Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die ersten beiden Kinder monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro.
Ausgezahlt wird das Kindergeld an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können sie bestimmen, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll.
Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von der es auch ausgezahlt wird. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei ihrer Personalstelle.
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden, und zwar bei der Kindergeldkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Benutzen Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de erhältlich sind.
Zuständige Stelle für die Stadt Ratingen:
Familienkasse Düsseldorf
Grafenberger Allee 300 · 40237 Düsseldorf
Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag
Telefon 0800 45 555 30
Service-Rufnummer für Zahlungstermine
Telefon 0800 45 555 33
Weitere Informationen finden Sie im Internet z.B. unter:
www.familienkasse.de
www.familienportal.de