Ratinger Eltern werden bei den Beiträgen für Kita, Kindertagespflege und Ogata im Zeitraum Januar bis Mai 2021 noch weiter entlastet.
Für Januar und Februar mussten Ratinger Eltern ohnehin gar keine Beiträge für die Betreuung bezahlen. Bis vor kurzem war lediglich die Kompletterstattung für den Monat Januar landesweit geregelt. Der Rat der Stadt übernahm in seiner Sitzung am 29. Juni eine Erstattungsregelung, die zwischen der Landesregierung NRW und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden ist, ging aber für Ratingen noch weiter:
Neben der allgemeinen Halbierung der Elternbeiträge für März bis Mai gewährt Ratingen den Eltern noch eine individuell berechnete Erstattung für die Tage in den genannten drei Monaten, in denen ihre Kinder nicht in der Betreuung waren. Seit Anfang Juni gilt in den Kitas wieder der Regelbetrieb. Deshalb ist ab Juni der reguläre Beitrag zu zahlen.
Auf die Verpflegungsbeiträge hat die Einigung mit dem Land keine Auswirkungen, da darüber die einzelnen Einrichtungsträger entscheiden. Für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ratingen gilt daher nach wie vor die im Mai beschlossene Regelung, Verpflegungsbeiträge nach tagesscharfer Berechnung zu erstatten, wenn sie in den Pandemie-Monaten nicht in Anspruch genommen wurden. Im Unterschied zu den Betreuungsbeiträgen gilt dies von Februar bis Mai 2021, da die Verpflegung auch im Februar grundsätzlich kostenpflichtig war.
Der Aufwand dieser gerechten individuellen Berechnung ist gegenüber pauschalen Regelungen beträchtlich. Daher bittet die Verwaltung um etwas Geduld. Geplant ist folgender Fahrplan: Bei der Juli-Abbuchung werden neben dem Juli selbst (voller Beitrag) auch die bislang zurückgehaltenen Abbuchungen für Mai (halb) und Juni (voll) durchgeführt, verrechnet mit den pauschalen Erstattungen für März und April (jeweils halber Monatsbeitrag). In der Regel wird also ca. ein anderthalbfacher Monatsbeitrag abgebucht (bei den Kita-Beiträgen entspricht der Abbuchungsbetrag nicht genau dem anderthalbfachen Monatsbeitrag, weil da auch der zeitweise um zehn Stunden reduzierte Betreuungsumfang berücksichtigt werden muss). Ebenfalls werden bereits mit der Juli-Abbuchung Erstattungen für ganze Monate verrechnet, in denen ein Kind gar nicht in der Betreuung war. Die tageweisen Erstattungen für die Monate März bis Mai werden durch die Verwaltung nach und nach abgearbeitet.
Für Januar und Februar null Elternbeiträge; für März bis Mai zunächst eine Halbierung des normalen Monatsbeitrags für alle, sodann zusätzlich eine anteilige individuelle Erstattung für nicht in Anspruch genommene Betreuungstage.
Ab Juni 2021 wird dann wieder der reguläre Beitrag nach dem Elternbeitragsbescheid erhoben.
Für städtische Verpflgungsbeiträge erfolgt für Februar bis Mai eine anteilige individuelle Erstattung für nicht in Anspruch genommene Verpflegungstage.
ab dem 1. August 2019 (gültig bis 31.Juli 2020)
Elternbeitragstabelle für Ratinger Kinder
Elternbeitragstabelle für gemeindefremde Kinder
ab dem 1. August 2020
Elternbeitragstabelle für Ratinger Kinder
Elternbeitragstabelle für gemeindefremde Kinder
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Gruppenformen in den Einrichtungen vorgehalten werden. Bitte erkundigen Sie sich bei dem Kindergarten Ihrer Wahl nach den dort angebotenen Betreuungsmöglichkeiten!
Tabelle gültig ab dem 1. August 2017 bis 31. Juli 2019
Ab dem 01.08.2020 ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung, beitragsfrei (vgl. § 50 Abs. 1 KiBiz n.F.). Diese Beitragsfreiheit gilt dann auch für deren Geschwisterkinder.
Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 die Beitragsfreistellung für Ratinger Kinder des vorletzten Kindergartenjahres vor der Einschulung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 beschlossen. Die Freistellung gilt nicht für gemeindefremde Kinder. Die Beitragsfreistellung gilt auch für deren Geschwisterkinder in Kita oder Kindertagespflege.
Durch die ab 01.08.2020 durch die KiBiz-Revision vom Land vorgegebenen zwei beitragsfreien Kindergartenjahre für Kinder über 3 Jahre, hat der Stadtrat im Dezember 2019 beschlossen, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 diese landesgesetzlich vorgegebene Beitragsfreistellung auch für Ratinger Kinder um ein Jahr zu erweitern. Die Satzungsänderung wurde vom Stadtrat am 23.06.2020 verabschiedet.
Das Sachgebiet Elternbeiträge wird die infrage kommenden Fälle automatisch berücksichtigen. Anträge oder Hinweise sind somit nicht erforderlich.
Für Kann-Kinder, die für das Schuljahr 2021/2022 in die Schule aufgenommen werden ist es noch möglich die Beitragsfreistellung für das vorletzte Kindergartenjahr vor Einschulung zu gewähren.Büros der Sachbearbeitung: 1. Etage im Rathaus, Minoritenstraße 3, 40878 Ratingen
Ansprechpartnerinnen:
Frau Stelzmann,
Zimmer 1.18
Telefon: (02102) 550-5152
Frau Oberem,
Zimmer 1.01
Telefon: (02102) 550-5182
Frau Lassalle,
Zimmer 1.17
Telefon: (02102) 550-5155
Frau Hinsen,
Zimmer 1.02
Telefon: (02102) 550-5153
Frau Alkac,
Zimmer 1.18
Telefon: (02102) 550-5137
Telefax: (02102) 550-9510
Elternbeiträge Tagespflege ab 01.08.2017 bis 31.07.2019 (PDF-Dokument)
Elternbeiträge Tagespflege ab 01.08.2019 bis 31.07.2020 (PDF-Dokument)
Elternbeiträge Tagespflege ab 01.08.2020 (PDF-Dokument)