Ratingen ist derzeit die einzige Kommune im Kreis ME, die eigene Treffs betreibt.
Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
(§ 71 SGB XII)
Auszug aus den Richtlinien des Kreises ME zur Förderung der Seniorenbegegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren im Kreis Mettmann (2011):
Eine der wesentlichen Herausforderungen der Seniorenarbeit besteht für Kommunen als auch für die Träger der Freien Wohlfahrtspflege somit darin, wie das Ziel erreicht werden kann, älter werdenden, alten und hochbetagten Menschen ein möglichst langes, selbstständiges Leben zu ermöglichen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten und zu unterstützen.
Hierbei haben die Begegnungsstätten eine wichtige Funktion. Als im Gemeinwesen verankerte Anlaufstellen sollen sie sowohl Information und Beratung bieten, sich aber auch als Kommunikations- und Bildungsorte verstehen. Sie sollen für jüngere Seniorinnen und Senioren aber auch für hochaltrige oder mobil eingeschränkte Menschen als Anlaufstelle dienen, Partizipation ermöglichen, Netzwerke stärken und durch Kooperation und Vernetzung das Hilfe- und Beratungsangebot erweitern.