrist von vier Wochen kein Infektionsfall auf, so werden die erfassten Daten vernichtet.
Informationen gemäß Art. 13 EU-DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung) (PDF-Datei)
Damit Sie Ihren Theaterbesuch entspannt und sicher genießen können, halten Sie sich bitte bis auf Weiteres an die folgenden
Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion (z. B. Erkältung) bei sich feststellen, bleiben Sie bitte zu Hause. Wir danken für die Einhaltung der Regelungen und für die Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen.