Wer eine Sozialwohnung mieten möchte, muss mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen, dass er zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist.
Einen einkommensabhängigen WBS kann jeder volljährige Bürger für sich und seine Familie beantragen. Der WBS gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann neu beantragt werden.
Ist ein WBS-Antrag geprüft und gehören Sie zum Kreis der Berechtigten, wird Ihnen der ein Jahr lang gültige Wohnberechtigungsschein zugeschickt. Darauf ist u.a. die im Gesetz festgelegte angemessene Wohnungsgröße vermerkt. Es gilt Folgendes: Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Also: Ein Alleinstehender hätte Anspruch auf eine Einzimmerwohnung, einem Ehepaar mit drei Kindern stünden maximal fünf Wohnräume zu. Können besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse geltend gemacht werden, wird auch zusätzlicher Wohnraum anerkannt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.stadt-ratingen.de/buergerservice/
Zuständige Stelle
Stadt Ratingen, Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Minoritenstr. 2-6, Raum 2.36 · 40878 Ratingen
Frau Zeletzki · Telefon 0 21 02 / 550- 50 37
E-Mail: amt50@ratingen.de