Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben Kinder von Alleinerziehenden, die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt seit Januar 2020:
Für Kinder von 0 – 5 Jahre 177 EUR
Für Kinder von 6 – 11 Jahre 236 EUR
Für Kinder von 12 – 17 Jahre 314 EUR
Bei Kindern unter 12 Jahren spielt das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils keine Rolle. Unterhaltvorschuss für 12 – 17 Jährige gibt es jedoch nur, wenn der Jugendliche nicht auf SGB II-Leistungen (ALG II, Hartz IV) angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR erhält.
Weitere Informationen finden Sie im Internet z.B. unter www.familienportal.de
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Zuständige Stelle:
Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Minoritenstr. 2-6 · 40878 Ratingen
Raum 2.21, 2.22 und Raum 2.23 im 2. Obergeschoss
Frau Roedel · Telefon 02102 550-5081 (A-E)
Herr Carls · Telefon 02102 550-5039 (F-Re)
Frau Rosenkränzer · Telefon 02102 550-5072 (Rf-Z)