Damit die Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen tragbar bleiben, kann auf Antrag ein Zuschuss zu den Wohnkosten gewährt werden.
Voraussetzung für dieses sogenannte Wohngeld bzw. für diesen Mietzuschuss ist, dass die Familie keine Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Sozialgeld) bezieht.
Zuständige Stelle
Stadt Ratingen, Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Minoritenstr. 2-6 · 40878 Ratingen
Raum 2.34 und 2.35 2. Obergeschoss
Frau Wilk · Telefon 02102 550-5034 (A-H)
Frau Hebel · Telefon 02102 550-5035 (I-Z)
http://www.stadt-ratingen.de/buergerservice